Des Thomas Hobbes bellum omnium contra omnes
In: Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR
In: Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 21/22, S. 154-176
ISSN: 0863-4890
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 6, S. 8-15
ISSN: 0863-4890
In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft: ZfG, Band 37, S. 581-591
ISSN: 0044-2828
World Affairs Online
In: Marxistische Studien: Jahrbuch d. IMSF ; Polit. Ökonomie d. BRD ; Profitratendiskussion ; Soziale Lage d. Arbeiterklasse ; Krise, Arbeitskämpfe, Klassenbewußtsein, Band 14, S. 394-404
ISSN: 0171-3698
"Die Französische Revolution hat infolge ihrer Klassizität nicht nur Ideen hervorgetrieben, die über die Ideen des alten, d. h. feudalen und des kapitalistischen Weltzustandes hinausführten, sondern auch eine ihrer epochalen Bedeutung gemäße intellektuelle Gegenbewegung. Die Zielstellung dieses Konservatismus war sowohl destruktiv (Zersetzung der international progressiven Auswirkungen der Französischen Revolution) als auch konstruktiv (Anpassung an die Entwicklungstendenzen der mit Frankreichs Revolution sich unumkehrbar durchsetzenden bürgerlichen Gesellschaft mittels einer obrigkeitsstaatlich organisierten und klerikal legitimierten Herrschaft). Das Belegmaterial zu dieser These ist den Werken von Friedrich Gentz und Friedrich Julius Stahl entnommen." (Autorenreferat)
In: Vernunft und Politik, S. 106-121
Der Verfasser gibt einen Überblick über die politische Philosophie Spinozas sowie über zeitgenössische Reaktionen auf Spinozas Werk. Er zeigt, daß Spinoza als erster Denker in der Geschichte der Philosophie Vernunft und Freiheit identifiziert. "Als freier Mensch galt ihm, wer nach den Geboten der Vernunft lebt, und als freier Staat derjenige, dessen Gesetze auf Vernunft gegründet sind." Der Verfasser analysiert Elemente der Utopie und des Realismus in Spinozas Staatsphilosophie. Er zeigt, daß Spinozas "staatsphilosophischer Demokratismus" nicht auf Vernunft und Freiheit gegründeter Macht die Legitimationsbasis entzieht. Als "staatsphilosophischer Leitgedanke" Spinozas wird die Idee des "inner- wie zwischenstaatlichen Friedens" herausgearbeitet, der auf dem "produktiven Miteinander vernünftiger Menschen" basiert. (ICE)
In: Die Große Französische Revolution und die Frage der revolutionären Demokratie im Revolutionszyklus 1789 bis 1871: dem Wirken Heinrich Scheels gewidmet, S. 35-45
Der Verfasser skizziert unterschiedliche Positionen aus der europäischen Rechtsphilosophie zur Frage, ob das Volk ein Recht auf Widerstand und Revolution gegen seine Herrscher habe, und zeigt daran auf, daß revolutionäre Handlungen nicht in juristische Kategorien gefaßt werden können. Er kritisiert die Unfähigkeit deutscher Rechtsphilosophen aus der Zeit der Französischen Revolution, sich zwischen Fortschritt und Reaktion zu entscheiden. Erst Hegel erkannte, daß sich Rechtsentwicklung sowohl durch Rechtsverwirklichung wie auch durch Rechtsbruch vollzieht. Marx und Engels bezeichneten das Recht auf Revolution als das einzige wirkliche historische Recht. (ES)
In: Soziologische Jurisprudenz und realistische Theorien des Rechts, S. 53-67
Um die sozialen Voraussetzungen der Rechtsphilosophie zu diskutieren, wird die These aufgestellt, daß das Recht, eine Institution zur Konstituierung von Gesellschaft, selbst von dieser Gesellschaft konstituiert ist und daß entsprechend die Rechtsphilosophie, eine Ideologie zur Begründung von rechtlich geordneter Gesellschaft, selbst eine gesellschaftliche Grundlage hat. Mit dieser materialistisch-dialektischen Positionsbestimmung wird in vierfacher Weise eine Kontraposition bezogen. (1) Indem das Recht als gesellschaftlich verursacht und Gesellschaftliches bewirkend erforscht und verstanden wird, wird die positivistisch- analytische Auffassung von der absoluten Eigengesetzlichkeit des Rechts abgelehnt. (2) Indem die inhaltliche Entwicklung des Rechts einer kausalgesetzlichen Erklärung für fähig gehalten wird, wird die dezisionistisch-funktionalistische Auffassung von der totalen Fungibilität des Rechts als einer institutionalisierten Beliebigkeit von Gesellschaftsveränderungen abgelehnt. (3) Indem das Recht aus der Gesellschaftsentwicklung erklärt wird, wird die metaphysich-naturrechtliche Auffassung von der Existenz eines zeit- und raumlos gültigen Katalogs prä- oder transsozialer Normen abgelehnt. (4) Indem das Recht auch als ein Mittel zur Konstituierung von Gesellschaft begriffen wird, wird die mechanische Auffassung vom Recht als einem bloß passiven Reflex politischer oder ökonomischer Macht abgelehnt. Mit diesen Positionen wird eine Konzeption profiliert, in der das Recht als eine der besonderen Weisen menschlicher Produktion und unter ihr allgemeines Gesetz fallend, also als Produziertes und zugleich Produzierendes begriffen wird. Die wechselseitigen Ursache- Wirkungs-Relationen von Rechtsphilosophieentwicklung und Gesellschaftsentwicklung werden einsichtig gemacht. Insgesamt demonstriert die Geschichte der Rechtsphilosophie, daß gerade die epochemachenden Werke dazu beigetragen haben, den objektiv tendenziell vor sich gehenden Gesellschaftsfortschritt zu reflektieren und realisieren. (RW)
In: Philosophie und Geschichte der Wissenschaften 16
Der vorliegende Band beinhaltet die Beiträge, die anläßlich des Ehrenkolloquiums zum 65. Geburtstag von Prof. Dr. Hermann Klenner zum Thema 'Philodophie des Rechts und das Recht der Philosophie' am Zentralinstitut für Philosophie der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der DDR am 10. Januar 1991 gehalten oder eingereicht worden sind. Das Kolloquium fand einen Tag nach der 'Evaluierung' des Zentralinstituts für Philosophie statt und zählt zu den letzten größeren wissenschaftlichen Veranstaltungen dieser Einrichtung. Das Zentralinstitut für Philosophie, dem Hermann Klenner angehörte, wird mit dem 31.12.1991 aufgelöst.Volkmar Schöneburg (Vorbemerkung)
In: Philosophiehistorische Texte
In: Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR
In: G, Gesellschaftswissenschaften 1985,2
In: Haufe-Schriftenreihe zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung 3
In: Haufe-Schriftenreihe zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung 2
In: Reclams Universalbibliothek 1124
In: Philosophie, Geschichte, Kulturgeschichte
In: Schriften zur Philosophie und ihrer Geschichte 31