Humanitäres Völkerrecht: Informationsschriften ; HuV-I = Journal of international law of peace and armed conflict : JILPAC
ISSN: 2569-5010
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ISSN: 2569-5010
Blog: Soziopolis. Gesellschaft beobachten
Call for Papers for a Collected Volume. Deadline: November 15, 2023
In: Arbeitspapiere und Materialien / Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, Band 97
Inhaltsverzeichnis: Uwe Halbach: Der "Südossetien-Krieg": die regionale Dimension (5-7); Otto Luchterhandt: Völkerrechtliche Aspekte des "Georgien-Krieges" (2008) (8-10); Hans-Henning Schröder: Russland und der Kaukasuskrieg (11-14); Eine Chronologie des russisch-georgischen Konflikts (April - Oktober 2008) (15-19); Der Kaukasuskrieg in den Augen der russischen Öffentlichkeit (20-26); Rainer Lindner: Die Krim als neuer "Frozen Conflict"? (27-28); André Härtel: Interner Machtkampf dominiert Kiews Außenpolitik. Die politische Elite der Ukraine und der russisch-georgische Konflikt (28-30); Ukrainische Stellungnahmen zum russisch-georgischen Konflikt (August 2008) (31-33); Die öffentliche Meinung in der Ukraine zum russisch-georgischen Konflikt und seinen Folgen für die Ukraine (34-36).
In: GIGA Focus Afrika, Band 2
"Ende November 2008 kamen im nigerianischen Jos bei Unruhen zwischen Christen und Muslimen etwa 400 Menschen ums Leben; Ende Februar 2009 forderten weitere Zusammenstöße in Bauchi elf Todesopfer. Im Anschluss an die unerwartet blutige Orgie der Gewalt in Jos, die durch den umstrittenen Ausgang einer Local-Government-Wahl ausgelöst wurde, rief der Nigeria Inter-Religious Council zum friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit auf. Die Unruhen in Jos zeigen exemplarisch, dass Religion im subsaharischen Afrika nicht nur bei der gewaltsamen Eskalation von Konflikten, sondern - was oft übersehen wird - dass sie auch bei den Anstrengungen eine Rolle spielt, Konflikte zu befrieden und einzudämmen. Mit Religion allein können gewaltsame Konflikte im subsaharischen Afrika (und anderswo) nicht erklärt werden. Gewaltkonflikte werden primär durch sozioökonomische und politische Faktoren verursacht. Jedoch kann Religion die Gewaltdynamik sowie die Intensität und die Dauer von Konflikten nachhaltig beeinflussen. Religion kann in Konflikten Legitimationsgrundlage für das Verhalten von Akteuren sein. Einerseits kann Gewalt durch religiöse Ideen gerechtfertigt werden, andererseits fördern religiöse Werte das Engagement für den Frieden. So werden in manchen Fällen Konflikte durch die Mobilisierung religiöser Identitäten verschärft, in anderen Fällen wirken interreligiöse Initiativen an der Entschärfung von Konflikten mit. Um belastbare Aussagen über die Rolle von Religion in Gewaltkonflikten im subsaharischen Afrika zu erlangen, sind noch zahlreiche Forschungsfragen zu beantworten: Dazu gehört vor allem, unter welchen konkreten allgemeinen Bedingungen und auf welche Weise religiöse Faktoren zu Eskalation oder Deeskalation beitragen. Erst das Wissen über diese Bedingungen wird ermöglichen, die eskalierende Wirkung religiöser Faktoren in Afrika und anderswo zu vermeiden und Religion als Friedensressource nutzbar zu machen." (Autorenreferat)
ISSN: 0937-5414
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 55, Heft 4, S. 770-771
ISSN: 0032-3470
ISSN: 2625-719X
ISSN: 2625-7203
In: Humanitäres Völkerrecht: Journal of international law of peace and armed conflict, Band 4, Heft 1-2, S. 35
ISSN: 2625-7203
In: SWP-Studie, Band S 34
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob das humanitäre Völkerrecht in seiner gegenwärtigen Fassung noch einen geeigneten rechtlichen Rahmen für aktuelle Konflikte bietet, an denen nichtstaatliche Gewaltakteure beteiligt sind. Auf diesem Hintergrund untersucht die Studie einzelne Aspekte asymmetrischer Auseinandersetzungen, die aus Sicht des humanitären Völkerrechts besondere dogmatische und anwendungsbezogene Probleme aufwerfen. Dabei geht es unter anderem darum, den humanitär-völkerrechtlichen Charakter verschiedener Konfliktsituationen, den kollektiven Status der beteiligten nichtstaatlichen Akteure und die individuelle Rechtsstellung der in die Feindseligkeiten involvierten Personen zu bestimmen. Im Mittelpunkt stehen grenzüberschreitende Einsätze staatlicher Streitkräfte gegen militärisch organisierte bewaffnete Gruppen. Der Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe ISAF und die Operation Enduring Freedom in Afghanistan verdeutlichen, vor welch schwierigen Herausforderungen Streitkräfte stehen, wenn sie die Aufgabe haben, nichtstaatliche Gewaltakteur unter Beachtung der Pflichten des humanitären Völkerrechts effektiv zu bekämpfen. Der Fokus der Studie richtet sich ebenfalls auf den Irak. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das humanitäre Völkerrecht in seiner aktuellen Gestalt trotz einiger Regelungsdefizite und offener Auslegungsfragen insgesamt in der Lage ist, bewaffnete Konflikte unabhängig davon zu erfassen, ob sie eine besondere Asymmetrie aufweisen. Gleichwohl kann die extreme Asymmetrie zwischen Konfliktparteien zur Folge haben, dass das Völkerrecht faktisch seine Bindungskraft verliert. Die Herausforderung besteht mithin eher in der effektiven Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts als in der Suche nach neuen Regelungen. (ICH2)
In: Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik 5
In: Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik 5
In: Rechtswissenschaftliche Beiträge der Hamburger Sozialökonomie Heft 36
In: Humanitäres Völkerrecht: Journal of international law of peace and armed conflict, Band 5, Heft 3-4, S. 136
ISSN: 2625-7203