Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO: unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben und Rechte des Betriebsrates
In: Betriebs-Berater Schriftenreihe
In: Arbeitsrecht
In: R&W-Online Datenbank
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In: Arbeitsrecht
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In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 9
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Betriebs-Berater Schriftenreihe
In: Arbeitsrecht
Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 - C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel.Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind.Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten
In: Betriebs-Berater Studium - BWL case by case
In: Nomos eLibrary
In: Arbeitsrecht
Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
This study analyses the economic effects of the EU policy on the protection of origin. The focus is on three types of food products with Protected Geographical Indication (PGI), whose reference areas are located in the Free State of Bavaria: Beer (Bayerisches Bier PGI), asparagus (Franken-Spargel PGI, Schrobenhausener Spargel PGI), and carp (Aischgründer Karpfen PGI, Oberpfälzer Karpfen PGI). The study is based on secondary statistical analysis and a series of expert interviews. The results show positive effects on sales mainly for beer on international markets, and positive effects on price mainly for carp on the local and regional levels. All in all, we see that protection of origin stabilizes and supports the economic trajectory of its product. This study also shows that its economic effects vary widely: Firstly, price and sales effects are not automatic and differ in intensity; and secondly, the spatial dimensions of the economic effects exhibit different patterns. The primarily price-related effects at the local–regional level for carp (and to some extent for asparagus) are categorized as local effects (type A). The sales effect at the global level for beer is categorized as type B (export effect). Finally, this study postulates further potential forms of 'price and sales geographies'.
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