Frau Biedermeier auf den Barrikaden: Frauenleben in der Wiener Revolution 1848
In: Österreichische Texte zur Gesellschaftskritik 49
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In: Österreichische Texte zur Gesellschaftskritik 49
In: Sozialistenprozesse: politische Justiz in Österreich 1870-1936, S. 509-516
In dem Beitrag sollen die Prozesse gegen Mitglieder der Revolutionären Sozialisten, wie sich die illegale sozialdemokratische Partei in Österreich nannte, in Oberösterreich zwischen 1934 und 1936 geschildert werden. Nach dem Februaraufstand 1934, der in Oberösterreich begonnen hatte, wurde noch im selben Jahr versucht, die illegale Organisation der Revolutionären Sozialisten wiederaufzubauen. Dieser Neuaufbau wurde jedoch durch Verhaftungen der Aktivisten stark behindert. In den nicht öffentlichen Prozessen gegen diese Mitglieder wurden diese mit sehr milden Strafen belegt. (AR)
In: Arbeiterbewegung in Österreich und Ungarn bis 1914: Referate des österreichisch-ungarischen Historikersymposiums in Graz vom 5. bis 9. September 1986, S. 216-226
Die Anfänge des Genossenschaftswesens und seine Verbindung zur Arbeiterbewegung werden beschrieben, wobei Parteitagsprotokolle der Sozialdemokraten als Quelle dienten. Zwei konkurrierende Tendenzen konnten bei den ersten Selbsthilfegenossenschaften ausgemacht werden: die "kleinbürgerlich-restaurative", die die zunehmende Proletarisierung des Mittelstandes, der Kleingewerbetreibenden und Handwerker im aufstrebenden Kapitalismus verhindern will; und die "proletarisch-sozialistische", die Konsumvereine als Organe des Proletariats ansieht und auf diesem wirtschaftlichen Gebiet die kapitalistische Wirtschaftsordnung und ihre Auswirkungen mildern bzw. unterhöhlen will. Die ablehnende Haltung in den ersten Arbeitervereinigungen setzte sich auch in den Parteitagsdiskussionen der österreichischen Sozialdemokratie fort, erst 1903 gab es einen offiziellen Kurswechsel und seit 1909 galten die Konsumgenossenschaften als ein "gleichwertiger Hebel im Befreiungskampf der klassenbewußten Arbeiterschaft neben politischen und gewerkschaftlichen Aktionen". Da Konsumvereine einen beinahe ausschließlich von Frauen ausgeführten Bereich berühren, wurde auf Unverständnis, Desinteresse und Geringschätzung von "Frauenfragen" zu dieser Zeit innerhalb der organisierten Arbeiterbewegung Österreichs hingewiesen. (HRS)
In: Sozialistenprozesse: politische Justiz in Österreich 1870-1936, S. 317-328
In dem Beitrag soll über zwei Standgerichtsprozesse in Oberösterreich im Februar 1934 berichtet werden. Zur Rekonstruktion wurden Gerichtsakten, Zeitungen und Zeugenaussagen ausgewertet. In Steyr, einer Hochburg der SPÖ, wurde der bewaffnete Aufstand am 12. Februar begonnen und einen Tag später mit der Kapitulation des Schutzbundes beendet. Am 17. Februar wurde Josef Ahrer von einem Standgericht zum Tode verurteilt und hingerichtet. Auch in Linz, dem Ausgangspunkt des Aufstandes, wurde in einem Standgerichtsprozeß der Malergehilfe Anton Bulgari zum Tode verurteilt und hingerichtet. Beide Hinrichtungen werden als Zeichen für die Mittel bezeichnet, die die politische Justiz im Auftrag reaktionärer Kräfte ergreife, um die Arbeiterbewegung zu schwächen und zu zerschlagen. (AR)
In: Grenzgängerinnen: revolutionäre Frauen im 18. und 19. Jahrhundert ; weibliche Wirklichkeit und männliche Phantasien, S. 93-133
Das Wiener Sturmjahr von 1848 hier untersucht anhand von zeitgenössischen Zeitungsartikeln und schichtsspezifischen Widerstandverhaltens von Frauen. Während die Frauen der Unterschicht vorindustrielle Protestformen praktizierten, unterstützten die bürgerlichen und kleinbürgerlichen Frauen die Revolutionsbewegung zunächst passiv, dann in einem qualitativen Sprung auch aktiv durch Barrikadenbau und Teilnahme an Demonstrationen und Kämpfen. Einen wesentlichen Schritt im Verlauf der Revolution bildeten die erste Arbeiterinnendemonstration und die Gründung des ersten demokratischen Frauenvereins im Oktober 1848. Die getrennte Organisierung der Frauen, die als Beginn der Frauenbewegung in Österreich anzusehen ist, ergab sich aus der Haltung der männlich dominierten Gremien und Organisationen, in denen Frauen trotz ihrer Leistungen keine Mitspracherechte eingeräumt werden. (BJ)