Im vermeintlich "postfaktischen" Zeitalter scheint die Wahrheit einen schweren Stand zu haben. Die Suche nach ihr ist oft wirkmächtigen Störungen ausgesetzt. Doch gleich ob gefahrstoffrechtlich die Kanzerogenität von Glyphosat, asylrechtlich die Glaubhaftigkeit einer Verfolgungsgeschichte oder im Äußerungs- und Medienrecht Desinformation zu beurteilen sind: Das Recht stellt Schutzmechanismen, die einer sachwidrigen Beeinflussung entgegenwirken sollen. Aus der rechtsdogmatischen Analyse dieser konkreten Rechtspraxis heraus sucht Björnstjern Baade juristische Antworten auf grundlegende philosophische Wahrheitsfragen. Letztlich ist nicht die Wahrheit in der Krise, sondern das Vertrauen in die Wahrheitsfindung. Um diese Krise zu überwinden, plädiert der Autor für ein kritisch informiertes, aber praktisch operationalisierbares Verständnis von Objektivität.
Im vermeintlich "postfaktischen" Zeitalter scheint die Wahrheit einen schweren Stand zu haben. Die Suche nach ihr ist oft wirkmächtigen Störungen ausgesetzt. Doch gleich ob gefahrstoffrechtlich die Kanzerogenität von Glyphosat, asylrechtlich die Glaubhaftigkeit einer Verfolgungsgeschichte oder im Äußerungs- und Medienrecht Desinformation zu beurteilen sind: Das Recht stellt Schutzmechanismen, die einer sachwidrigen Beeinflussung entgegenwirken sollen. Aus der rechtsdogmatischen Analyse dieser konkreten Rechtspraxis heraus sucht Björnstjern Baade juristische Antworten auf grundlegende philosophische Wahrheitsfragen. Letztlich ist nicht die Wahrheit in der Krise, sondern das Vertrauen in die Wahrheitsfindung. Um diese Krise zu überwinden, plädiert der Autor für ein kritisch informiertes, aber praktisch operationalisierbares Verständnis von Objektivität
Im vermeintlich »postfaktischen« Zeitalter scheint die Wahrheit einen schweren Stand zu haben. Die Suche nach ihr ist oft wirkmächtigen Störungen ausgesetzt. Doch gleich ob gefahrstoffrechtlich die Kanzerogenität von Glyphosat, asylrechtlich die Glaubhaftigkeit einer Verfolgungsgeschichte oder im Äußerungs- und Medienrecht Desinformation zu beurteilen sind: Das Recht stellt Schutzmechanismen, die einer sachwidrigen Beeinflussung entgegenwirken sollen. Aus der rechtsdogmatischen Analyse dieser konkreten Rechtspraxis heraus sucht Björnstjern Baade juristische Antworten auf grundlegende philosophische Wahrheitsfragen. Letztlich ist nicht die Wahrheit in der Krise, sondern das Vertrauen in die Wahrheitsfindung. Um diese Krise zu überwinden, plädiert der Autor für ein kritisch informiertes, aber praktisch operationalisierbares Verständnis von Objektivität.
In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 296
How (Not) to Be Cynical in International Law by Björnstjern Baade, Dana Burchardt, Prisca Feihle, Alicia Köppen, Linus Mührel, Lena Riemer and Raphael Schäfer -- Part I – Cynical Foundations of International Law: Cynicism and the Autonomy of International Law by Theresa Reinold -- Beyond Cynicism and Critique: International Law and the Possibility of Change by Gabriel M Lentner -- Cynicism as a Modus of Political Agency: Can It Speak to International Law? by Hengameh Saberi -- Part II – Cynical Actors in International Law: The International Law Commission as a Club of Cynics? Originalism and Legalism in the Commission's Contemporary Work by Konstantin Kleine -- The Added Value of the International Law Commission and Its Future Role in the Progressive Development and Codification of International Law by Patrícia Galvão Teles -- From Speaking Truth to Power to Speaking Power's Truth: Transnational Judicial Activism in an Increasingly Illiberal World by Daniel R. Quiroga-Villamarín -- From Judicialisation to Politicisation? A Response to Daniel Ricardo Quiroga-Villamarín by an Academic Turned Practitioner by Andreas Paulus -- Oceans of Cynicism? Norm-Genesis, Lawfare and the South China Sea Arbitration Case by Christian R. J. Pogies -- Peace Through Law? The Role of the Law of the Sea Convention Put into Question by Nele Matz-Lück -- Part III – Cynicism in European Law and Subfields of International Law: Assessing the Strategic Use of the EU Preliminary Ruling Procedure by National Courts by Jesse T. Claassen -- In International Law We (Do Not) Trust: The Persistent Rejection of Economic and Social Rights as a Manifestation of Cynicism by Caroline Omari Lichuma -- In International Law We Shall Trust – (Even in) The Case of Economic and Social Rights by Dominik Steiger -- All Is Fair in Law and War? Legal Cynicism in the Israeli-Palestinian Conflict by Shiri Krebs -- Cynicism? Yes, Please! Embracing Cynicism at the International Criminal Court by Elisabeth Baier -- Part IV – Cynicism and Abuse of Rights: Abuse of Right in International Law: A Roman Law Analogy by Andrea Faraci and Luigi Lonardo -- Abuse of Rights: From Roman Law to International Law? Comments on the Contribution by Andrea Faraci and Luigi Lonardo by Helmut Philipp Aust -- Cynicism and Nationality Planning in International Investment Law by Philipp Janig -- (New) Ways of Combating Abuse and Circumvention of European Law on the Example of Tax Evasion and Tax Avoidance by Helene Hayden -- Cynicism as an Analytical Lense for International Law? Concluding Observations by Heike Krieger.
"Verwaltungsrecht in der Klausur" präsentiert das prüfungsrelevante Verwaltungsrecht erstmals Open Access und an der Prüfungsrealität der Studierenden ausgerichtet. Die Darstellung orientiert sich dabei an der typischen Struktur verwaltungsrechtlicher Klausuren; das relevante Wissen und die zu beherrschenden Streitstände werden als Elemente der gutachterlichen Darstellung erläutert. Ausgehend von der verwaltungsprozessualen Einkleidung werden die zentralen Strukturen und Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts und des examensrelevanten Besonderen Verwaltungsrechts wissenschaftlich an den klausurrelevanten Stellen aufbereitet. Die Ausführungen berücksichtigen zudem das individuelle Lernniveau, indem zwischen Grundlagen-, Examens- und Hausarbeitswissen unterschieden wird. Beispiele runden die Darstellung ab
Areas of limited statehood, in which the territorial State lacks effective control, either completely or in part, challenge International Humanitarian Law in various ways. This volume explores if and how the law adapts to these challenges on the basis of mainly two legal issues: detention and investment protection in (non-)international armed conflict. Does a sufficient legal basis exist for the former? Is it International Humanitarian Law that determines what the investor is owed under a 'full protection and security' standard?
More fundamentally, the contributions strive to shed light on these practical legal issues in a manner that is also historically and theoretically informed. How can international law be effective in areas of limited statehood, in particular as regards non-State actors? Can the law provide incentives for compliance? Is it in need of being developed? If so, who enjoys the legitimacy to do so?
Areas of limited statehood, in which the territorial State lacks effective control, either completely or in part, challenge International Humanitarian Law in various ways. This volume explores if and how the law adapts to these challenges on the basis of mainly two legal issues: detention and investment protection in (non-)international armed conflict. Does a sufficient legal basis exist for the former? Is it International Humanitarian Law that determines what the investor is owed under a 'full protection and security' standard? More fundamentally, the contributions strive to shed light on these practical legal issues in a manner that is also historically and theoretically informed. How can international law be effective in areas of limited statehood, in particular as regards non-State actors? Can the law provide incentives for compliance? Is it in need of being developed? If so, who enjoys the legitimacy to do so?
