Innere Sicherheit und soziale Kontrolle: wie viel Freiheit ist möglich?
In: Deutsche Verhältnisse: eine Sozialkunde, S. 209-228
"Der Begriff der Inneren Sicherheit tauchte in Deutschland in den 1960er-Jahren in kriminalpolitischen Auseinandersetzungen um die Beschreibung von Gefahren auf, die in den damaligen Protestbewegungen und dann vor allem im deutschen Terrorismus der 1970er- und 1980er-Jahre gesehen wurden. Im Vordergrund steht die Warnung vor Bedrohungen des staatlichen Gewaltmonopols und der verfassungsmäßigen Grundlagen. Insoweit unterscheidet sich der Begriff der Inneren Sicherheit von dem juristischen Begriff der Öffentlichen Sicherheit (und Ordnung). Die Öffentliche Sicherheit ist als Begriff des Polizeirechts umfassend auf Schutz und Verletzungen der allgemeinen Rechtsordnung, der subjektiven Rechte der Bürger sowie staatlicher Institutionen ausgerichtet und definiert die sachlichen Zuständigkeiten der Polizei. Ab den 1980er-Jahren wird die Innere Sicherheit zunehmend im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität, dem Auftreten von organisierter und transnationaler Kriminalität, Drogenhandel, Korruption, Cyber- und Computerkriminalität und dem internationalen Terrorismus thematisiert und damit auf die Sicherheit der Bürger vor kriminellen Übergriffen anderer beschränkt." (Textauszug)