Was ist eine systematische und umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche?
In: Privacy in Germany: PinG ; Datenschutz und Compliance, Heft 5
ISSN: 2196-9817
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In: Privacy in Germany: PinG ; Datenschutz und Compliance, Heft 5
ISSN: 2196-9817
In: Privacy in Germany: PinG ; Datenschutz und Compliance, Heft 2
ISSN: 2196-9817
In dem vorliegenden Buch werden die Interessenkonflikte der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten analysiert. Im Mittelpunkt steht eine ausführliche praxisbezogene Analyse der möglichen Interessenkonflikte der Datenschutzbeauftragten. Es wird herausgearbeitet, wie sich diese Interessenkonflikte auf die Praxis der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten auswirken und welche Unterschiede sich bei einer internen oder externen Benennung des Datenschutzbeauftragten ergeben.Art. 38 Abs. 6 S. 1 DSGVO sieht ein Verbot der Zuweisung konfligierender Aufgaben vor - die Möglichkeiten eines Interessenkonflikts des Datenschutzbeauftragten gehen jedoch weit über diese normierte Konfliktmöglichkeit hinaus. Konkret werden in der Arbeit Interessenkonflikte in Bezug auf die unabhängige Stellung, die Aufgaben, die Pflichten und die Rechtsbeziehungen des Datenschutzbeauftragten betrachtet. Bei der Analyse der Interessenkonflikte wird berücksichtigt, dass der Datenschutzbeauftragte zugleich dem Verantwortlichen, den Betroffenen, den Aufsichtsbehörden und dem Datenschutz als abstraktes Schutzgut verpflichtet ist. Schließlich wird in der Arbeit aufgezeigt, welchen Verbundenheiten sich der Datenschutzbeauftragte ausgesetzt sieht und welche Antworten des Rechts den Interessenkonflikten gegenüberstehen
This is the fifth post in the blog series "Movements and Institutions". The article traces a formalization process within the Interventionist Left (IL). Against theoretical expectations that would assume a de-radicalization of aims and repertoires of protest, we find that due to the network's multi-track strategy, and the claim to radicalize existing social debates, the IL did not de-radicalize despite a formalization process and a partial integration into established systems.
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