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Conflicts and conflict resolution in Middle Eastern societies: between tradition and modernity
In: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Strafrecht
In: I, Interdisziplinäre Forschungen aus Strafrecht und Kriminologie 13
World Affairs Online
Bestrafung der Armen?: zu Zusammenhängen zwischen Armut, Kriminalität und Strafrechtsstaat
In: Gerechte Ausgrenzung?: Wohlfahrtsproduktion und die neue Lust am Strafen, S. 111-129
Der expressive Gebrauch der Freiheitsstrafe lässt sich weder als global-punitiver Trend interpretieren, noch verweist er auf einen kausalen Zusammenhang zwischen neoliberaler Politik und einer bestimmten Bestrafungspraxis. Die Unterschiede in der Nutzung der Freiheitsstrafe zeigen vor allem, dass es weder ein globales neoliberales Projekt der Reduzierung des Staates auf einen Strafrechtsstaat noch ein transnationales Netzwerk von Akteuren gibt, aus dem heraus ein solches Projekt betrieben würde. Eher ist die Entwicklung eines präventiven Sicherheitsstrafrechts zu konstatieren, für das die beständige Thematisierung von Sicherheitslücken charakteristisch ist und das sich auf Personengruppen konzentriert, deren gemeinsames Merkmal nicht mehr Armut ist, sondern die Zuschreibung des Risikos extremer Gewalt. Eine solche Kriminal- und Sicherheitspolitik trifft nur bedingt die Bedürfnisse der Öffentlichkeit, deren Angst und Ungewissheit eher einer Sorge um die Zukunft entspringen, in der die soziale Sicherheit - und damit die eigentliche Grundlage für alle anderen Sicherheiten - verloren geht. (ICE2)
Strafrecht und Strafe: Belastung oder Entlastung
In: Vergeltung: eine interdisziplinäre Betrachtung der Rechtfertigung und Regulation von Gewalt, S. 127-148
Gegenstand des Beitrags ist die Entwicklung von Mediation und Restitution im Rahmen der Erledigung konventioneller Straftaten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob staatliches Strafrecht und staatliche Strafe Entlastung oder Belastung für Täter, Opfer und Gesellschaft mit sich bringen. Der Verfasser zeigt, dass mit der Herstellung einer ausschließlichen und ausschließenden Beziehung zwischen der Zentralgewalt und einem Täter im modernen Strafrecht für Täter, Opfer und die sozialen Gruppen, denen sie angehören, Vorteile verbunden sind. Diese Vorteile bestehen in der Vorhersehbarkeit der Konsequenzen von Handlungen und in der Reduzierung des Risikos einer Eskalation, die ohne die Zentralgewalt lediglich durch die verfügbaren Ressourcen begrenzt war. (ICE2)
Kosten und Nutzen technisierter Überwachung
In: 1984.exe: gesellschaftliche, politische und juristische Aspekte moderner Überwachungstechnologien, S. 129-147
Der Beitrag behandelt nicht nur die nicht unerheblichen monetären Kosten technisierter Überwachung, sondern auch Kosten in Gestalt der Einschränkung menschen- und bürgerrechtlicher Werte. Diese "Kostenart" resultiert aus der Konvergenz von Prävention und Repression in den Überwachungstechnologien. Diesen Kosten wird der Nutzen der technisierten Überwachung gegenübergestellt, etwa im Zusammenhang mit der internationalen Transaktionskriminalität. Technisierte Überwachung - wie die Telekommunikationsüberwachung , die weitgehend technisierte Geldwäschekontrolle oder DNA-Datenbanksysteme - ist durch ein hohes Potential an Grundrechtseingriffen geprägt, das sich künftig durch die Erweiterung vernetzter Kommunikationssystem noch vergrößern wird. Damit ergibt sich die zentrale Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes von Überwachungstechnologien, für deren Beantwortung detaillierte Kosten-Nutzen-Analysen notwendig sind. (ICE2)
Internationale Kriminalität, Gewaltökonomie und Menschenrechtsverbrechen: Antworten des Strafrechts
In: Internationale Politik und Gesellschaft: IPG = International politics and society, Heft 2, S. 153-169
ISSN: 0945-2419
World Affairs Online
Internationale Kriminalität, Gewaltökonomie und Menschenrechtsverbrechen: Antworten des Strafrechts
In: Internationale Politik und Gesellschaft: IPG = International politics and society, Heft 2, S. 153-169
"In den Krisen- und Kriegsgebieten der Welt sind seit den 1980er Jahren immer wieder Gewaltökonomien entstanden. Sie basieren auf der Ausbeutung von Naturressourcen (wie Öl, Diamanten oder Tropenholz) durch Konfliktparteien, sie sind mit den bekannten Formen internationaler Kriminalität (wie Drogen-, Menschen- und Waffenhandel) verbunden und sie können ohne die Einbindung in ein verzweigtes Netz transnationaler Wirtschaftskriminalität nicht funktionieren. Menschenrechtsverletzungen sind ein konstitutiver Bestandteil der Gewaltökonomien. Die Antworten des internationalen Strafrechts auf diese komplexe Konstellation müssen noch weiterentwickelt werden." (Autorenreferat)
Illegalität, Kriminalität und Sicherheit
In: Illegalität, S. 60-80
Europäisierung des Strafrechts
In: European and international regulation after the Nation State: different scopes and multiple levels, S. 139-162
In der Europäisierung des Strafrechts geht es im wesentlichen um drei Ansätze, die auch in der gegenwärtigen Praxis der Rechtspolitik und Strafverfolgung erkennbar sind: Es geht zum einen um die Vereinheitlichung des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts der europäischen Länder, d.h. um die Schaffung von europäischen Strafrechtssetzungs-, Strafverfolgungs- und Strafjustizinstitutionen; zum anderen wird eine Harmonisierung und Koordination der Kriminalpolitik und des materiellen wie formellen Strafrechts angestrebt, d.h. Angleichungs- oder Assimilierungsprozesse im Hinblick auf die Herstellung gemeinsamer europäischer Standards in Ermittlungs- und Strafverfahren, wie z.B. im Bereich der Strafen und der Vollstreckung von Kriminalsanktionen. Es geht drittens um die Felder der praktischen Zusammenarbeit nicht nur auf der Ebene der Strafverfolgung, sondern insbesondere auch auf der Ebene der Erforschung und Analyse von Kriminalität und Kriminalitätskontrolle. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die Ausgangspunkte einer Europäisierung des Strafrechts beschrieben, die sich auf die Konvergenz in der Wahrnehmung von Kriminalitätsproblemen und -entwicklungen beziehen. Anschließend werden die Schwerpunkte der europäischen Strafrechtsreform sowie die Unterschiede im europäischen Straf- und Strafverfahrensrecht herausgestellt. Außerdem wird ein Überblick über die Träger, Akteure, Inhalte, Annahmen und Konsequenzen einer Europäisierung des Strafrechts gegeben. (ICI2)
Victims of Terrorism Policies: Should Victims of Terrorism Be Treated Differently?
In: A War on Terror?, S. 221-241
Perspektiven der strafrechtlichen Forschung: Amtswechsel am Freiburger Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht 2004
In: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Strafrecht
In: I, Interdisziplinäre Forschungen aus Strafrecht und Kriminologie 12
Alltagsvorstellungen von Kriminalität: individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Kriminalitätsbildern für die Lebensgestaltung
In: Kölner Schriften zur Kriminologie und Kriminalpolitik 5