Die Zollverwaltungen der EU sollen zusammenarbeiten "wie eine Zollverwaltung". Doch die Europäische Union der 28 Mitgliedstaaten (nach dem Brexit mit Ablauf des 31. Januar 2020 der EU-27) ist sehr uneinheitlich. In Deutschland hat man immer Deutschland vor Augen und dieses große, reiche und wirtschaftlich bedeutsame Land hat naturgemäß eine große Zollverwaltung. Doch wie sehen die Zollverwaltungen der anderen Mitgliedstaaten im Vergleich aus? Welche Größe und Wirtschaftskraft haben die Mitgliedstaaten der EU-28 im Vergleich? Dieser Beitrag sucht Antworten und findet erstaunliche Vergleiche für die EU-28 mithilfe der öffentlich zugänglichen Daten für die Jahre 2018 und 2019.
Der Autor untersucht - aus verwaltungsrechtlicher Perspektive - neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Polizei- und Zollverwaltungen im Hinblick auf deren Konsequenzen für den Individualrechtsschutz in Deutschland. Referenzgebiete sind die Schengener Übereinkommen, die Zusammenarbeit im Zollwesen und das Europol-Übereinkommen, die zunächst einzeln vorgestellt werden. Ihre Strukturelemente werden sodann in den allgemeinen Kontext europäischer Verwaltungszusammenarbeit gestellt. Dabei wird deutlich, daß die neuen Kooperationsformen zwar ihren Ursprung im Völkerrecht haben, die Intensität der Kooperation aber darüber hinausgeht. Auch der Rechtsrahmen, die 3. Säule der Europäischen Union, ist ursprünglich dem Bereich klassischen Völkerrechts zuzuordnen gewesen, nähert sich jedoch - insbesondere im Hinblick auf die Änderungen durch den Vertrag von Amsterdam - dem Gemeinschaftsrecht an. -- Ausgangspunkt der Überlegungen zum Rechtsschutz sind die Rechtsschutzgarantien des Art. 19 Abs. 4 GG und des Art. 6 EMRK. Vor dem Hintergrund staatenübergreifender Kooperationsvorgänge kann Maßstab für das Rechtsschutzniveau nicht allein das nationale Recht sein. Allerdings gewährleistet Art. 6 EMRK vergleichbare Rechtsschutzstandards. Ebenso wie das Grundmodell der Verwaltungskooperation im Rechtshilferecht liegt, folgt auch der Rechtsschutz weitgehend dem klassischen Prinzip des Trennungsmodells im Rechtshilferecht: Gerichtsschutz wird "pro rata" des jeweiligen Kooperationsbeitrages durch nationale Gerichte gewährt. Dieses Trennungsmodell des Rechtsschutzes wird jedoch den neuen Kooperationsformen nicht mehr gerecht, da eine Abgrenzung der nationalen Verursachungsbeiträge nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Der Autor zeigt die durch die grenzüberschreitende Kooperation aufgeworfenen Rechtsschutzprobleme und Lösungsmöglichkeiten auf.
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Ziel der Broschüre ist es, die rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergründe des internationalen Artenschutzübereinkommens CITES, der EG-Verordnung Nr. 338/97 und deren Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland für interessierte Menschen zu erläutern. Denn nur wer die Probleme und Schwierigkeiten erkennt, kann dauerhaft an einer Verbesserung des Schutzes der Natur mitarbeiten. Nach der kurzen Einleitung "Warum Artenschutz?" werden die "Rechtsquellen" und die "Aufgabe der Zollverwaltung" beschrieben. Im Abschnitt "Handelsstatistik, Aufgriffe, Tendenzen des Handels und Verwertung" wird mit naturwissenschaftlichen Methoden die Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES im vereinigten Deutschland der Jahre 1991 bis 1999 beschrieben. Abschließend kommen im Abschnitt "Stimmen zur neuen Artenschutzverordnung" vier Experten zu Wort, welche die politischen und wissenschaftlichen Hintergründe erläutern, die zur neuen Artenschutzverordnung VO (EG) Nr. 338/97 geführt haben. ; 2. Aufl. 2001; 1999 verfasste Diplomarbeit im Dualen Studiengang Zollrecht/Verbrauchsteuerrecht an der Fachhochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung
Ziel der Broschüre ist es, die rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergründe des internationalen Artenschutzübereinkommens CITES, der EG-Verordnung Nr. 338/97 und deren Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland für interessierte Menschen zu erläutern. Denn nur wer die Probleme und Schwierigkeiten erkennt, kann dauerhaft an einer Verbesserung des Schutzes der Natur mitarbeiten. Nach der kurzen Einleitung "Warum Artenschutz?" werden die "Rechtsquellen" und die "Aufgabe der Zollverwaltung" beschrieben. Im Abschnitt "Handelsstatistik, Aufgriffe, Tendenzen des Handels und Verwertung" wird mit naturwissenschaftlichen Methoden die Durch-führung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES im vereinigten Deutschland der Jahre 1991 bis 2014 beschrieben. Abschließend kommen im Abschnitt "Stimmen zur neuen Artenschutzverordnung" vier Experten zu Wort, welche die politischen und wissenschaftlichen Hintergründe erläutern, die zur neuen Artenschutzverordnung VO (EG) Nr. 338/97 geführt haben. In den Anhängen A bis K erleichtern fünf Tabellen (u.a. "Vergleich der Anhänge" nach der alten und neuen Rechtslage und "Legale Importe lebender Tiere"), 11 Graphen und fünf Tabellen (u.a. "Aufgriffe der Zollverwaltung von 1993 bis 2019") und zahlreiche Beispiele (Anhänge E bis K) das Verständnis des Themas. ; 6. Aufl. 2020; 1999 verfasste Diplomarbeit im Dualen Studiengang Zollrecht/Verbrauchsteuerrecht an der Fachhochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung