Naturrecht und Völkerrecht
In: Verhandlungen des 8. Deutschen Soziologentages vom 19.-21. September 1946 in Frankfurt am Main: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 136-157
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In: Verhandlungen des 8. Deutschen Soziologentages vom 19.-21. September 1946 in Frankfurt am Main: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 136-157
In: Verhandlungen des 7. Deutschen Soziologentages vom 28. September bis 1. Oktober 1930 in Berlin: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 81-92
In: Verhandlungen des 7. Deutschen Soziologentages vom 28. September bis 1. Oktober 1930 in Berlin: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 121-132
In: Verhandlungen des 7. Deutschen Soziologentages vom 28. September bis 1. Oktober 1930 in Berlin: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 31-50
In: Verhandlungen des 6. Deutschen Soziologentages vom 17. bis 19. September 1928 in Zürich: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 15-35
In: Verhandlungen des 6. Deutschen Soziologentages vom 17. bis 19. September 1928 in Zürich: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 292-312
In: Verhandlungen des 3. Deutschen Soziologentages am 24. und 25. September 1922 in Jena:, S. 6-23
In: Verhandlungen des 3. Deutschen Soziologentages am 24. und 25. September 1922 in Jena:, S. 24-39
In: Komplexe Dynamiken globaler und lokaler Entwicklungen: Verhandlungen des 39. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Göttingen 2018, S. 1-8
Beitrag zur Ad-Hoc-Gruppe "Prozessuale Soziologie oder Soziologie sozialer Prozesse? Methodologische, epistemologische und ontologische Debatten"
In: Komplexe Dynamiken globaler und lokaler Entwicklungen: Verhandlungen des 39. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Göttingen 2018, S. 1-8
In dem Beitrag wird die Frage diskutiert, inwieweit Esoterik als Ideologie im Sinne von notwendig falschem Bewusstsein begriffen werden kann. Im ersten Teil wird die esoterische Subjektivität gesellschaftstheoretisch und psychoanalytisch bestimmt und die Bedürfnisse analysiert, die durch Esoterik befriedigt werden, sowie die Funktion untersucht, die diese Ideologie erfüllt. Im zweiten Teil werden dann diese Resultate mit Theodor W. Adornos Bestimmungen des Ideologiebegriffs in seinem Beitrag zur Ideologienlehre von 1954 konfrontiert. Adorno behauptet dort, dass die Ideologie nach dem Ende des liberalen Unternehmerkapitalismus nicht mehr als notwendig falsches Bewusstsein begriffen werden könne. Im Gegensatz dazu wird die These aufgestellt, dass Ideologien der Massenkultur wie die Esoterik trotz ihres Mangels an Kohärenz notwendig falsches Bewusstsein darstellen, insofern sie sich blind und anonym aus dem gesellschaftlichen Prozess kristallisieren und in ihnen der gesellschaftliche Geist zum Ausdruck kommt.
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 941-951
"Trotz aller Krisen der Moderne bewegen sich die meisten von uns ja keineswegs panisch durch den Alltag. Und das liegt offensichtlich nicht daran, daß die statistische Lebenserwartung in modernisierten modernen Gesellschaften - allen nuklearen, genetischen und ökologischen Katastrophen zum Trotz - noch immer ansteigt, sondern an sehr viel intimeren Konstellationen. In der Regel haben wir ja durchaus das Gefühl, Organisatoren unseres Lebenslaufs zu sein. Selbst wenn die Dinge anders verlaufen, als wir uns gewünscht oder vorgestellt hatten, nehmen wir Korrekturen unserer Lebensplanung gewöhnlich unter dem Eindruck persönlicher Autonomie vor. Dieser intuitiven Einstellung zum Leben scheint auch die Tatsache nichts anhaben zu können, daß unsere sozialen Praxen, die entscheidenden Gesellungs- und Vergemeinschaftungsformen, unsere Arbeits- und Konsumgewohnheiten, unser gesamter Lebensstil sich drastisch geändert haben. Auch die unübersehbaren Individualisierungsprozesse, denen wir ausgesetzt sind, modifizieren unsere biographischen Grunddispositionen nur sehr allmählich. Die Hintergrundgewißheit einer relativen 'inneren Dauer' des persönlichen Lebens auch angesichts spürbarer sozialer Veränderungen ist eine theoretische Herausforderung für soziologische Modernisierungstheorien. Ihre systematische Rekonstruktion könnte zeigen, daß die Prägungen dramatischer sozialer Wandlungsprozesse nicht als neuartige inputs, sondern eher als überraschende intakes zu interpretieren sind. Langfristig wirkende Modernisierungen müssen vor allem als Synergieeffekte individueller Modernisierungsprozesse begriffen werden. Sie schließen an biographische Konstruktionen sozialer Akteure an. Diese gemäßigt konstruktivistische Lesart gesellschaftlicher Modernisierung soll in dem angekündigten Vortrag an Fallbeispielen plausibilisiert und knapp theoretisch begründet werden." (Autorenreferat)
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 861-875
"Der Beitrag interessiert sich für die Irritationen, die in den Gesellschaftswissenschaften im allgemeinen und in der Soziologie im besonderen durch die unerwartete Zunahme von ethnischen Spannungen in jüngster Zeit ausgelöst worden sind. Erkennbar ist dies an der Intensität mit der insbesondere die Soziologie lange geltende und selbstverständliche Grundbegrifflichkeiten in Zweifel zieht und neu diskutiert. Die Soziologie ist wieder reflexiver geworden. Mit den Folgen dieser Selbstbefragung wird sich der Vortrag in zwei Schritten befassen. Erstens wird gezeigt, weshalb und wie dieser 'Ethnic Revival' die moderne Konzeption von 'Gesellschaft' in Frage gestellt hat. Von Bedeutung ist dabei die Skepsis, die erneut und diesmal unabweislich der Modernisierungstheorie entgegengebracht wird. Die Vorstellung einer linearen Entwicklung der sozialen Integration von der traditionalen 'Gemeinschaft' zur modernen 'Gesellschaft' ist nicht mehr haltbar. Im zweiten Schritt wird versucht, einige Möglichkeiten zu skizzieren, wie sich die Soziologie ihre Grundfrage nach der sozialen Integration neu vorlegen könnte. Nicht, indem sie auf Begriffe wie 'Gemeinschaft' und 'Gesellschaft' verzichtet, sondern indem sie sie aus dem Modernisierungskorsett befreit und in ein neues dialektisches Spannungsverhältnis setzt. Das wird nichts anderes bedeuten, als eine Einladung an die Soziologie, sich zu historisieren. Zu erklären gilt es nicht nur die aktuelle, sondern die diskontinuierlich wiederkehrende Ethnisierung des Politischen." (Autorenreferat)
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 451-463
