Die Zollverwaltungen der EU sollen zusammenarbeiten "wie eine Zollverwaltung". Doch die Europäische Union der 28 Mitgliedstaaten (nach dem Brexit mit Ablauf des 31. Januar 2020 der EU-27) ist sehr uneinheitlich. In Deutschland hat man immer Deutschland vor Augen und dieses große, reiche und wirtschaftlich bedeutsame Land hat naturgemäß eine große Zollverwaltung. Doch wie sehen die Zollverwaltungen der anderen Mitgliedstaaten im Vergleich aus? Welche Größe und Wirtschaftskraft haben die Mitgliedstaaten der EU-28 im Vergleich? Dieser Beitrag sucht Antworten und findet erstaunliche Vergleiche für die EU-28 mithilfe der öffentlich zugänglichen Daten für die Jahre 2018 und 2019.
Ziel der Broschüre ist es, die rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergründe des internationalen Artenschutzübereinkommens CITES, der EG-Verordnung Nr. 338/97 und deren Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland für interessierte Menschen zu erläutern. Denn nur wer die Probleme und Schwierigkeiten erkennt, kann dauerhaft an einer Verbesserung des Schutzes der Natur mitarbeiten. Nach der kurzen Einleitung "Warum Artenschutz?" werden die "Rechtsquellen" und die "Aufgabe der Zollverwaltung" beschrieben. Im Abschnitt "Handelsstatistik, Aufgriffe, Tendenzen des Handels und Verwertung" wird mit naturwissenschaftlichen Methoden die Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES im vereinigten Deutschland der Jahre 1991 bis 1999 beschrieben. Abschließend kommen im Abschnitt "Stimmen zur neuen Artenschutzverordnung" vier Experten zu Wort, welche die politischen und wissenschaftlichen Hintergründe erläutern, die zur neuen Artenschutzverordnung VO (EG) Nr. 338/97 geführt haben. ; 2. Aufl. 2001; 1999 verfasste Diplomarbeit im Dualen Studiengang Zollrecht/Verbrauchsteuerrecht an der Fachhochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung
Ziel der Broschüre ist es, die rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergründe des internationalen Artenschutzübereinkommens CITES, der EG-Verordnung Nr. 338/97 und deren Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland für interessierte Menschen zu erläutern. Denn nur wer die Probleme und Schwierigkeiten erkennt, kann dauerhaft an einer Verbesserung des Schutzes der Natur mitarbeiten. Nach der kurzen Einleitung "Warum Artenschutz?" werden die "Rechtsquellen" und die "Aufgabe der Zollverwaltung" beschrieben. Im Abschnitt "Handelsstatistik, Aufgriffe, Tendenzen des Handels und Verwertung" wird mit naturwissenschaftlichen Methoden die Durch-führung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES im vereinigten Deutschland der Jahre 1991 bis 2014 beschrieben. Abschließend kommen im Abschnitt "Stimmen zur neuen Artenschutzverordnung" vier Experten zu Wort, welche die politischen und wissenschaftlichen Hintergründe erläutern, die zur neuen Artenschutzverordnung VO (EG) Nr. 338/97 geführt haben. In den Anhängen A bis K erleichtern fünf Tabellen (u.a. "Vergleich der Anhänge" nach der alten und neuen Rechtslage und "Legale Importe lebender Tiere"), 11 Graphen und fünf Tabellen (u.a. "Aufgriffe der Zollverwaltung von 1993 bis 2019") und zahlreiche Beispiele (Anhänge E bis K) das Verständnis des Themas. ; 6. Aufl. 2020; 1999 verfasste Diplomarbeit im Dualen Studiengang Zollrecht/Verbrauchsteuerrecht an der Fachhochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung
Das neue europäische Artenschutzrecht, CITES und die Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland - 6. Auflage 2020 Vorwort zur sechsten Auflage Ziel der Broschüre ist es, die rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergründe des internationalen Artenschutzübereinkommens CITES, der EG-Verordnung Nr. 338/97 und deren Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland für interessierte Menschen zu erläutern. Denn nur wer die Probleme und Schwierigkeiten erkennt, kann dauerhaft an einer Verbesserung des Schutzes der Natur mitarbeiten. Nach der kurzen Einleitung "Warum Artenschutz?" werden die "Rechtsquellen" und die "Aufgabe der Zollverwaltung" beschrieben. Im Abschnitt "Handelsstatistik, Aufgriffe, Tendenzen des Handels und Verwertung" wird mit naturwissenschaftlichen Methoden die Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES im vereinigten Deutschland der Jahre 1991 bis 2014 beschrieben. Abschließend kommen im Abschnitt "Stimmen zur neuen Artenschutzverordnung" vier Experten zu Wort, welche die politischen und wissenschaftlichen Hintergründe erläutern, die zur neuen Artenschutzverordnung VO (EG) Nr. 338/97 geführt haben. In den Anhängen A bis K erleichtern fünf Tabellen (u.a. "Vergleich der Anhänge" nach der alten und neuen Rechtslage und "Legale Importe lebender Tiere"), 11 Graphen und fünf Tabellen (u.a. "Aufgriffe der Zollverwaltung von 1993 bis 2019") und zahlreiche Beispiele (Anhänge E bis K) das Verständnis des Themas. Die zweite Auflage wurde im Jahr 2001 aktualisiert und um vier Seiten ergänzt (Vorwort, Anhang F: Aufgriffe aus den Jahren 1999 und 2000 sowie Literaturverzeichnis). Nachdem auch diese zweite elektronische Auflage bei dem breiteren Publikum sehr positiv aufgenommen worden ist, wurde diese Broschüre mit der dritten Auflage umfangreich überarbeitet und aktualisiert werden. Bereits mit der dritten Auflage neu gefasst worden waren in der Broschüre vor allem die Abschnitte "B. Rechtsquellen" und "C. Aufgabe der Zollverwaltung". Eine weitere Aktualisierung erfolgte mit der ...
Das neue europäische Artenschutzrecht, CITES und die Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland - 5. Auflage 2014 Vorwort zur fünften Auflage Ziel der Broschüre ist es, die rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergründe des internationalen Artenschutzübereinkommens CITES, der EG-Verordnung Nr. 338/97 und deren Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland für interessierte Menschen zu erläutern. Denn nur wer die Probleme und Schwierigkeiten erkennt, kann dauerhaft an einer Verbesserung des Schutzes der Natur mitarbeiten. Nach der kurzen Einleitung "Warum Artenschutz ?" werden die "Rechtsquellen" und die "Aufgabe der Zollverwaltung" beschrieben. Im Abschnitt "Handelsstatistik, Aufgriffe, Tendenzen des Handels und Verwertung" wird mit naturwissenschaftlichen Methoden die Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES im vereinigten Deutschland der Jahre 1991 bis 1999 beschrieben. Abschließend kommen im Abschnitt "Stimmen zur neuen Artenschutzverordnung" vier Experten zu Wort, welche die politischen und wissenschaftlichen Hintergründe erläutern, die zur neuen Artenschutzverordnung VO (EG) Nr. 338/97 geführt haben. In den fünf Anhängen A bis E erleichtern drei Tabellen (u.a. "Vergleich der Anhänge" nach der alten und neuen Rechtslage und "Legale Importe lebender Tiere"), zwei Graphen (u.a. "Aufgriffe der Zollverwaltung von 1993 bis 1998") und drei Beispiele ("Spektakuläre Aufgriffe der Jahre 1995 bis 1997") das Verständnis des Themas. Die zweite Auflage wurde im Jahr 2001 aktualisiert und um vier Seiten ergänzt (Vorwort, Anhang F: Aktuelle Aufgriffe aus den Jahren 1999 und 2000 sowie Literaturverzeichnis). Nachdem auch diese zweite elektronische Auflage bei dem breiteren Publikum sehr positiv aufgenommen worden ist, wurde diese Broschüre mit der dritten Auflage umfangreich überarbeitet und aktualisiert werden. Eine weitere Aktualisierung erfolgte mit der überarbeiteten vierten und fünften Auflage 2010, bzw. 2014. Die Überarbeitung der dritten, vierten und fünften Auflagen war auf Grund von ...
