»Der Schutz der natürlichen Umwelt ist längst zu einer Schicksalsfrage der kommenden Jahrzehnte geworden. Ohne wirksamen Umweltschutz wird es auf Dauer keine lebenswerte Zukunft geben. Und deshalb ist der neuerliche CO2-Anstieg in Deutschland gewiss eine beunruhigende Meldung.« (Aus dem Vorwort) -- Der Band dokumentiert die Tagung zum 45. Strafrechtsänderungsgesetz, die im Februar 2013 an der Humboldt-Universität stattfand. Neben Grundfragen des Umweltstrafrechts und der Darstellung der Änderungen durch das 45. Strafrechtsänderungsgesetz wird auch die Wirkung des Europarechts und des Umweltstrafrechts einschließlich des Nebenstrafrechts beleuchtet. Die Darstellung der staatsanwaltlichen Praxis bei der Verfolgung von Umweltstrafsachen bildet einen weiteren Schwerpunkt. Der Band schließt mit einer Diskussion über die Bedeutung des Umweltstrafrechts als Instrument des Umweltschutzes in seinem Verhältnis zum privaten und öffentlichen Umweltrecht.
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Oft kommen umweltrechtliche Konflikte vor die Verwaltungsgerichte. Umweltrecht wird durch Richter ausgelegt, konkretisiert und fortentwickelt. Gerade für den Sachbereich des Umweltschutzes hat das europäische Recht tiefgreifende Veränderungen im deutschen Verwaltungsprozessrecht gefordert: Die umfassende Umweltverbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wurde etabliert. Doch die Herausforderungen an das Umweltprozessrecht der Zukunft gehen darüber hinaus: So fordert das europäische Recht Veränderungen bei der gerichtlichen Geltendmachung von Verfahrensfehlern. Insbesondere der Energienetzausbau in Folge der »Energiewende« wie auch die Festsetzung von Flugrouten machen das Problem des Rechtsschutzes bei mehrstufigen und hintereinander geschalteten Planungs- und Zulassungsverfahren aktuell. Aber auch die klassische Schutznormlehre ist Veränderungsdruck ausgesetzt: Kann »objektives Recht« durch »Subjektivierung« für den Einzelnen einklagbar gemacht werden? -- Der Band dokumentiert die hierzu am 7. Februar 2014 vom Forschungszentrum Umweltrecht e.V. an der Humboldt-Universität zu Berlin unter der Leitung von Prof. em. Dr. Michael Kloepfer veranstaltete Tagung »Rechtsschutz im Umweltrecht«.
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Wenn etwas besonders schützenswert ist, stellt sich aus rechtspolitischer und juristischer Sicht die Frage danach, wie der Schutz herausgehoben und die damit bezweckte Vorzugsstellung in rechtliche Formen gegossen werden kann. Der besonders wichtige Schutz unserer Umwelt muss sich in einer hervorgehobenen rechtlichen Behandlung von umweltschutzdienlichem Verhalten niederschlagen. Das Umweltrecht bedient sich hierfür unter anderem der indirekten Verhaltenssteuerung durch das Setzen von Anreizen für umweltschützendes Verhalten und für das Unterlassen von umweltbelastendem Verhalten. Solche Anreize können in der Befreiung von allgemeinen Beschränkungen oder Belastungen – schlagwortartig und zugespitzt formuliert: in der Einräumung von Rechtsprivilegien – bestehen. Diese Form der Verhaltenssteuerung findet sich in weiten Teilen des Umweltrechts und darüber hinaus: von Privilegierungen im Umweltabgabenrecht über Benutzungsvorteile und Umweltsiegel hin zu kartell- und haftungsrechtlichen Privilegierungen umweltschutzdienlichen Verhaltens. -- Der Band dokumentiert die am 19. April 2013 vom Forschungszentrum Umweltrecht e.V. an der Humboldt-Universität zu Berlin unter der Leitung von Prof. em. Dr. Michael Kloepfer veranstaltete Tagung »Umweltschutz als Rechtsprivileg«. Die Tagung wurde gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt.