"Psychologischen Untersuchungen zufolge leiden zehn Prozent der Bevölkerung unter Agoraphobien, also Angst vor offenen und in geschlossenen Räumen - fast ausschließlich Frauen. Ausgehend von der Annahme, daß Krankheiten von Frauen gesellschaftliche Problemlagen reflektieren (Turner), deuten die weitverbreiteten Phobien auf eine Vielzahl von Problemen in der Organisation und Verteilung des sozialen Raums in westlichen Gesellschaften hin. Von dem skeptischen Blick auf den Cyberspace, über nationalstaatliche oder stadtpolitische Entwicklungen bis hin zu den alltäglichen Kämpfen um Grenzziehung und Grenzüberschreitung, Verteidigung des Körperraums sowie des persönlichen Raums lassen sich eine Vielzahl von Kämpfen um Raum benennen. Diese finden im Geschlechterverhältnis ihr zentrales Austragungsfeld und im Frauenkörper verschleiert Ausdruck. Soziologische Theorien und Untersuchungen fokussieren ihren Blick jedoch stark auf die Zeit und kaum auf den Raum. Implizit und z.T. explizit läßt sich in vielen Ansätze die Annahme finden, daß diese Epoche durch eine konsequente Verzeitlichung geprägt ist. Mit Blick auf neue Kommunikationstechnologien und Mobilitätsanforderungen wird eine Auflösung der Raumbezüge unterstellt. Ein solcher Blick negiert nicht nur die Alltagswelt vieler Frauen, er trägt auch zu einer Tabuisierung der Probleme mit Raum bei. Häufig soll mit der Annahme einer 'Enträumlichung sozialen Verhaltens' der starre und unbewegliche Raum überwunden werden, der 'herumlungert, während die Zeit unentwegt fortschreitet" (Massey). Es soll der territoriale Raumbezug, der immer auch Mittel zur Herrschaftssicherung ist, verabschiedet werden. Statt jedoch den Raum als Gesamtkonstruktion abzulehnen, was theoretisch kaum haltbar ist, muß m.A.n. der mechanistische Raumbegriff durch ein feministisches Raumverständnis ersetzt werden, in dem Raum als konstituiert verstanden wird. Subjektivität und Strukturen, Bewegung und Machtverhältnisse sind der Stoff, aus dem Räume gemacht werden." (Autorenreferat)
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 375-388
"Formelle soziale Kontrolle basiert auf Rechtsprogrammen. Recht läßt sich als Medium oder Institution analysieren. Es basiert auf der binären Differenz von legalen und illegalen Handlungen. Als Medium steuert es staatliches Handeln. Es ist erstens eine letztlich rechtlich zu entscheidende Frage, ob, wann und wie Polizei, Justiz und Strafvollzug in Aktion treten. Diese Gesetzesbindung der Verwaltung schwindet allmählich. Es ist zweitens rechtlich festgelegt, welche Aufgaben in den Bereich hoheitlicher und welche in den Bereich privater Akteure fallen. Hier läßt sich ein Trend zur Entstaatlichung sozialer Kontrolle beobachten. Beide Entwicklungen gewinnen ihren normativen und kritischen Sinn vor dem Hintergrund eines spezifischen Verständnisses des modernen demokratischen Rechtsstaats. Es zeigen sich hier zwei scheinbar gegenläufige Entwicklungen: einerseits die Ausdehnung staatlicher Zugriffsmöglichkeiten, andererseits der partielle Rückzug des Staates aus genuin hoheitlichen Aufgabenbereichen. Beide Entwicklungen werden am Beispiel formeller sozialer Kontrolle, d.h. der Reaktion auf abweichendes Verhalten analysiert. Die Differenz von Staat und Gesellschaft verliert hier an Bedeutung. Daran gekoppelt sind eine Reihe weiterer erodierenden Differenzen: neben der Unterscheidung legal/illegal betrifft es die Differenzen von legitim/illegitim und konform/abweichend. Soziologisch entschlüsseln läßt sich das Problem der sich verändernden Differenzen ausgehend von Bourdieus Arbeiten zum Habitus. Seine Untersuchungen ein Beispiel ästhetischer Kategorien lassen sich auf den Bereich sozialer Kontrolle ebenfalls anwenden. Beispiele liefern die neueren Debatten über die Entwicklung sozialer Kontrolle und den Wandel des Strafrechts, über 'actuarial justice' und Privatisierung sozialer Kontrolle. Hier läßt sich zeigen, wie die zentrale rechtliche Leitdifferenz legal/illegal durch die auf Risikokalkulation basierende semantische Differenz von Sicherheit/Unsicherheit überlagert bzw. abgelöst wird. Bezogen auf eine demokratietheoretische Lesart des modernen Rechtsstaats ergeben sich hier Ansatzpunkte für eine Kritik sozialer Kontrolle." (Autorenreferat)