Das neue europäische Artenschutzrecht, CITES und die Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland - 4. Auflage 2010 Vorwort zur vierten Auflage Ziel der Broschüre ist es, die rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergründe des internationalen Artenschutzübereinkommens CITES, der EG-Verordnung Nr. 338/97 und deren Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland für interessierte Menschen zu erläutern. Denn nur wer die Probleme und Schwierigkeiten erkennt, kann dauerhaft an einer Verbesserung des Schutzes der Natur mitarbeiten. Nach der kurzen Einleitung "Warum Artenschutz ?" werden die "Rechtsquellen" und die "Aufgabe der Zollverwaltung" beschrieben. Im Abschnitt "Handelsstatistik, Aufgriffe, Tendenzen des Handels und Verwertung" wird mit naturwissenschaftlichen Methoden die Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES im vereinigten Deutschland der Jahre 1991 bis 1999 beschrieben. Abschließend kommen im Abschnitt "Stimmen zur neuen Artenschutzverordnung" vier Experten zu Wort, welche die politischen und wissenschaftlichen Hintergründe erläutern, die zur neuen Artenschutzverordnung VO (EG) Nr. 338/97 geführt haben. In den fünf Anhängen A bis E erleichtern drei Tabellen (u.a. "Vergleich der Anhänge" nach der alten und neuen Rechtslage und "Legale Importe lebender Tiere"), zwei Graphen (u.a. "Aufgriffe der Zollverwaltung von 1993 bis 1998") und drei Beispiele ("Spektakuläre Aufgriffe der Jahre 1995 bis 1997") das Verständnis des Themas. Die zweite Auflage wurde im Jahr 2001 aktualisiert und um vier Seiten ergänzt (Vorwort, Anhang F: Aktuelle Aufgriffe aus den Jahren 1999 und 2000 sowie Literaturverzeichnis). Nachdem diese zweite elektronische Auflage bei dem breiteren Publikum sehr positiv aufgenommen worden ist, wurde diese Broschüre mit der dritten Auflage 2008 umfangreich überarbeitet und aktualisiert. Eine weitere Aktualisierung erfolgt mit der überarbeiteten vierten Auflage 2010. Die Überarbeitung der vierten Auflage 2010 war auf Grund von zwei bedeutenden Rechtsänderungen notwendig ...
Das neue europäische Artenschutzrecht, CITES und die Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland - 3. Auflage 2008 Vorwort zur dritten Auflage Ziel der Broschüre ist es, die rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergründe des internationalen Artenschutzübereinkommens CITES, der EG-Verordnung Nr. 338/97 und deren Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland für interessierte Menschen zu erläutern. Denn nur wer die Probleme und Schwierigkeiten erkennt, kann dauerhaft an einer Verbesserung des Schutzes der Natur mitarbeiten. Nach der kurzen Einleitung "Warum Artenschutz ?" werden die "Rechtsquellen" und die "Aufgabe der Zollverwaltung" beschrieben. Im Abschnitt "Handelsstatistik, Aufgriffe, Tendenzen des Handels und Verwertung" wird mit naturwissenschaftlichen Methoden die Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES im vereinigten Deutschland der Jahre 1991 bis 1999 beschrieben. Abschließend kommen im Abschnitt "Stimmen zur neuen Artenschutzverordnung" vier Experten zu Wort, welche die politischen und wissenschaftlichen Hintergründe erläutern, die zur neuen Artenschutzverordnung VO (EG) Nr. 338/97 geführt haben. In den fünf Anhängen A bis E erleichtern drei Tabellen (u.a. "Vergleich der Anhänge" nach der alten und neuen Rechtslage und "Legale Importe lebender Tiere"), zwei Graphen (u.a. "Aufgriffe der Zollverwaltung von 1993 bis 1998") und drei Beispiele ("Spektakuläre Aufgriffe der Jahre 1995 bis 1997") das Verständnis des Themas. Die zweite Auflage wurde im Jahr 2001 aktualisiert und um vier Seiten ergänzt (Vorwort, Anhang F: Aktuelle Aufgriffe aus den Jahren 1999 und 2000 sowie Literaturverzeichnis). Nachdem auch die elektronische Auflage bei dem breiteren Publikum sehr positiv aufgenommen worden ist, soll diese Broschüre mit der dritten Auflage 2008 erneut aktualisiert werden. Die Überarbeitung ist auf Grund von drei bedeutenden Rechtsänderungen notwendig geworden: · Die Artenschutz-Durchführungsverordnung (EG) Nr. 865/2006 ersetzt mit Wirkung vom 09. Juli 2006 die bisherige ...