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Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft ist eine Schlüsselaufgabe der heutigen Umweltpolitik. Dazu wurde am 24.2.2012 das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz erlassen. Der Band dokumentiert die hierzu vom Forschungszentrum Umweltrecht (FZU) veranstaltete Tagung »Das neue Recht der Kreislaufwirtschaft« vom 6.7.2012 unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Michael Kloepfer. Die Autoren aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft geben kritische Einblicke in die Kernprobleme des neuen Kreislaufwirtschaftsrechts und machen bisweilen auch Verbesserungsvorschläge. Was folgt aus dem neuen Abfallbegriff oder der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie? Halten die kommunalen Überlassungspflichten dem Europarecht stand? Ist die Abfallvermeidung über das neue Instrument der Abfallvermeidungsprogramme hinaus auf ein eigenständiges Ressourcenschutzgesetz angewiesen? Mit diesem Band darf dem rechtlichen Weg in die »Null-Abfall-Gesellschaft« mit Spannung entgegen gesehen werden.
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Main description: Kann das Denkmalschutzrecht vom Umweltrecht lernen? Beide Rechtsgebiete – Denkmalschutzrecht wie Umweltrecht – dienen dem Schutz und der Pflege vorgefundener Zustände, das eine der Bewahrung von – menschlich gestalteten – Denkmälern, das andere der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die vorliegende Studie widmet sich zunächst einer Analyse der (gemeinsamen) Grundlagen des Umweltrechts und des Rechts raumgebundener Kulturgüter. Sodann folgt eine Bestandsaufnahme des geltenden Kulturgüterschutzrechts auf internationaler, unionsrechtlicher und nationaler Ebene. In einem zweiten Schritt wird der Kulturgüter- bzw. Denkmalschutz als Querschnittsmaterie untersucht. Dabei widmet sich die Studie maßgeblich auch den Vorschriften außerhalb des Landesdenkmalschutzrechts, die ihrerseits dem Schutz von Denkmälern bzw. raumgebundenen Kulturgütern dienen. Hierbei geraten Instrumente des Steuerrechts ebenso in den Blick wie kulturgüterschützende Vorschriften im Recht der Umweltverträglichkeit, im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, im Recht der Planfeststellung, im Raumordnungsrecht und im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Die Studie schließt mit rechtspolitischen Überlegungen zu neuen denkmalschutzrechtlichen Instrumenten und mit konkreten Vorschlägen für Gesetzesänderung ab.
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Die Beiträge des Tagungsbandes befassen sich mit den Rechtsfragen beim Notfallschutz von Hochrisikoanlagen. Zunächst werden die verfassungsrechtlichen Probleme der Risikosteuerung von Hochrisikoanlagen sowie der Atompolitik in der Bundesrepublik Deutschland behandelt. Anschließend werden die betrieblichen Mechanismen der Gefahrenkontrolle und die behördlichen Überwachungspflichten bei Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen untersucht. Ergänzend werden Sicherheitsabstände zu Immissionsschutzanlangen rechtlich diskutiert und die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Aspekte des Notfallschutzes von Hochrisikoanlagen wissenschaftlich aufgearbeitet. Schlussendlich werden aktuelle Fragen des Katastrophenschutzes bzw. des staatlichen Krisenmanagements im Zusammenhang mit Anlagenkatastrophen thematisiert. Mit Beiträgen von: Michael Kloepfer, Helmuth Schulze-Fielitz, Hartmut Pamme, Dieter Majer, Wolfgang Gerhardt, Eckhard Fiedler, Hubert Steinkemper, Jörg Schmidt, Astrid Krüger, Peter Marburger, Hero Schall, Mathias Hellriegel, Margaretha Sudhof und Christoph Unger
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Mangels Aktualität erfolgte, zumindest in der Rechtswissenschaft, lange Zeit keine Beschäftigung mit Pandemien bzw. deren rechtlicher Regelung. Insbesondere durch SARS, die Vogelgrippe und die sogenannte Schweinegrippe wurde der breiten Öffentlichkeit, Gesundheitspolitik, Behörden, der Medizin und der Rechtswissenschaft die Relevanz von Pandemien vor Augen geführt. Eine wirksame Pandemievorsorge und Bekämpfung ist von existentieller Bedeutung.Der Band dokumentiert die interdisziplinäre wissenschaftliche Tagung "Pandemien als Herausforderung für die Rechtsordnung" des Forschungszentrums Katastrophenrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Kloepfer. Die Problematik der Pandemievorsorge bzw. Bekämpfung wird aus medizinischen, juristischen, gesundheitsbehördlichen und politischen Blickwinkeln untersucht. Neben der kritischen Darstellung des rechtlichen Rahmens durch das Infektionsschutzrecht und die Pandemieplanung werden unter anderem Fragen der Pandemieprävention durch medizinische Maßnahmen, die Problematik des Impfkostenstreits sowie das Brisanz der Verteilung knapper medizinischer Güter – sogenannte infektionsschutzrechtliche Triage behandelt.
