Einleitung
In: Konfliktregelung und Friedensstrategien, S. 21-24
144 Ergebnisse
Sortierung:
In: Konfliktregelung und Friedensstrategien, S. 21-24
In: Konfliktregelung und Friedensstrategien, S. 241-260
In: Konfliktregelung und Friedensstrategien, S. 27-100
In: Konfliktregelung und Friedensstrategien, S. 385-386
In: Konfliktregelung und Friedensstrategien, S. 573-593
In: Nach Krieg, Gewalt und Repression: vom schwierigen Umgang mit der Vergangenheit, S. 205-220
Ausgehend von dem Ehrenmal der Bundeswehr, das am 8. September 2009 durch den damaligen Bundespräsident Horst Köhler am Berliner Bendlerblock eingeweiht wurde, zeichnet der Autor die politische Kontroverse nach, ob, wie und wo an bei Auslandseinsätzen gefallene Soldaten erinnert werden soll. Er diskutiert unter anderem folgende Fragen: Ist es angemessen und damit getan, den toten Soldaten der Bundeswehr dieses Denkmal zu errichten? Kommt es durch diese Widmung zu einer Heroisierung der Toten wie bei jenen Kriegerdenkmälern, die etwa nach 1870/71 oder 1914-18 den Soldatentod verklärten? Was bedeutet es für das Gedenken der Gesellschaft an die verstorbenen "Staatsbürger in Uniform", wenn ein solches nicht wirklich im öffentlichen Raum stehendes Denkmal zum zentralen Ehrenmal stilisiert wird? Schließen sich das "zentrale Ehrenmal" im Bendlerblock und ein Denkmal zum Thema Auslandseinsätze nahe dem Reichstagsgebäude aus? Sollte mit dieser Gedenkstätte auch derer gedacht werden, die als Polizisten, Entwicklungshelfer und sonstige zivile Mitarbeiter bei Auslandseinsätzen ums Leben gekommen sind? Die kritischen Ausführungen des Autors verstehen sich als Diskussionsbeitrag zu diesem Fragenkomplex. Er skizziert zuvor, wie sich der Deutsche Bundestag als das für die Entsendung der Soldaten in lebensgefährliche Missionen verantwortliche Organ bisher mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. (ICI2)
In: Nach Krieg, Gewalt und Repression, S. 205-220
In: Konfliktregelung und Friedensstrategien, S. 519-521
In: Konfliktregelung und Friedensstrategien, S. 471-517
In: Konfliktregelung und Friedensstrategien, S. 335-384
In: Konfliktregelung und Friedensstrategien, S. 185-235
In: Konfliktregelung und Friedensstrategien, S. 319-332
In: Konfliktregelung und Friedensstrategien, S. 261-289
In: Entangling alliance: 60 Jahre NATO : Geschichte, Gegenwart, Zukunft, S. 183-202
Meist wird unter 'humanitärer Intervention' ein gewaltsames Vorrücken eines Staates oder einer Staatenkoalition verstanden mit dem Ziel der Beendigung schwerer Menschenrechtverletzungen seitens der Regierung an der Bevölkerung oder innerhalb von Bevölkerungsgruppen. Der Verfasser stellt (1) unterschiedliche Positionen zur humanitären Intervention dar und diskutiert (2) unterschiedliche Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz einer humanitären Intervention: auf der Basis von Konfliktanalyse und Folgenabschätzung, auf der Basis von friedensethischen Kriterien wie gerechter Grund, legitime Autorität, ultima ratio der Gewaltanwendung, Verhältnismäßigkeit der Schadenszufügung, Friedensschaffung und Aussicht auf Erfolg. Während des Einsatzes sind die Kriterien Kombattanten und Nicht-Kombattanten sowie das Verbot des Einsatzes bestimmter Waffen zu beachten. (3) Der Autor fragt, ob Demokratien das Recht haben, Menschenrechtsverletzungen zu schützen, indem sie Gewalt anwenden, und erläutert abschließend die Bedeutung des Dokuments 'The Responsibility to Protect' (RTP), dessen Kernaussagen Eingang in das Ergebnisdokument des UNO-Weltgipfels von 2005 fanden, in Bezug auf einer Fortentwicklung des Völkerrechts. (ICB2)
In: Friedens- und Konfliktforschung: eine Einführung, S. 557-578
Innerstaatliche Konflikte werden analysiert, bei denen eine der Konfliktparteien die Zentralgewalt des Staates ist, während die andere ihre Identität in einer ethnisch oder religiös definierten Zusammengehörigkeit begründet und zugleich die Frage der Zugehörigkeit dieser Gruppe zum Gesamtstaat den Kern der Auseinandersetzung bildet. Es handelt sich um interethnische und Minderheitenkonflikte, die mit Waffengewalt ausgetragen werden. In diesen Fällen stellt sich Nachbarländern oder internationalen Organisationen die Frage, ob und wie sie eingreifen sollen. Bei einer militärischen Intervention stellen sich ethische, rechtliche, politische und militärische Probleme. Unbeschadet dieser Probleme ist die Nothilfe gegenüber massiven Verletzungen von Menschen- und Minderheitenrechten eine Aufgabe, die auch künftig von der UNO wahrgenommen werden muss. Durch rechtzeitige nicht-militärische Maßnahmen könnten Eskalationen verhindert werden, damit der Einsatz ausländischer Militärkräfte nicht erforderlich würde. (GB)