Das neue europäische Artenschutzrecht, CITES und die Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland - 2. Auflage 2001 Vorwort zur zweiten Auflage Aufgrund des unerwarteten Erfolgs der ersten Auflage (50 + 130 Exemplare) soll diese Broschüre auf elektronischem Wege einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Ziel der Broschüre ist es, die rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergründe des internationalen Artenschutzübereinkommens CITES, der EG-Verordnung Nr. 338/97 und deren Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland für interessierte Menschen zu erläutern. Denn nur wer die Probleme und Schwierigkeiten erkennt, kann dauerhaft an einer Verbesserung des Schutzes der Natur mitarbeiten. Nach der kurzen Einleitung "Warum Artenschutz ?" werden die "Rechtsquellen" und die "Aufgabe der Zollverwaltung" beschrieben. Im Abschnitt "Handelsstatistik, Aufgriffe, Tendenzen des Handels und Verwertung" wird mit naturwissenschaftlichen Methoden die Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES im vereinigten Deutschland der Jahre 1991 bis 1999 beschrieben. Abschließend kommen im Abschnitt "Stimmen zur neuen Artenschutzverordnung" vier Experten zu Wort, welche die politischen und wissenschaftlichen Hintergründe erläutern, die zur neuen Artenschutzverordnung VO (EG) Nr. 338/97 geführt haben. In den fünf Anhängen A bis E erleichtern drei Tabellen (u.a. "Vergleich der Anhänge" nach der alten und neuen Rechtslage und "Legale Importe lebender Tiere"), zwei Graphen (u.a. "Aufgriffe der Zollverwaltung von 1993 bis 1998") und drei Beispiele ("Spektakuläre Aufgriffe der Jahre 1995 bis 1997") das Verständnis des Themas. Die zweite Auflage wurde aktualisiert und um vier Seiten ergänzt (Vorwort, Anhang F: Aktuelle Aufgriffe aus den Jahren 1999 und 2000 & Literaturverzeichnis). Für die erfolgreiche Umsetzung dieser Broschüre möchte ich der Umweltstiftung WWF-Deutschland und deren Artenschutzbüro TRAFFIC Europe-Germany in Frankfurt am Main danken, insbesondere dem Referenten für Artenschutz Roland Melisch. ...
Die Europäische Kommission (Artikel 13, 17 EUV, Artikel 244 –250 AEUV, ex-Artikel 211–219 EGV) ist das politische Organ der EU, in dem die Mitglieder und die Willensbildung ganz von den Mitgliedstaaten gelöst sind – sie stellt die Exekutive der EU dar. Die Kommission versteht sich dabei als "Motor, Wächter und ehrlicher Makler" der EU. Wie das Parlament und der Rat wurde die Europäische Kommission in den 50er-Jahren durch die Gründungsverträge der Gemeinschaften (EGKS, EURATOM, EWG) eingerichtet. Für die Zollverwaltung ist die Kommission vor allem als Gemeinschaftsgesetzgeber der ZK-DVO von Bedeutung. Darüber hinaus stellt die Kommission das "Dach der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten" dar, da die Kommission die Arbeit der nationalen Zollverwaltungen aus 27 EU-Mitgliedstaaten koordiniert und eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellt.
