Sexualisierte Gewalt im bewaffneten Konflikt: Wie das Völkerrecht der Genderdimension begegnet
In: Archiv des Völkerrechts, Band 59, Heft 4, S. 411
ISSN: 1868-7121
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In: Archiv des Völkerrechts, Band 59, Heft 4, S. 411
ISSN: 1868-7121
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 59, Heft 4, S. 411-438
ISSN: 0003-892X
World Affairs Online
In: Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes: djbZ, Band 24, Heft 1, S. 39-40
ISSN: 2942-3163
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 55, Heft 4, S. 451-453
ISSN: 2366-6757
In: Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes: djbZ, Band 22, Heft 3, S. 128-130
ISSN: 2942-3163
In: JuristenZeitung, Band 74, Heft 4, S. 192
In: Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes: djbZ, Band 21, Heft 4, S. 233-234
ISSN: 2942-3163
In: Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes: djbZ, Band 21, Heft 3, S. 142-145
ISSN: 2942-3163
In: Jus internationale et Europaeum 128
Die Vereinbarkeit von universellen Menschenrechten und islamischem Recht wird vielfach pauschal verneint. Am Beispiel der Frauenrechte geht Sina Fontana der Frage nach, ob es strukturell möglich ist, die sich aus den internationalen Menschenrechtsabkommen ergebenen Verpflichtungen auch in solchen Ländern in das nationale Recht umzusetzen, die eine vom islamischen Recht geprägte Rechtsordnung aufweisen. Ausgehend von dem islamischen Menschenrechtsverständnis wird aufgezeigt, ob das Agieren der islamisch geprägten Staaten im internationalen Menschenrechtsdiskurs ein Bekenntnis zu den internationalen Menschenrechten und einen grundsätzlichen Umsetzungswillen erkennen lassen. Anhand einer Betrachtung ausgewählter Staaten untersucht die Autorin, inwieweit diese die Interpretationsoffenheit der islamischen Rechtsdogmatik nutzen, um eine menschenrechtskonforme Anpassung der Scharia vorzunehmen.
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 84, Heft 2, S. 331-364
ISSN: 2942-3562
Bei extraterritorialem Handeln stellen sich Fragen nach der Geltung grundrechtlicher Schutzpflichten. Wenn Projekte im Rahmen der Entwicklungsarbeit die Verwirklichung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte fördern, ist der deutschen Staat auch bei seinem auswärtigen Handeln mit dem Grundrechtskonflikt bei einem Schwangerschaftsabbruch konfrontiert. Allerdings verfolgen manche Partnerländer ein liberaleres Regelungskonzept als die Bundesrepublik. Eine schlichte Übertragung der für Inlandssachverhalte aufgestellten Maßstäbe zur Auflösung der Kollisionslage zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und den Rechten der schwangeren Person entspricht dabei weder der Extraterritorialität des Handelns noch der Genese der Entwicklungszusammenarbeit. Vielmehr unterliegen Entstehung, Inhalt und Kontrolldichte grundrechtlicher Schutzpflichten bei extraterritorialem Handeln modifizierenden Faktoren. Hiervon ausgehend werden zunächst generelle Maßstäbe der extraterritorialen Grundrechtsbindung entwickelt. Sodann erfolgt deren Entfaltung am Beispiel des Schwangerschaftsabbruchs im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit in Südafrika.
In: Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes: djbZ, Band 26, Heft 4, S. 185-188
ISSN: 2942-3163
In: Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes: djbZ, Band 25, Heft 1, S. 47-50
ISSN: 2942-3163
In: Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes: djbZ, Band 24, Heft 1, S. 55-58
ISSN: 2942-3163
In: Jus Publicum Band 311
Innerhalb der Rechtsordnung hat sich das Integrationsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet herausgebildet, das sich als Querschnittsmaterie vor allem im Verwaltungsrecht, aber auch rechtsgebietsübergreifend manifestiert. Zudem lässt es sich auf verfassungsrechtliche sowie unions- und völkerrechtliche Direktiven zurückführen. Durch eine rechtswissenschaftliche Kategorisierung und Prinzipienbildung sowie die Auflösung von Wertungswidersprüchen und Entwicklungsverzögerungen bringt Sina Fontana dieses Rechtsgebiet auch im Hinblick auf eine fortgesetzte harmonische Rechtsentwicklung in eine kohärente Ordnung. Daraus ergeben sich normative Grundannahmen, von denen ausgehend sich das Integrationsrecht innerhalb einer integrativen Rechtsordnung mit eigenständiger Integrationswirkung verwirklicht.