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In: JuristenZeitung, Band 68, Heft 20, S. 957
In: Monatsschrift für Deutsches Recht, Band 59, Heft 20, S. 1148-1149
ISSN: 2194-4202
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 12, Heft 2, S. 10-11
ISSN: 0934-9200
In: Beiträge zum Parlamentsrecht Band 46
Der Autor setzt die rechtliche Stellung der Parlamentspräsidenten in den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland zueinander vergleichend in Beziehung mit der Maßgabe, Gemeinsamkeiten, Abweichungen und strukturelle Besonderheiten herauszuarbeiten und zu kommentieren. Dies gilt vor allem für die den Landtagspräsidenten durch Verfassung und Geschäftsordnung zugewiesenen klassischen Aufgaben, nämlich der Ausübung der Leitungs-, Ordnungs- und Polizeigewalt sowie des Hausrechts im Landtagsgebäude. -- Dabei erfaßt das Thema zwar schwerpunktmäßig die Person des Landtagspräsidenten und dessen Rechte und Pflichten, strahlt aber naturgemäß auf rechtliche Strukturen des Parlaments im allgemeinen aus. Hinsichtlich dieser Strukturen wird das für das deutsche Parlamentsrecht Allgemeingültige herausgestellt, ohne daß für einzelne Parlamente bestehende Besonderheiten darüber zu kurz kommen. Vom Parlamentsrecht der Landtage abweichende Regelungen für den Bundestag werden deutlich hervorgehoben und werfen damit auch mittelbar Licht auf die Rechtsstellung des Bundestagspräsidenten. -- Wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit sind zudem die führenden politischen Gremien der Parlamente, namentlich Präsidium und Ältestenrat. Auch hier wird aufgezeigt, welche Rolle dem Parlamentspräsidenten in diesen Gremien zukommt. Primäres Anliegen der Bearbeitung ist dabei jedoch, einen Überblick über Zusammensetzung und Arbeitsweise dieser Gremien in den einzelnen Ländern zu geben, zumal nicht alle Länderparlamente die Existenz beider Gremien nebeneinander kennen. Im Mittelpunkt steht demgemäß die Darstellung der Unterschiede von Präsidium und Ältestenrat in den Landtagen im Hinblick auf personelle Struktur, Funktionen der Mitglieder, sowie Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse. -- Im Rahmen der Stellung des Landtagspräsidenten als Leiter der Parlamentsverwaltung werden schließlich auch Aufbau, Organisation und Aufgaben der einzelnen Landtagsverwaltungen untersucht, die jeweils eine eigene Prägung erfahren haben. Einige Landtagsverwaltungen werden in Form von Organigrammen im Anhang wiedergegeben.
In: Cambridge review of international affairs, Band 13, Heft 2, S. 228-239
ISSN: 1474-449X
In: The Muslim World in the Age of the Crusades
In: The Muslim World in the Age of the Crusades Ser. v.1
In: Philosophische Bibliothek 606
Jean Jacques Rousseaus Schriften zur Stiftung eines fortdauernden Friedens unter den europäischen Völkern, der "Extrait du Projet de Paix Perpétuelle de Monsieur L'Abbé de Saint-Pierre" und der "Jugement sur la Paix Perpétuelle", haben eigenständige Bedeutung in der systematischen Entfaltung eines rechtsphilosophischen Themas, das Kant in der universalen Erweiterung seines eigenen Denkansatzes als "nicht bloß einen Teil, sondern den ganzen Endzweck der Rechtslehre innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft" bezeichnet hat. In deutscher Sprache sind diese bedeutenden Schriften Rousseaus nicht in selbständiger Ausgabe verfügbar. Sie werden hier in einer das Original und die deutsche Übersetzung enthaltenden Neuausgabe mit einer ausführlichen Einleitung vorgelegt.
Die steigende Nachfrage nach großmaßstäblichen Standorts-und Bodeninformationen im Bereich der forstlichen Planungs- und Entscheidungsunterstützung umfasst auch die Grundwasserflurabstände. Diese gehen entweder direkt in statistische und prozessorientierte Modelle ein oder sind eine wichtige Grundlage für die digitale Standortsprognose. In dieser Untersuchung wurde für das niedersächsische Tiefland ein Disaggregierungsansatz entwickelt, mit dem der mittlere Grundwassertiefstand (MNGW) der flächendeckenden BÜK50 von Niedersachsen (1 : 50000) in die Grundwasserflurabstandseinstufung der Standortskartierung (1 : 25000) übersetzt werden kann, die nicht flächendeckend vorliegt. Die Ergebnisse zeigen, dass durch die Disaggregierung eine Verbesserung der Ableitung von Grundwasserinformation für Waldstandorte aus der BÜK50 erreicht werden kann. Die Genauigkeit (AC) erhöhte sich von 0,64 auf 0,69 und der Kappa-Koeffizient von 0,34 auf 0,48. Trotzdem ist die Übereinstimmung zwischen modellierten und kartierten Einstufungen mit einem Kappa-Koeffizienten von 0,48 des Validierungsdatensatzes nur als "moderat" zu bezeichnen. ; The increasing demand for site and soil data in high spatial resolution for planning and decision support in forestry amongst others requires information on the depth to groundwater level. The depth to groundwater level enters either statistical or process-oriented models and is a requirement for digital forest site mapping. In this study, a disaggregation approach of groundwater level information was developed for the Lower Saxonian lowlands. A model was developed to translate the average minimum groundwater level from a state wide digital soil map in the scale 1 : 50,000 (BÜK50) into depth to groundwater level classes of the Lower Saxonian forest site mapping scheme in the scale 1 : 25,000. Theprocedure yields significant improvements of groundwater estimation from the digital soil map for forest sites in the lowlands. The accuracy (AC) increased from 0.64 to 0.69 and the kappa coefficient from 0.34 to 0.48. Nevertheless, the agreement between modeled and field-mapped values yielded a kappa coefficient value of 0.48, which could be described as a "moderate" agreement.
BASE
In: Swiss Medical Forum ‒ Schweizerisches Medizin-Forum, Band 15, Heft 23
ISSN: 1424-4020
In: Hamburger Universitätsreden Neue Folge
This publication documents the speeches held at the Academic Commemorative Ceremony of Gerhard Fezer (1938-2014) at the University of Hamburg on October 30th, 2015. Supplemented by greetings of the Dean of the Faculty of Law, the five speeches, each with a different accent, convey an impressive picture of the colleagues and academic teachers who died at the age of 75 on August 15th, 2014. Gerhard Fezer had taken up a professorship for criminal law and criminal procedural law in Hamburg in 1978 and emerged as a professor in 2004 (but continued teaching); he was a member of the University of Hamburg for almost thirty years