Für Kenner der praktischen Abläufe und der Umsetzung der Europäischen Zollunion ist das Ergebnis des Sonderberichts Nr. 19/2017 wenig überraschend. Dennoch enthält der 90 Seiten umfassende Sonderbericht des EuRH (eines EU-Organs nach Art. 13 I EUV) große Sprengkraft und eine Detailtiefe an Daten, die bislang so unbekannt waren. Eine genaue Betrachtung lohnt sich: Die Europäische Union (EU) wird immer als eine Zollunion mit einheitlicher Rechtsanwendung dargestellt. Das dieses in der Praxis nicht so ist, ist jedem Praktiker des Zollrechts bewusst, doch oft liegen keine hinreichenden Beweise vor. Dem EuGH gelingt der Nachweis: Einige Mitgliedstaaten kontrollieren Wareneinfuhren seltener und weniger genau, weil sie offenbar die Anlastung von Eigenmitteln fürchten. Die Ergebnisse des EuRH müssen aufgegriffen und für Änderungen am bestehenden System genutzt werden. Diese Untersuchung stellt die Frage nach der einheitlichen Anwendung des Zollrechts durch die Mitgliedstaaten der EU-28 und nutzt dafür aktuelle Daten der World Customs Organization (WCO) und der World Trade Organization (WTO). Die Mitgliedstaaten der EU sollen zusammenarbeiten "wie eine Zollverwaltung". Kann das funktionieren? Wie genau sind die Zollverwaltungen aufgebaut? Welchen Arbeitsanfall müssen sie bewerkstelligen? Wieviel Zollbeamte stehen den nationalen Zollverwaltungen dafür zur Verfügung? Diese Untersuchung (Zustand der Zollunion 2019) gibt erstmals Antworten für das Berichtsjahr 2018.
Mit der VO (EG) Nr. 273/2009 hat die Kommission angesichts von zahlreichen Gerüchten endlich Klarheit hinsichtlich der Geltung der neuen Vorschriften für die Summarische Eingangsanmeldung und Summarische Ausgangsanmeldung geschaffen: die Vorschriften, die ab dem 1. Juli 2009 gelten sollten, müssen nun verbindlich erst ab 1. Januar 2011 angewendet werden. Dieser Beitrag stellt die Übergangsregelung der ZK-DVO übersichtlich dar und beleuchtet die Frage, welches Signal eine derartige Übergangsregelung an Wirtschaft und Zollverwaltungen sendet.
