Zentralvermarktung der Fernsehrechte an der Fußball-Bundesliga
In: Diskussionsbeiträge zur Wirtschaftspolitik 113
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In: Diskussionsbeiträge zur Wirtschaftspolitik 113
In: Diskussionspapier 18
Seit einigen Jahren steigt die Dominanz weniger Vereine im deutschen Fußball. Wiederholte Gewinne der Meisterschaften in der Fußball-Bundesliga und die Beteiligung an Spielen auf europäischer Ebene versetzen diese Vereine finanziell in die Lage, dauerhaft in ihre Spieler-Kader zu investieren. Eine bedeutende Einnahmequelle ist dabei die Vermarktung der Fernsehrechte. Dadurch, dass diese in der Bundesliga zentral durchgeführt wird, soll die finanzielle Ausstattung der Vereine angeglichen werden. Der Autor kommt allerdings zu dem Schluss, dass dies nicht gelingt und die Zentralvermarktung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sogar sportpolitisch schädlich ist. Zudem liegt eine wettbewerbsverfälschende Subventionierung vor. ; In order to maintain competitive balance and uncertainty of outcome, professional sports leagues have developed several kinds of distribution mechanisms. For example, in Germany one of these is the collective selling of television rights for football matches by the league organisation, which enables the league to share television revenues. In this article it is argued that central marketing and sharing of television revenues in German football does not enhance competitive balance among members of the Bundesliga but rather leads to a lesser degree of competitive balance and thus less uncertainty of outcome in the league. Because public broadcasting stations pay for television rights from which some clubs profi t more than others, it can be seen as illegal state aid for these clubs.
BASE
In: Schriften zur Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik
Die Arbeit untersucht die Frage, ob die Fernsehrechte an der Fußball-Bundesliga zentral durch den DFB bzw. durch die DFL oder dezentral durch die Vereine vermarktet werden sollten. Dabei werden sport-, wettbewerbs- und wohlfahrtsökonomische Argumente gegeneinander abgewogen. Insbesondere wird die Bedeutung der Erlösverteilung aus der Fernsehvermarktung analysiert. Es zeigt sich, dass die Finanzkraft der Vereine für den sportlichen Erfolg weit weniger ausschlaggebend ist, als weithin angenommen. Den negativen Wirkungen der Zentralvermarktung wie überhöhten Preisen und verknappten Angebotsmengen stehen kaum nennenswerte Vorteile gegenüber. Die Analyse zeigt daher, dass ein Ausnahmebereich Sport im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus ökonomischen Gründen nicht zu rechtfertigen ist.
Die Arbeit untersucht die Frage, ob die Fernsehrechte an der Fußball-Bundesliga zentral durch den DFB bzw. durch die DFL oder dezentral durch die Vereine vermarktet werden sollten. Dabei werden sport-, wettbewerbs- und wohlfahrtsökonomische Argumente gegeneinander abgewogen. Insbesondere wird die Bedeutung der Erlösverteilung aus der Fernsehvermarktung analysiert. Es zeigt sich, dass die Finanzkraft der Vereine für den sportlichen Erfolg weit weniger ausschlaggebend ist, als weithin angenommen. Den negativen Wirkungen der Zentralvermarktung wie überhöhten Preisen und verknappten Angebotsmengen stehen kaum nennenswerte Vorteile gegenüber. Die Analyse zeigt daher, dass ein Ausnahmebereich Sport im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus ökonomischen Gründen nicht zu rechtfertigen ist.
BASE
In: Schriften zur Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik Band 26
Die Arbeit untersucht die Frage, ob die Fernsehrechte an der Fußball-Bundesliga zentral durch den DFB bzw. durch die DFL oder dezentral durch die Vereine vermarktet werden sollten. Dabei werden sport-, wettbewerbs- und wohlfahrtsökonomische Argumente gegeneinander abgewogen. Insbesondere wird die Bedeutung der Erlösverteilung aus der Fernsehvermarktung analysiert. Es zeigt sich, dass die Finanzkraft der Vereine für den sportlichen Erfolg weit weniger ausschlaggebend ist, als weithin angenommen. Den negativen Wirkungen der Zentralvermarktung wie überhöhten Preisen und verknappten Angebotsmengen stehen kaum nennenswerte Vorteile gegenüber. Die Analyse zeigt daher, dass ein Ausnahmebereich Sport im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus ökonomischen Gründen nicht zu rechtfertigen ist.
