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Volume III of National Accounts of OECD Countries comprises Volume IIIa - Financial Accounts - Flows and Volume IIIb - Financial Balance Sheets - Stocks . In both volumes, data, based on the System of National Accounts (SNA 1993), are expressed in national currency (in euros for euro area countries). Volume IIIa covers financial accounts of OECD countries and includes financial transactions (both net acquisition of financial assets and net incurrence of liabilities), by institutional sector (non-financial corporations, financial corporations, general government, households and non-profit insti
In: Memory and narrative Series
In: Women and gender in the early modern world
In: CRS report for Congress
World Affairs Online
In: Acta juridica et politica 72,1/22
In: Acta Universitatis Szegediensis
In: California series in public anthropology 4
In: Abfall, Recycling, Altlasten 35
In: Schriften zur Rechtswissenschaft Band 122
In Fällen von Diskriminierungen kann es zu erheblichen Beweisproblemen kommen, da diese selten offen stattfinden. Um dieser Beweisproblematik zu begegnen, findet sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die Regelung des § 22 AGG zur Beweislast. Diese kann je nach Verständnis den Unterschied zwischen einem stumpfen Schwert oder einer überscharfen Waffe im Diskriminierungsprozess ausmachen. Die vorliegende Arbeit setzt an den der Regelung zugrundeliegenden europäischen und verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie der innerstaatlich-historischen Entstehungsgeschichte an und beleuchtet zunächst ihren persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich ... (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
In: Mannheimer Schriften zum Unternehmensrecht 13
Die Bedeutung und Effektivität des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entscheidet sich anhand der Beweislastverteilung. Diese Arbeit befasst sich mit dem prozessualen Herzstück des AGG (§ 22) und klärt anhand dieser Norm die zahlreichen offenen Fragen zur Beweislast bei Benachteiligungen. Der Autor vergleicht die Vorschrift mit anerkannten Instituten des Beweisrechts, überprüft bestehende Auslegungsansätze und entwickelt die These, dass § 22 AGG eine gesetzliche widerlegliche Tatsachenvermutung darstellt. Dabei werden die Auswirkungen dieser These differenziert nach den verschiedenen Benachteiligungsformen des § 3 AGG untersucht. Im Vordergrund stehen dabei auch die Besonderheiten der Beweislastverteilung bei mittelbaren Benachteiligungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Untersuchung des Anwendungsbereiches des § 22 AGG. Thematisiert wird die Beweissituation bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, bei Ansprüchen außerhalb des AGG und auch bei Ansprüchen von Betriebsräten, Gewerkschaften sowie Antidiskriminierungsverbänden. Zuletzt analysiert der Autor – auch für die Praxis – eine Vielzahl von einzelnen Tatsachen und ob diese Indizien im Sinne von § 22 AGG darstellen