Israel-Hamas: Die doppelte Selbstbestimmung: Fremdbestimmung und innere Unterdrückung
In: Juridikum: die Zeitschrift für Kritik - Recht - Gesellschaft, Heft 1, S. 38-48
ISSN: 2309-7477
11 Ergebnisse
Sortierung:
In: Juridikum: die Zeitschrift für Kritik - Recht - Gesellschaft, Heft 1, S. 38-48
ISSN: 2309-7477
In: Juridikum: die Zeitschrift für Kritik - Recht - Gesellschaft, Heft 1, S. 48
ISSN: 2309-7477
Die Präsidentschaft von Donald Trump markiert das (zumindest vorläufige) Ende der liberalen Weltordnung. Die Dominanz von Geo- und Realpolitik bedeutet auch eine Rückkehr des klassischen souveränitätsbezogenen Völkerrechts.
BASE
In: Reihe Kanten
Anhaltend hohe globale CO2-Emissionen, Artensterben, Verschmutzung der Weltmeere, Abholzung der Regenwälder. Beim Thema Umweltschutz wird viel geredet und nur wenig getan. Das liegt nicht nur an Staaten und Konzernen, sondern letztlich auch an Menschen, die in deren Namen handeln. Daher wird immer öfter die Forderung laut, bei "Verbrechen gegen die Umwelt" auch Einzelpersonen strafen zu können - wie das bereits bei schweren Menschenrechtsverletzungen möglich ist
In: UTB 4408
In: Politikwissenschaft
World Affairs Online
In: UTB 4408
In: Politikwissenschaft
In: utb-studi-e-book
Dieses Buch widmet sich dem Einsatz militärischer Mittel im Namen fundamentaler Menschenrechte. Dabei werden die dahinterstehenden Konzepte – die humanitäre Intervention und das Prinzip der Schutzverantwortung (responsibility to protect) – aus staatstheoretischer und völkerrechtlicher Perspektive erläutert. Darauf aufbauend erfolgt eine Darstellung einiger ausgewählter Fallbeispiele, von der Kongo- Krise der 1960er Jahre über die Kosovo-Intervention bis hin zu den Konflikten in Libyen und Syrien..
In: Studien zur Friedensforschung Band 20
World Affairs Online
Klappentext: Neue Gefährdungslagen und Unfrieden in der Gesellschaft gegenüber bestehenden Strukturen der Demokratie stellen das Recht aktuell vor neue Herausforderungen. In rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht muss erneut die Frage nach der Friedensstiftungs- und Konfliktlösungsfunktion als Anspruch und raison d'être des Rechts gestellt werden. Lokalhistorisch inspiriert vom Augsburger Religionsfrieden von 1555 - einem herausragenden Beispiel, wie das Recht gesellschaftliche Fehden befrieden und trotz politischer Widerstände zu lösen vermag - nehmen es die folgenden 14 Beiträge zum Anlass, das heutige Verständnis und Verhältnis von Recht und Frieden erneut zu hinterfragen. Dabei widmen sie sich der Frage, ob und inwieweit das Öffentliche Recht friedensstiftende Funktion besitzt, um letztlich das Potential der Konfliktentschärfung und Friedensbewahrung durch das Öffentliche Recht in seinen verschiedenen Teilbereichen im Hinblick auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu ermitteln.