Recht, Rechtsstaat und Gerechtigkeit: eine Einführung : mit einer Marx/Engels-Anthologie zur Natur des Rechts
In: Neue kleine Bibliothek 223
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In: Bibliothek dialektischer Grundbegriffe
Das Recht einer Gesellschaft reflektiert und konditioniert ihren dialektischen Selbstwiderspruch in der Gestalt der in ihr vorhandenen Macht/Ohnmacht-Verhältnisse. Da Macht nicht nur Recht, sondern auch Unrecht macht, vermag das Recht die inner- und zwischenstaatlichen Antagonismen höchstens zu domestizieren. Es stabilisiert die in einer herrschaftsförmig organisierten Gesellschaft vorhandenen strukturellen Gewalten. Die Ungleichheit unter dem Gesetz wird, wenn die Gleichheit vor dem Gesetz sie ignoriert, bestandgeschützt. Mit dem Recht wird menschliches Verhalten legalisiert und illegalisiert. Wodurch aber wird das Recht legitimiert und illegitimiert? Auch darauf wird hier eine Antwort versucht. Besonders bedeutsam in Zeiten, da dem Rechtsstaat von einem »Unsozialstaat« und dem Völkerrecht vom Faustrecht Gefahr droht.
Das Recht einer Gesellschaft reflektiert und konditioniert ihren dialektischen Selbstwiderspruch in der Gestalt der in ihr vorhandenen Macht/Ohnmacht-Verhältnisse. Da Macht nicht nur Recht, sondern auch Unrecht macht, vermag das Recht die inner- und zwischenstaatlichen Antagonismen höchstens zu domestizieren. Es stabilisiert die in einer herrschaftsförmig organisierten Gesellschaft vorhandenen strukturellen Gewalten. Die Ungleichheit unter dem Gesetz wird, wenn die Gleichheit vor dem Gesetz sie ignoriert, bestandgeschützt. Mit dem Recht wird menschliches Verhalten legalisiert und illegalisiert. Wodurch aber wird das Recht legitimiert und illegitimiert? Auch darauf wird hier eine Antwort versucht. Besonders bedeutsam in Zeiten, da dem Rechtsstaat von einem "Unsozialstaat" und dem Völkerrecht vom Faustrecht Gefahr droht.
In: DSS-Arbeitspapiere H. 41
In: Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR
In: Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR
In: G, Gesellschaftswissenschaften 1979,10
In: Schriften zur Philosophie und ihrer Geschichte 3
In: Zur Kritik der bürgerlichen Ideologie 14
"Vom Rechte, das mit uns geboren ist,Von dem ist,leider! nie die Frage."(Goethe)Nie? ... Nie im Zeitalter der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen trotz Erkenntnis und Kampf der Fortschrittlichsten! Erst die Epoche des Sozialismus setzt die Verwirklichung der Rechte, die mit uns geboren sind - der Menschenrechte - , auf die Tagesordnung. Davon ist hier die Rede!Aus der Geschichte der vom aufstrebenden Bürgertum für heilig und ewiggeltend erklärten Rechte auf Freiheit, Gleichheit und Eigentum weiß der Autor in schöpferischer Verarbeitung der Erkenntnisse von Marx und Engels darzustellen, daß die wirkliche freie Entwicklung eines jeden - die Bedingung für die freie Entwicklung aller - nur in einer Gesellschaft möglich ist, die sich nach sozialistischen Prinzipien aufbaut und sich danach bewegt.Damit wird der Verfasser einer Forderung gerecht, die Walter Ulbricht in seiner Rede zum 15. Jahrestag der DDR in die Worte setzte:"Die herangereiften gesellschaftlichen Bedingungen machen es erforderlich, der theoretischen Durchdringung und staatsrechtlichen Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Bürger noch größere Aufmerksamkeit als bisher zu widmen."Die DDR ist ein sozialistischer Rechtsstaat - und die weitere Entfaltung der Demokratie ist ohne den Ausbau der Grundrechte ihrer Bürger nicht möglich. Die Grundrechte als Instrument der Entfaltung der schöpferischen Aktivität und Initiative der Menschen werden so zum Schlüssel des gesellschaftlichen Fortschritts.Zu solchen Erkenntnissen führt der Verfasser den Leser nicht nur über die Auseinandersetzung mit der Geschichte und Gegenwart, sondern auch über die lückenlose Wiedergabe aller bedeutsamsten Grundrechtskataloge: von der Magna Charta Libertatum (1215) über die allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen (1948) bis hin zur neuesten Gesetzgebung der DDR. Die "Studien" werden so zum unentbehrlichen Helfer für Lehrende und Studierende; sie sind wissenschaftliche Staatsbürgerkunde. (Klappentext)
In: Große Schriftenreihe des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaften 6
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 27, Heft 4, S. 242
ISSN: 1613-754X
Das Recht einer Gesellschaft reflektiert und konditioniert ihren dialektischen Selbstwiderspruch in der Gestalt der in ihr vorhandenen Macht/Ohnmacht-Verhältnisse. Da Macht nicht nur Recht, sondern auch Unrecht macht, vermag das Recht die inner- und zwischenstaatlichen Antagonismen höchstens zu domestizieren. Es stabilisiert die in einer herrschaftsförmig organisierten Gesellschaft vorhandenen strukturellen Gewalten. Die Ungleichheit unter dem Gesetz wird, wenn die Gleichheit vor dem Gesetz sie ignoriert, bestandgeschützt. Mit dem Recht wird menschliches Verhalten legalisiert und illegalisiert. Wodurch aber wird das Recht legitimiert und illegitimiert? Auch darauf wird hier eine Antwort versucht. Besonders bedeutsam in Zeiten, da dem Rechtsstaat von einem »Unsozialstaat« und dem Völkerrecht vom Faustrecht Gefahr droht.
BASE
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 101, Heft 3, S. 459-460
ISSN: 2363-5614