Die mangelhafte Personalausstattung der deutschen Zollverwaltung ist kein Geheimnis. Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat mehrfach öffentlich darauf hingewiesen, dass mehr als 3 000 Planstellen in den Jahren 2018 und 2019 nicht besetzt gewesen sind. Es kommt in der Praxis der Zollverwaltung zu personellen Unterdeckungen von z. T. mehr als 30 Prozent in einzelnen Zollämtern und Sachgebieten. Das ist insbesondere in den Bereichen von großer Gefahr, in denen Straftaten verfolgt werden, namentlich bei der Generalzolldirektion (GZD) DVIII im Zollkriminalamt (ZKA) bei der Financial Intelligence Unit (FIU), bei den Zollfahndungsämtern sowie den Hauptzollämtern in den Sachgebieten E und F, in den Zollvollzugsbereichen, insbes. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und dem Sachgebiet Ahndung. Hier kann es aufgrund der dauerhaften Personalmangelsituation zur sog. "Strafvereitelung im Amt" kommen. Besonders dramatisch und öffentlich kritisiert wird die Personalmangelsituation bei der FIU. Bei der FIU war ursprünglich ein Personalansatz von 165 Arbeitskräften (AK) vorgesehen - inzwischen ist aufgrund der großen Rückstände und der einhergehenden (strafrechtlichen) Konsequenzen eine Aufplanung auf 475 AK vorgesehen; diese personelle Stärkung der FIU hat die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft wiederholt gefordert. Dieser Beitrag beleuchtet die Strafvereitelung im Amt und die sog. Überlastungsanzeige für Zollbeamte, da diese schwerpunktmäßig als sog. "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" bei der Verfolgung von (Steuer-)Straftaten eingesetzt werden - nach der ständigen Rechtsprechung des obersten deutschen Zivil- und Strafgerichts, des Bundesgerichtshofs (BGH), kann nur diese Überlastungsanzeige den einzelnen Beamten vor dem Tatvorwurf der persönlichen Strafvereitelung im Amt schützen. Eine Aufklärung der Zollbeamten über die Folgen der Personalmangelpolitik des Dienstherren und ihre eigene Verantwortung zum Selbstschutz ist lange überfällig. Die Überlastungsanzeige wird von den Zollbeamten häufig als persönliche Leistungsschwäche verstanden. Der Beitrag versucht Aufklärung zum Erfordernis und der Verpflichtung der Abgabe der Überlastungsanzeigen zu leisten: Zum Schutz des Beamten und der Tarifbeschäftigten (sog. Entlastungsanzeige) und des Dienstherrn.
China ist einer der weltweit wichtigsten Exporteure von Medizinprodukten wie beispielsweise Gesichtsmasken oder Desinfektionsmittel. Daher nahmen chinesische Unternehmen eine herausragende Rolle als Lieferant dieser Produkte während des globalen Ausbruchs der COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 ein. Die Autoren untersuchen mithilfe monatlicher Handelsdaten, die von der chinesischen Zollverwaltung erhoben und veröffentlicht werden, die Veränderungen der Handelsströme für medizinische Güter während der Krise. Dabei unterteilen sie die Daten in kommerziellen Handel und Hilfslieferungen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl Handelsbeziehungen, die bereits vor der Krise bestanden, als auch politische Verbindungen zu den jeweiligen chinesischen Provinzen für importierende Staaten hilfreich waren, um Zugang zu den knappen Gütern während der Krise zu erlangen. ; China assumed an important role during the worldwide outbreak of COVID-19 as the main exporter of critical medical goods such as face masks and disinfectants. We use official monthly trade data from China Customs to investigate the emerging trade patterns, both for commercial exports and donations of medical goods. We find that both existing trade linkages and political ties to Chinese provinces can help to attract Chinese medical goods.
