In dem Beitrag wird die betriebliche Weiterbildung als operatives Handlungsfeld für die Betriebsarbeit thematisiert. Verschiedene Handlungsmöglichkeiten werden diskutiert. "Das Mitgestalten betrieblicher Prozesse, welche Qualifikationsanforderungen determinieren, wird Betriebsräte als Co-Manager herausfordern und die ledigliche Zustimmung oder Ablehnung konkreter Bildungsmaßnahmen ablösen." (IAB2)
"In der sozial- und arbeitspolitischen Diskussion und im Behindertenkonzept der Bundesregierung wird unrichtigerweise ein prinzipiell 'freier' und 'offener' Arbeitsmarkt unterstellt, in den Behinderte integriert werden sollen. Der angeblich 'freie' und 'offene' Arbeitsmarkt ist für alle ArbeitnehmerInnen, im besonderen Ausmaß aber für behinderte Frauen und Männer, vielmehr durch unterschiedliche Regulationen, Selektionsmechanismen und Diskriminierungen geschlossen. Herkömmliche arbeitspolitische Integrationsinstrumente sind bei immer mehr arbeitslosen Behinderten unwirksam; steigende Behindertenarbeitslosigkeit ist die Folge. Erfahrungen mit Geschützten Werkstätten - die als Unternehmen Behinderte positiv diskriminieren und im Behindertenkonzept zu Unrecht als 'besondere Einrichtungen', in denen Behinderte 'untergebracht' sind, qualifiziert werden - zeigen, daß diese für besonders stark behinderte und leistungsschwache ArbeitnehmerInnen die einzig realistische Möglichkeit zur Teilnahme am Erwerbsleben darstellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)