Der Band dokumentiert eine von der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Forschungszentrum Technikrecht (Berlin) organisierte wissenschaftliche Tagung zum Thema »Netzneutralität in der Informationsgesellschaft«, die vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) freundlicherweise unterstützt wurde. Die Diskussion zum netzpolitischen Thema Netzneutralität ist eng verknüpft mit der zukünftigen Gestaltung und Entwicklung des Internet. Bislang ist der Zugang zu den weltweiten Netzen, aus denen sich das Internet konstituiert, grundsätzlich für jedermann unterschiedslos gewährleistet. Datenpakete und somit auch Kommunikationsinhalte werden nach dem Best-Effort-Prinzip übermittelt, d.h. es wird gleichermaßen für alle Daten mit der jeweils im Netz maximal möglichen Geschwindigkeit übermittelt. Die technische Entwicklung ermöglicht demgegenüber einerseits eine qualitative oder quantitative Vorzugsbehandlung bei der Datenübertragung, andererseits eine Filterung oder Blockierung unliebsamer Datenpakete. Monopolbildung und geschlossene Systeme könnten die Folge sein, sodass unweigerlich die Frage auftritt, ob und in welchem Maße der Staat die Netzneutralität bzw. die Nutzung des Internet als zentrales und weltweit abrufbares Kommunikations- und Wissensnetz durch die Allgemeinheit zu gewährleisten hat. -- Der Tagungsband enthält Beiträge aus Rechtswissenschaft, Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik. Von namhaften Autoren werden darin u.a. die europarechtlichen, verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Verbindungen zur Netzneutralität untersucht und potenzielle Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Inwieweit die Offenheit, Pluralität und Vielfaltsicherung im Internet auch im Sinne möglicher Innovationspotenziale eine Gewährleistung der Netzneutralität erfordert, wird aus unterschiedlichen Perspektiven eingehend beleuchtet, wobei schon bisher bestehende Instrumentarien des Rechts erläutert werden. -- Der Band gewährt damit einen umfassenden Überblick über den Diskussionsstand zum Thema Netzneutralität und die verschiedenartigen rechtlichen Implikationen, die damit einhergehen, sodass insbesondere für die zu erwartenden gesetzlichen Normierungen und rechtlichen Entwicklungen wichtige Erkenntnisse zur Verfügung stehen.
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Der Band dokumentiert die wissenschaftliche Tagung des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung "Gesetzgebungsoutsourcing – Gesetzgebung durch Rechtsanwälte?". Er widmet sich sowohl den grundlegenden – politischen und wirtschaftlichen, verfassungs- und haushaltsrechtlichen – als auch den praktischen – verfahrens- sowie berufs- und haftungsrechtlichen – Fragen der Beteiligung von Dritten bei der Normsetzung. Ergänzt wird diese wissenschaftliche Aufarbeitung des kontrovers diskutierten Phänomens des Gesetzgebungsoutsourcing durch Fallstudien konkreter Beispiele solcher Beteiligungen aus der Gesetzgebungswirklichkeit. Der Band vermittelt dadurch erstmals ein umfassendes Bild des Gesetzgebungsoutsourcing, von dem die wissenschaftliche Diskussion ebenso profitieren kann, wie die an der Gesetzgebung Beteiligten aus den gesetzgebenden Körperschaften, den Ministerien – und den Rechtsanwaltskanzleien. Der Herausgeber, Prof. Dr. Michael Kloepfer, ist Präsident des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung an der Humboldt-Universität zu Berlin und befasst sich seit vielen Jahren mit Fragen des Verfassungsrechts und der Gesetzgebungslehre
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Mangels Aktualität erfolgte, zumindest in der Rechtswissenschaft, lange Zeit keine Beschäftigung mit Pandemien bzw. deren rechtlicher Regelung. Insbesondere durch SARS, die Vogelgrippe und die sogenannte Schweinegrippe wurde der breiten Öffentlichkeit, Gesundheitspolitik, Behörden, der Medizin und der Rechtswissenschaft die Relevanz von Pandemien vor Augen geführt. Eine wirksame Pandemievorsorge und Bekämpfung ist von existentieller Bedeutung.Der Band dokumentiert die interdisziplinäre wissenschaftliche Tagung "Pandemien als Herausforderung für die Rechtsordnung" des Forschungszentrums Katastrophenrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Kloepfer. Die Problematik der Pandemievorsorge bzw. Bekämpfung wird aus medizinischen, juristischen, gesundheitsbehördlichen und politischen Blickwinkeln untersucht. Neben der kritischen Darstellung des rechtlichen Rahmens durch das Infektionsschutzrecht und die Pandemieplanung werden unter anderem Fragen der Pandemieprävention durch medizinische Maßnahmen, die Problematik des Impfkostenstreits sowie das Brisanz der Verteilung knapper medizinischer Güter – sogenannte infektionsschutzrechtliche Triage behandelt