In: Schriften zur Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik 26
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 5055
In: Sport und Gesellschaft: Zeitschrift für Sportsoziologie, Sportphilosophie, Sportökonomie, Sportgeschichte = Sport and society, Band 1, Heft 2, S. 125-144
ISSN: 2366-0465
Zusammenfassung
Sportökonomen empfehlen dem europäischen Profifußball eine Rezeption der Kooperationsdesigns der US-amerikanischen Profiligen, da diese als Prototyp eines langfristig überlebensfähigen Meisterschaftsbetriebs angesehen werden. Der vorliegende Beitrag argumentiert auf der Basis einer Rekonstruktion der Entwicklung der Zentralvermarktung der Fußball-Bundesliga, dass dem deutschen Profifußball diese Option versperrt ist, da die politischen Anspruchsgruppen des Fußballs die Bewahrung des europäischen Sportmodells einfordern. Zugleich hat das Zusammenspiel von politischen Regulierungsbemühungen und Medienentwicklung zur Einführung eines höchst problematischen Wettbewerbsdesigns im europäischen Profifußball geführt, das aber schwer veränderbar erscheint.
In: Ilmenau economics discussion papers vol. 28, no. 174
Dieser Beitrag beleuchtet drei zentrale Diskussionsbereiche mit Blick auf die Anwendung des Wettbewerbsrechts auf kommerzialisierte Sportmärkte im Allgemeinen und Märkte für den europäischen Spitzenfußball im Speziellen. Hierbei handelt es sich um die wettbewerbspolitische und sportökonomische Bewertung der Zentralvermarktung von Übertragungsrechten, der sog. 50plus1-Sonderregel im deutschen Fußball sowie die fundamentale Frage der Marktmacht von marktinternen Regulierern (z.B. UEFA oder DFB) und ihrer Begrenzung. Die Gemeinsamkeit dieser drei Diskussionsbereichen liegt in der sportspezifischen Besonderheit, dass eine (marktinterne) Regulierung in der Regel als notwendig anerkannt wird - allerdings häufig, ohne dass gleichzeitig Handlungsspielräume und Anreize für Marktmachtmissbrauch durch den marktinternen Regulierer angemessen berücksichtigt werden. Anhand der drei Beispiele werden Marktmacht, Handlungsspielraum und antikompetitive Dual-Role-Anreize von Sportverbänden diskutiert, wobei ein Hauptaugenmerk auf die Einbindung von (empirischer) sportökonomischer Evidenz gelegt wird.
In: Studien 2002
Durch die Aufhebung der DFB-Zentralvermarktung von Fernsehübertragungen für Europapokalspielen im Jahre 1997 schlug plötzlich die Stunde der Sportrechte-Agenturen. Zwischen Klubs und Vermarktern entwickelte sich eine mittlerweile unverzichtbare Wechselbeziehung: Die Vereine benötigten Gewinnmaximierer und kompetente Marketing-Ratgeber – die Vermarkter suchten und fanden durch die Vereine neue Geldquellen. Die Fussball-Bundesliga liess sich fortan in vier Unterligen splitten. Denn die Vereine kooperierten entweder mit den drei führenden Agenturen Ufa Sports, ISPR, Sport A oder sie verzichteten auf den professionellen Marketing-Partner. Nun stellt sich die Frage, ob die Vermarkter auch Einfluss auf das Spielgeschehen haben können. Wird in der Bundesliga etwa gemauschelt und gekungelt? Steht der Liga etwa ein Skandal ins Haus? Diesen und weiteren Fragen geht dieses Buch nach. Untersucht wurde die Spielzeit 2000/2001 nach der möglichen Einflussnahme der Vermarkter auf die Platzierungen ihrer Vereine in der Abschlusstabelle.
