Die politischen Parteien in Bulgarien und Rumänien: eine vergleichende Analyse seit Beginn der 90er Jahre
In: Soviet and post-Soviet politics and society 24
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In: Soviet and post-Soviet politics and society 24
World Affairs Online
In: Osteuropäische Demokratien als Trendsetter?: Parteien und Parteiensysteme nach dem Ende des Übergangsjahrzehnts, S. 133-146
Ausgangspunkt der Parteienentwicklung seit 1989/90 war in Bulgarien ein nicht-kompetitives Einparteiensystem. Heute ist Bulgarien nach allgemeiner Meinung eine konsolidierte Demokratie mit Parteienpluralismus und demokratisch herbeigeführten Regierungswechseln sowie seit dem l. l. 2007 auch Mitglied der EU. Das bulgarische Regierungssystem ist eine parlamentarisch-präsidentielle Republik, in der das Parlament die zentralen Kompetenzen besitzt und die Rechte des Präsidenten sehr eingeschränkt sind. Kennzeichnend für das politische System ist das Wahlsystem, das in bestimmten Phasen die Parteienkonzentration mittels Wahlkoalitionen (gemeinsame Listen von mehreren Parteien) gefördert hat. Eingeführt wurde eine nationale Vier-Prozent-Sperrklausel ohne Erhöhung im Falle von Parteienverbünden oder Wahlkoalitionen mit gemeinsamen Listen. Da gerade in den Anfängen des Parteienwettbewerbs die Unsicherheit von neuen Gruppierungen groß war, oh sie die Prozenthürde überspringen würden, wurden so (wenig stabile) Zusammenschlüsse gefördert. Dominante inhaltlich Spaltungslinie ist die zwischen Sozialismus versus Antisozialismus, der in den 1990er Jahren zu einer Bipolarität des Parteiensystems führte. In weiterer Folge strukturierte sich die Parteienlandschaft anhand einer wirtschaftspolitischen Konfliktlinie (Wirtschaftsliberalismus versus wirtschaftsdirigistische Stellung des Staates). (ICA2)
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Band 38, Heft 4, S. 885-887
In: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, Band 36, Heft 1, S. 81-94
"Die große Beitrittsrunde im Mai 2004 mit zehn neuen Mitgliedsländern hat gezeigt, dass die Europäische Union gewillt ist, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, verbunden mit Menschenrechten und Minderheitenschutz im Beitrittsprozess einzumahnen. Gerade deshalb stellt sich die Frage, welche Standards die EU diesbezüglich aufgestellt hat. Nachdem nun eine weitere Erweiterungsrunde abgeschlossen ist (Bulgarien und Rumänien) und die nächste verhandelt wird, gilt es zu überprüfen, wie sich diese auf den Beitrittsprozess auswirken. Bei der Analyse anhand der Fortschrittsberichte der EU-Kommission für Bulgarien und Rumänien kristallisiert sich ein unvollständiges Demokratiebild heraus: (1) zentrale demokratietheoretische Aspekte wie etwa umfassende Partizipation der BürgerInnen und Schutz vor staatlicher Willkür finden keine bzw. wenig Beachtung. (2) Zudem zeigt sich, dass in den Berichten genannte gravierende Defizite keine Auswirkung auf den Beitrittsprozess haben, da die zu allgemein gehaltenen politischen Kriterien von Kopenhagen seit 1998 als erfüllt gelten. (3) Es bleibt festzustellen, dass eine Überarbeitung dieser Kriterien unumgänglich für die folgenden Beitrittsprozesse ist." (Autorenreferat)
In: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, Band 36, Heft 1, S. 81-94
Die große Beitrittsrunde im Mai 2004 mit zehn neuen Mitgliedsländern hat gezeigt, dass die Europäische Union gewillt ist, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, verbunden mit Menschenrechten und Minderheitenschutz im Beitrittsprozess einzumahnen. Gerade deshalb stellt sich die Frage, welche Standards die EU diesbezüglich aufgestellt hat. Nachdem nun eine weitere Erweiterungsrunde abgeschlossen ist (Bulgarien und Rumänien) und die nächste verhandelt wird, gilt es zu überprüfen, wie sich diese auf den Beitrittsprozess auswirken. Bei der Analyse anhand der Fortschrittsberichte der EU-Kommission für Bulgarien und Rumänien kristallisiert sich ein unvollständiges Demokratiebild heraus: (1) zentrale demokratietheoretische Aspekte wie etwa umfassende Partizipation der BürgerInnen und Schutz vor staatlicher Willkür finden keine bzw. wenig Beachtung. (2) Zudem zeigt sich, dass in den Berichten genannte gravierende Defizite keine Auswirkung auf den Beitrittsprozess haben, da die zu allgemein gehaltenen politischen Kriterien von Kopenhagen seit 1998 als erfüllt gelten. (3) Es bleibt festzustellen, dass eine Überarbeitung dieser Kriterien unumgänglich für die folgenden Beitrittsprozesse ist. (Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft / FUB)