Auch sechs Jahre nach In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist das Abfallrecht von einer besonderen Dynamik in der Rechtsentwicklung geprägt, die den Rechtsanwender, insbesondere die Unternehmen der Abfallwirtschaft als primäre Normadressaten vor große praktische Probleme stellt. Die in vielen Einzelfragen bestehende Rechtsunsicherheit wird in nicht unerheblichem Maße durch die bundesstaatliche Ordnung forciert, z. B. durch die Verteilung der Gesetzgebungs- und Vollzugszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, das Verhältnis zwischen dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes und den einzelnen Landesabfallgesetzen bzw. die fehlende Anpassung des Landesrechts an das Bundesrecht. Hinzu kommt die ambivalente Stellung der Länder im weiterhin vielfach von Kommunen und Landesgesellschaften dominierten Bereich der Abfallentsorgung: Die Länder sind Normgeber und mittelbar zugleich Normadressaten ihrer eigenen Regeln. Inwieweit die Privatisierung der Abfallentsorgung einen gewissen Ausweg aus diesem Dilemma verheißt, wird von den Vertretern der unterschiedlichen Interessengruppen erwartungsgemäß unterschiedlich beurteilt. Jedenfalls könnten von Konzentrationsbewegungen in der Abfallwirtschaft über die Ländergrenzen hinweg erhebliche unitaristische Tendenzen ausgehen. -- Da die Eck- und Schwerpunkte der Debatte um das deutsche und das europäische Abfallrecht, aber auch um die bundesstaatlichen Effekte für den Umweltschutz sich ständig verschieben, hat das Forschungszentrum Umweltrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 21. März 2002 erneut eine Tagung veranstaltet, die das wechselhafte Spannungsverhältnis zwischen Abfallrecht und bundesstaatlicher Ordnung aus aktueller Sicht sowohl der Wissenschaft wie auch der konkret Normbetroffenen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen der Abfallwirtschaft, ausleuchtete. -- Der vorliegende Tagungsband dokumentiert die Vorträge der Referenten aus den Bereichen Wirtschaft, Staat und Wissenschaft, spiegelt den gegenwärtigen Diskussionsstand zum Zustand des deutschen Abfallföderalismus wider und erweitert ihn abschließend um die allgemeinen Perspektiven des Umweltschutzes im Bundesstaat. -- Aus dem Vorwort
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Der Zustand des Föderalismus in Deutschland gerät zunehmend in die Diskussion. Als Kern des Diskurses hat sich die Debatte um den Wettbewerbsföderalismus im unitarischen Bundesstaat herauskristallisiert, die durch Fragen der Implementierung europäischen Rechts ergänzt und verschärft wird. -- Das Forschungszentrum Umweltrecht der Humboldt-Universität zu Berlin hat unter maßgeblicher Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt ein Projekt durchgeführt, das die Spannungsfelder des Föderalismus anhand des Referenzgebietes Umweltrecht untersucht. Der vorliegende Band faßt die Beiträge einer im Rahmen dieses Projekts am 24. und 25. April 2001 in Berlin veranstalteten wissenschaftlichen Tagung zusammen. Aufgrund des abfallwirtschaftlichen Bezuges des Gesamtprojektes beleuchten die zahlreichen Referenten aus Wissenschaft und Praxis hier vor allem diejenigen Teilgebiete des Umweltrechts näher, die für die Unternehmen der Abfallwirtschaft von besonderem Belang sind (Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz des Bundes, Landesabfallgesetze, Rechtsvorschriften aus den Bereichen Bodenschutz, Gewässerschutz und Immissionsschutz). -- Gleichzeitig werden Spannungsfelder des bundesstaatlichen Umweltschutzes aufgedeckt, die in der praktischen Anwendung durch Betriebe (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der Abfallwirtschaft), rechtliche Beratung und Verwaltung zunehmend Vollzugsprobleme des deutschen Umweltrechts aufwerfen.