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wurde mit Wirkung vom 1.1.2008 geschaffen. Um eine weltweit sichere Lieferkette zu schaffen, ist jedoch eine gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards zwischen den beteiligten Nationalstaaten und Wirtschaftsregionen erforderlich. Ähnliche Sicherheitskonzepte bestehen in den USA, Kanada, China, Japan, Südkorea, Neuseeland aber auch Israel und der Türkei sowie in vielen anderen Regionen der Welt. Im Rahmen des SAFE-Programms der Weltzollorganisation (WCO) haben bereits 168 Staaten von 180 Mitgliedstaaten bekräftigt, dass sie Sicherheits-Zertifizierungssysteme einführen werden. Diese Einführung des AEO wird tatkräftig von der WCO mit Trainern aus den nationalen Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten und einem eigenen Programm zur Einführung des AEO unterstützt. Wesentlicher Faktor für den Erfolg der Sicherheitszertifizierung und die sichere Lieferkette ist daher die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards. Erste gemeinsame Abkommen der EU liegen vor: die EU hat Abkommen mit der Schweiz und Norwegen, mit Andorra, Japan, den USA, Kanada (Grundlagenabkommen) und China abgeschlossen. Vier Untersuchungen zum Thema sind bislang im BDZ-Fachteil veröffentlicht worden (zuletzt 2013 und 2015). Seitdem hat sich aus Sicht der EU kaum etwas verändert. Weltweit sieht die Lage inzwischen jedoch sehr verändert aus. Weitere Abkommen der EU sind 2017 noch in Verhandlung mit Hongkong (China) und Kanada (Sicherheitsübereinkommen). Was ist seit 2013 in der EU und weltweit geschehen? Das Abkommen der EU mit China ist im Mai 2014 unterzeichnet und im November 2014 veröffentlicht worden. Seit 2015 ist das Abkommen der gegenseitigen Anerkennung in praktischer Anwendung. Mittel- und langfristig ist mit zahlreichen bilateralen Abkommen zur gegenseitigen AEO-Anerkennung von der EU zu rechnen, z. B. mit Australien, Argentinien, Brasilien, Indien, Indonesien, Israel, Jordanien, Neuseeland, Malaysia, Mexiko, Südkorea, Singapur und der Türkei. Zu unterscheiden sind AEO-Programme, die mit dem in der EU umgesetzten AEO-System übereinstimmen und Compliance-Programme, die eher der Bewilligung von vereinfachten Verfahren entsprechen. Dieser Beitrag stellt den Stand der gegenseitigen AEO-Anerkennung mit Stand von 2017 dar.
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wurde mit Wirkung vom 1.1.2008 geschaffen. Um eine weltweit sichere Lieferkette zu schaffen, ist jedoch eine gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards zwischen den beteiligten Wirtschaftsregionen erforderlich. Ähnliche Sicherheitskonzepte bestehen in den USA, Kanada, China, Japan, Südkorea, Neuseeland aber auch Israel und der Türkei sowie in vielen anderen Regionen. Im Rahmen des SAFE-Programms der Weltzollorganisation (WCO) haben bereits 168 Staaten von 179 Mitgliedstaaten bekräftigt, dass sie Sicherheits-Zertifizierungssysteme einführen werden. Wesentlicher Faktor für den Erfolg der Sicherheits-Zertifizierung und die sichere Lieferkette ist daher die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards. Erste gemeinsame Abkommen liegen vor, die EU hat Abkommen mit der Schweiz und Norwegen, mit Andorra, Japan, den USA, Kanada und China abgeschlossen. Das Abkommen mit China ist im Mai 2014 unterzeichnet worden und im November 2014 veröffentlicht worden. Mittel- und langfristig ist mit zahlreichen bilateralen Abkommen zur gegenseitigen AEO-Anerkennung von der EU zu rechnen, z. B. mit Indien, Israel, Jordanien, Neuseeland, Malaysia, Mexiko, Südkorea, Singapur, Hongkong, Brasilien, Chile, Argentinien und der Türkei. Zu unterscheiden sind AEO-Programme, die mit dem in der EU umgesetzten AEO-System übereinstimmen und Compliance-Programme, die geringfügigere, wenig formalisierte Vereinfachungen für Bewilligungsinhaber beinhalten. Compliance-Programme unterscheiden sich von den AEO-Programmen: sie beinhalten geringfügigere, wenig formalisierte Vereinfachungen für Bewilligungsinhaber. Compliance-Programme sind mit den vereinfachten Zollverfahren der EU vergleichbar, in denen Wirtschaftsbeteiligte Vorteile bei der Zollabfertigung bekommen, wenn sie vertrauensvoll mit der Zollverwaltung zusammenarbeiten (z. B. Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes, unvollständige Zollanmeldungen & ergänzende Zollanmeldungen, vereinfachte und ergänzende Zollanmeldungen; was in Deutschland und der EU lange Standard ist, wird erst im Rahmen des SAFE Frameworks erstmals als Compliance-Programm eingeführt). Compliance-Programme werden in manchen WCO-Mitgliedstaaten zunächst in einem ersten Schritt vor dem vollständigen AEO-Programm eingeführt, sodass für einige Vertragsstaaten zwei Programme aufgeführt sind (AEO & CP).