In: Sportökonomie 6
Der Arbeitskreis Sportökonomie verfolgt das Ziel, aktuelle Themen aufzugreifen und sie einer Symbiose von Theorie und Praxis zuzuführen. Das Thema der Münchener Jahrestagung 2003 - "Kooperenz im Sportmanagement" - steht in dieser Tradition. Mit der "Kooperenz" wird ein neuer ökonomischer Begriff in den Mittelpunkt gerückt, der die Simultanität von Kooperation und Konkurrenz im Sinne konkurrenzbedingter Integrativität kennzeichnet und konstitutiv für viele Dienstleistungsmärkte ist. Unternehmen kooperieren häufig in Produktion, Forschung und Entwicklung oder im Sponsoring, obwohl sie in der Vermarktung Wettbewerber sind. Speziell für die Sportbranche ist Kooperenz ein konstitutives Merkmal, weil ohne die Kooperation konkurrierender Teams Sportwettbewerbe weder zustande kommen noch vermarktet werden können. Die Beiträge dieses Bandes erörtern die "Kooperenz im Sportmanagement" aus unterschiedlichen Perspektiven anhand verschiedener Themen "rund um den Fußball". Im Einzelnen geht es um die Verteilungswirkung von Salary Caps, die Ligastruktur als Determinante der Wettbewerbsintensität, die Gründe von Nachfrageschwankungen bei Meisterschaftsspielen oder die Zentralvermarktung von TV-Rechten. Dieser Band bietet Managern, Verantwortlichen in Vereinen und Sportligen sowie an sportökonomischen Fragestellungen interessierten Wissenschaftlern erstmals einen differenzierten Einblick in das neue Themenfeld "Kooperenz im Sportmanagement
In: Hauptgutachten der Monopolkommission 21
In: Sport
Inhaltsangabe:Einleitung: "Es darf nicht so weit kommen, daß Entscheidungen über den Ausgang der Spiele montags in Gütersloh oder Hamburg statt samstags in den Stadien fallen" äußerte sich der Manager des FC Bayern München, Uli Hoeneß, anno 1999 kritisch zum Thema einer möglichen Einflussnahme auf den Spielbetrieb in der Fußball-Bundesliga durch Sportrechte-Vermarkter. Anlass für Hoeneß' Aussage war die damals kursierende Diskussion über die Möglichkeit einer Wettbewerbsverzerrung seitens des Vermarkters Ufa Sports. Am letzten Spieltag der Saison 1998/99 trafen nämlich Hertha BSC Berlin und der Hamburger SV im direkten Duell aufeinander und in beiden Vereinen hatte Ufa Sports Vertreter in den Führungsgremien positioniert. Der Gedanke der Wettbewerbsverzerrung hinsichtlich des Spielausgangs dieser Partie kam auf und warf ein schlechtes Bild auf den hiesigen Fußballsport und den Deutschen Fußball-Bund (DFB). Deshalb intervenierte dieser mit einem Beiratsbeschluss zur so betitelten "Lex Ufa" um "einen Akt sportpolitischer Hygiene" durchzuführen, so Gerhard Mayer-Vorfelder, damaliger Ligaausschuss-Vorsitzender. Seit diesem Beschluss sind mehr als zwei Jahre vergangen und über eine mögliche Einflussnahme der Sportrechte-Agenturen auf den Spielbetrieb wird nur noch selten debattiert, weil sie in der Öffentlichkeit scheinbar kategorisch ausgeschlossen wird. Doch konnte mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses eine Einflussnahme der verschiedenen Sportrechte-Vermarkter fortan wirklich verhindert werden? Werden vielleicht nicht doch geheime Absprachen an Konferenztischen über Spielausgänge getroffen? Fungieren die Agenturen ausschließlich als Geldgeber bzw. Geldbeschaffer oder üben sie nicht doch vielleicht aktiv Einfluss aus? Gibt es deshalb sogar Grund zur Annahme eines zweiten Bundesligaskandals nach 1971? Mit diesen Fragestellungen setzt sich diese Arbeit auseinander. Ziel ist es anhand der Rückrunde in der Fußball-Bundesligasaison 2000/01 Indizien für mutmaßlich manipulierte Spiele zu finden. Grundlage sind dabei die