Die persönliche und sachliche Unabhängigkeit gehört zu den Grundpfeilern rechtsstaatlicher Gerichte. Gleichwohl entstehen gerichtliche Entscheidungen nicht in einem Vakuum. Gerichte und ihre RichterInnen sind in ein komplexes Beziehungsgeflecht mit zahlreichen Wechselwirkungen eingebunden – institutionell und funktionell, im konkreten Verfahren und darüber hinaus. Richterliche Rechtsfindung wird von verschiedenen Akteuren aus Gesellschaft, Medien, Politik, Verwaltung und Rechtswissenschaft beeinflusst und hat wiederum Auswirkungen auf diese.Die Beiträge dieses Tagungsbandes dokumentieren die Ergebnisse der 58. Assistententagung Öffentliches Recht in Regensburg 2018. Junge WissenschaftlerInnen des gesamten deutschsprachigen Raums loten aus unterschiedlicher methodischer und sektoraler Perspektive die Möglichkeiten und Chancen, aber auch die rechtlichen Grenzen solcher Wechselbeziehungen aus. Sie zeichnen so ein neuartiges Bild von den Bedingungen richterlicher Rechtsfindung im Öffentlichen Recht.Mit Beiträgen vonDr. Björnstjern Baade; Dr. Tristan Barczak, LL.M.; Jann Ferlemann; Katharina Goldberg; Jannika Jahn; Dr. Raffaela Kunz; Benjamin Märkli, M.A. (Law); Dr. Fabian Michl, LL.M. (Edinburgh); Dr. Anne Mirjam Schneuwly, M.B.L.-HSG; Daniel Toda Castán; Dr. Markus Vašek; Dr. Johann Justus Vasel, LL.M. (NYU); MMag. Dr. Katharina Weiser; Dr. Astrid Wiik.
In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 263
Dieses Buch nimmt die aktuelle Kritik am EGMR zum Anlass, die Grundsatzfrage zu stellen, welche Rolle dieser gegenüber dem demokratisch-rechtsstaatlichen Entscheidungsprozess seiner Vertragsstaaten einnehmen sollte. Denn die Kritik an der Legitimität des Gerichtshofs, die momentan im Vereinigten Königreich am drastischsten formuliert wird, wirft berechtigte demokratietheoretische Frage auf und ist ernst zu nehmen. Neben einer detaillierten rechtstheoretischen und -methodischen Bewertung der Rechtsprechung wird die Kritik auch aus staatstheoretischer Sicht behandelt. Hierbei werden jeweils interdisziplinär Erkenntnisse der Philosophie sowie der Sprach- und Politikwissenschaften herangezogen. Nach einer ausführlichen Analyse anhand der Wiener Vertragsrechtskonvention werden objektivistische Auslegungsansätze (wie original meaning oder positivisme sociologique) erörtert und zurückgewiesen. Die Kontrolle der Einhaltung prä-existenter Normen ist als alleiniges Erklärungs- und Rechtfertigungsmodell jedenfalls defizitär. Aufgabe des Gerichtshofs ist es auch, den demokratisch-rechtsstaatlichen Entscheidungsdiskurs an seine korrekte Funktionsweise zu binden, seine normative Rationalität sicherzustellen sowie hierfür die Tatsachengrundlage zu prüfen. Hierbei kommt der margin of appreciation und dem sie maßgeblich bestimmenden Faktor der Legitimität der kontrollierten Entscheidung besondere Bedeutung zu. Sie verhindert ihrerseits, dass der Gerichtshof aus seiner Rolle fällt, die darin besteht, als Wächter dieses Diskurses einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Institutionen demokratischer Rechtsstaaten ihrer Rolle entsprechen
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