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Die umweltverträgliche Entsorgung von Elektroaltgeräten gestaltet sich als besonders aufwendig und kostenintensiv. Umso drängender stellt sich die Frage, wer für die Verwertung und Beseitigung des "Elektroschrotts" verantwortlich sein soll. Sowohl der europäische als auch der nationale Gesetzgeber haben Vorschläge für entsprechende umweltrechtliche Regelungen vorgelegt. Darin werden die Hersteller elektrischer Geräte nach dem Vorbild der EG-Altautorichtlinie zur Rücknahme und Verwertung ihrer Altprodukte verpflichtet. -- Gegenstand der vorliegenden Schrift ist der nationale Entwurf einer Rechtsverordnung über die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (Elektroaltgeräte-Verordnung - EAV) in der am 24. 06. 1999 vom Umweltausschuß des Bundesrates beschlossenen Fassung. Die hierin geregelten Rücknahme- und Verwertungspflichten erstrecken sich nahezu auf sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte. Hersteller solcher Geräte werden zur Rücknahme eigener Produkte sowie zur - mengenmäßig begrenzten - Rücknahme "gleichartiger" Elektroaltgeräte fremder Hersteller verpflichtet. Zudem werden sogenannte "Alt-Altgeräte" mit einbezogen. -- Gegen den Verordnungsentwurf sind umfassende einfachgesetzliche und vor allem verfassungsrechtliche Einwände, namentlich von Ossenbühl, erhoben worden. Michael Kloepfer geht diesen Einwänden nach und kommt zu dem Ergebnis, daß eine Rücknahmepflicht für gleichartige Fremdprodukte sowie für Alt-Altgeräte recht- und verfassungsmäßig wäre. -- Der Verordnungsentwurf wird, ausgehend von einer Darstellung der abfallrechtlichen Produktverantwortung und der Problematik des "Elektroschrotts", einer umfangreichen Rechtmäßigkeitsprüfung unterzogen, die drei verschiedene Ebenen betrifft: Behandelt werden die Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, die hinreichende Bestimmtheit des Delegationsgesetzes sowie schwerpunktmäßig die Vereinbarkeit der geplanten Rechtsverordnung mit den Grundrechten der Hersteller elektrischer Geräte aus Art. 14 und Art. 12 GG und dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot.
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Der deutsche Föderalismus scheint in einer Krise zu stecken. Zu schwerfällig erscheinen der Öffentlichkeit seine überkommenen Grundstrukturen, um wichtige Reformprojekte auf den Weg zu bringen. Im Umweltbereich manifestieren sich die Krisenerscheinungen in besonderer Weise, legt der häufig grenzüberschreitende Charakter von Umweltbelastungen doch eine zentrale Aufgabenbewältigung im Bundesstaat nahe. Hinzu tritt der europäische Integrationsprozeß, der Umweltkompetenzen der Mitgliedstaaten zunehmend auf die europäische Ebene verlagert. Es fragt sich daher, welchen Sinn eine föderale Gliederung des Gemeinwesens für den Umweltschutz überhaupt (noch) haben kann. Auf welcher Ebene können und sollten Umweltprobleme sinnvoll geregelt werden? -- Die Probleme und Chancen der föderalen Aufgabenwahrnehmung im Umweltschutz sind Gegenstand eines Forschungsprojekts, das derzeit vom Forschungszentrum Umweltrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert wird. Im Rahmen des Forschungsprojekts fand am 29. Mai 1998 ein Symposium zu dem Thema »Abfallrecht und Föderalismus« statt. Der Band enthält einen Teil der Referate des Berliner Symposiums. Im Anhang findet sich eine Zusammenfassung der Auswertung eines an die Entsorgungswirtschaft gerichteten Fragenkatalogs zur Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durch die Länder.
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