Partien, in denen Mannschaften, die hinsichtlich der Fernsehrechte für Europapokalspiele mit derselben Vermarktungsagentur in vertraglicher Beziehung stehen, gegeneinander gespielt haben. Dafür werden insgesamt 23 Spiele analysiert und bewertet. Gang der Untersuchung: Zu Beginn der Arbeit wird ein geschichtlicher Abriss der Entwicklung der Vermarktung in der Sportart Fußball gegeben. Einen direkten Bezug dazu hat sowohl die geschichtliche Entwicklung der verschiedenen Fußballwettbewerbe als auch das Zusammenspiel zwischen Fußball, Fernsehen und Kommerz. Bis 1989 durften die Vereine ihre internationalen Wettbewerbsspiele selbstständig veräußern, anschließend übernahm der DFB stellvertretend für die Klubs die Vermarktung dieser Spiele. Das Bundeskartellamt hatte 1994 fest gestellt, dass der Fußballverband mit der Zentralvermarktung ein wettbewerbswidriges Kartell ausübte. Am 11. Dezember 1997 endete der Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof. Dem DFB wurde daraufhin die Ausübung dieser praktizierten Form der Vermarktung untersagt. Die Klubs vermarkten ihre Fernsehrechte an Europapokalspielen seitdem wieder selbstständig und arbeiten zunehmend mit Sportrechte-Agenturen zusammen, die den Vereinen in Fragen der Vermarktung mit professionellem Know-how zur Seite stehen. Dieser juristische Hergang wird in Kapitel 3 dokumentiert, dessen Auswirkungen in Kapitel 4 verdeutlicht werden. Ein Exkurs verdeutlicht die Modi der europäischen Vereinswettbewerbe, ehe in Kapitel 6 eine Profil- und Funktionsdarstellung der für die Bundesliga wichtigen Sportrechte-Vermarkter erfolgt. Allen Agenturen gemeinsam ist zwar die Ambition nach finanziellem Profit – dennoch verfolgen sie jeweils unterschiedliche Schwerpunkte in Marketingangelegenheiten. Bevor in Kapitel 9 die Beziehungen zwischen Vereinen und Vermarktern erläutert und die bestehenden Kooperationen aufgezeigt werden, erfolgt die Darstellung der "Lex Ufa" und der Untersuchungsmethode. Die daran anschließende Untersuchung widmet sich ab Kapitel 10 der Darstellung und Analyse von den Rückrundenspielen der Bundesligasaison 2000/01, wenn Mannschaften, die mit derselben Vermarktungsagentur in Verbindung stehen, direkt aufeinander trafen. Anhand der Resultate, Tabellensituationen und Spielverläufe wird abschließend ergründet, ob hinsichtlich der Deutschen Meisterschaft, der Champions League-, UEFA-Cup- und UI-Cup-Qualifikation eine Einflussnahme statt gefunden haben kann. Auch der Abstiegskampf bleibt in dieser Analyse nicht unberücksichtigt. Ob es Anzeichen für mögliche Manipulationsvorwürfe gibt oder ob sich die Rolle der Vermarkter auf die Funktion der Geldgeber und -beschaffer beschränkt, wird Gegenstand der Diskussion am Ende der Arbeit sein. Einen Anspruch auf Vollständigkeit bezüglich der vor der Untersuchung geschilderten Themen erhebt diese Arbeit nicht. Die Themenbereiche werden jeweils so zusammen gefasst, dass eine Einordnung in den Gesamtzusammenhang erfolgen kann. Die geschichtliche Entwicklung des Fernsehens wird wegen ihres Umfangs und ihrer Komplexität auf das Wesentliche komprimiert um sich dem eigentlichen Bestandteil der Arbeit – der Rolle der Vermarkter in der Bundesliga - ausführlich zu widmen. Obwohl die Fans als Konsumenten eine essentielle Grundlage des professionellen Fußballsports darstellen, bleibt ihre Funktion in dieser Untersuchung weitestgehend unberücksichtigt. Der Untersuchungszeitraum der Arbeit bezieht sich auf die Entwicklung bis zum Ende der Saison 2000/01. Eine Beteiligung an etwaigen Spekulationen über einen zukünftigen Fortgang findet nicht statt.