World Affairs Online
In: Osterreichische Zeitschrift fur Politikwissenschaft, Band 36, Heft 1, S. 81-94
After the accession round in May 2004 with ten new EU-member states, it has been obvious that the European Union is very willing to demand democracy & the rule of law, combined with human rights & minority protection from potential new members. Following these requirements laid out in the Copenhagen criteria, the questions have to be raised "Which standards the EU has established in detail" & "I-low they influenced the accession procedure of Bulgaria & Rumania." bearing in mind that another enlargement round is in sight. Following analysis of the monitoring reports of the EU commission for Bulgaria & Romania, it becomes clear that a very fragmented pattern of democratic standards has been employed during the accession process: (1) Essential aspects of democracy, e.g. the political participation of citizens or the protection of state arbitrariness do not receive enough thoughtfulness or no attention at all by the EU. (2) An aggravating fact, is that severe democratic problems that are even listed in the monitoring reports do not have effects on the accession process. This is due to the fact that the political criteria of Copenhagen are considered to be fulfilled since I 998. (3) For further accession procedures it has to be made clear that the requirements in regard to democratic standards as well as the consequences of the violation of these standards have to he revised. References. Adapted from the source document.
In: Austrian journal of political science: OZP, Band 36, Heft 1, S. 81-94
ISSN: 2313-5433
'Die große Beitrittsrunde im Mai 2004 mit zehn neuen Mitgliedsländern hat gezeigt, dass die Europäische Union gewillt ist, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, verbunden mit Menschenrechten und Minderheitenschutz im Beitrittsprozess einzumahnen. Gerade deshalb stellt sich die Frage, welche Standards die EU diesbezüglich aufgestellt hat. Nachdem nun eine weitere Erweiterungsrunde abgeschlossen ist (Bulgarien und Rumänien) und die nächste verhandelt wird, gilt es zu überprüfen, wie sich diese auf den Beitrittsprozess auswirken. Bei der Analyse anhand der Fortschrittsberichte der EU-Kommission für Bulgarien und Rumänien kristallisiert sich ein unvollständiges Demokratiebild heraus: (1) zentrale demokratietheoretische Aspekte wie etwa umfassende Partizipation der BürgerInnen und Schutz vor staatlicher Willkür finden keine bzw. wenig Beachtung. (2) Zudem zeigt sich, dass in den Berichten genannte gravierende Defizite keine Auswirkung auf den Beitrittsprozess haben, da die zu allgemein gehaltenen politischen Kriterien von Kopenhagen seit 1998 als erfüllt gelten. (3) Es bleibt festzustellen, dass eine Überarbeitung dieser Kriterien unumgänglich für die folgenden Beitrittsprozesse ist.' (Autorenreferat)
Zeigt sich am Stand der Parteienentwicklung der Grad der Annäherung des Ostens an den Westen oder sieht man umgekehrt hier und in den Problemen des Ostens auch eine mögliche Zukunft des Westens? Auf wissenschaftlicher Grundlage präsentiert der Band die Entwicklung von Parteien und Parteiensystemen in den postsozialistischen Staaten Osteuropas. Die Analysen internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ermöglichen wichtige Einblicke in den Stand der Demokratie und zentrale Probleme der osteuropäischen Gesellschaften 15 Jahre nach dem Systemwechsel 1989. Aus dem Inhalt: Theoretischer Rahmen und allgemeine Aspekte der Analyse Länderanalysen Empirische und theoretische Erträge des Vergleichs