Bildungsziel: Menschenrechte: Standards und Perspektiven für Deutschland
In: Studien zu Politik und Wissenschaft
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In: Studien zu Politik und Wissenschaft
In: Vereinte Nationen, Band 64, Heft 2, S. 61-65
"Die Umsetzung grundlegender Freiheitsrechte, sozialer und wirtschaftlicher Menschenrechte und der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) sind ohne das Internet heute nicht mehr denkbar. Jedoch gelang es der Staatengemeinschaft bislang nicht, Menschenrechte sowohl offline als auch online ausreichend zu schützen und zu fördern. Daher verabschiedete die UN-Generalversammlung im Dezember 2015 eine Resolution, die der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte im Internet neue Regeln geben soll." (Autorenreferat)
In: Erbe des Kalten Krieges, S. 309-326
Im Rahmen des Sammelbandes zum Erbe des Kalten Krieges beschäftigt sich der Beitrag mit der 1961 gegründeten Menschenrechtsorganisation "Amnesty International". Der Beitrag skizziert zunächst deren Entwicklung und Arbeit im Kalten Krieg, die weitestgehend auf den Westen beschränkt war, da es im Osten kaum Handlungsfreiheiten für Menschenrechtsorganisationen gab. Anschließend erfolgt ein Blick auf die "Menschenrechtswende" von 1975. Nachdem im August 1975 die KSZE-Schlussakte mit ihrem Prinzipienkatalog verabschiedet worden war, verpflichteten sich die Ostblockländer, grundlegende Menschenrechtsnormen einzuhalten. Amnesty nahm dies zum Anlass, ihre Menschenrechtsstrategie gegenüber den kommunistischen Regimen anzupassen. Die KSZE-Folgekonferenzen wurden zur Plattform für Menschenrechtsorganisationen und änderten die Strategie und Taktik aller Aktivisten grundsätzlich. Der Beitrag betrachtet die Arbeit von Amnesty International unter den Rahmenbedingungen der Ost-West-Auseinandersetzungen und skizziert die Entwicklungen der Menschenrechtsorganisationen nach dem Ende des Kalten Krieges. Die abschließenden Überlegungen widmen sich dem Erbe des Kalten Krieges für die Entwicklung von Amnesty International. (ICA2)
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 58, Heft 1, S. 21-26
ISSN: 0042-384X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 58, Heft 46, S. 33-38
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 46, S. 33-38
ISSN: 2194-3621
Die Umsetzung des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung scheitert, so die Verfasserin, in vielen Fällen weniger am politischen Willen oder an mangelnden Ressourcen in den Staaten, als vielmehr daran, dass viele Staaten Menschenrechtsbildung mit politischer Bildung gleichsetzen. In vielen westlichen Staaten steht immer noch "Demokratieerziehung" oder "Friedenserziehung" in den Lehrplänen, die zwar viele Menschenrechtsaspekte berücksichtigen, aber "ausschließliche" Menschenrechtsbildungsprogramme sind. Damit sind Programme gemeint, die bestimmte Personengruppen ausschließen oder sich nur auf spezielle Themen wie Demokratie beziehen, was in vielen Ländern auch politische Bildung genannt wird. Eine Schwierigkeit bei der Umsetzung des Weltaktionsprogramms im schulischen Alltag liegt häufig darin, dass es sowohl bei Behörden als auch bei der Lehrerschaft an Expertise mangelt. Aus Unkenntnis und Furcht vor kontroversen Diskussionen im Klassenzimmer sprechen Lehrer die Bedeutung der Menschenrechte oft nicht an. Menschenrechtsbildung wird daher gern auf Projekttage oder außerschulische Vorträge mit Vertretern von Amnesty International verschoben. Da die Ergebnisse des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung auch vier Jahre nach seiner Verabschiedung noch unbefriedigend sind, unterstützt das UN-Hochkommissariat weitere Initiativen, um die Staaten zum Handeln zu bewegen. Wenn die AEMR am 10. Dezember 2008 ihren 60. Jahrestag feiert, beginnt laut Beschluss der UN-Generalversammlung das "Internationale Jahr des Menschenrechts- Lernens". Dieses beruht auf einer NGO-Initiative, die von vielen UN-Mitgliedstaaten erneut mitgetragen wird. (ICF2)
In: Menschenrechtsschutz im Spiegel von Wissenschaft und Praxis, S. 328-358
Unter Menschenrechtsbildung versteht man kognitive, normative und handlungsgeleitete Bewusstseinsinhalte, die zu vermitteln und zu erzielen sind. Sie umfasst die Vermittlung der Genese der Menschenrechte, die Entwicklung eines Menschenrechtsbewusstseins auf emotionaler Ebene sowie die Vermittlung von Handlungsoptionen. Methodisch müssen diese drei Säulen zielgruppengerecht vermittelt werden. Verantwortlich für eine umfassende Menschenrechtsbildung ist der Staat. Die Hauptlast der Menschenrechtsbildung trägt allerdings nach wie vor der informelle Sektor mit seinen nichtstaatlichen Organisationen. Kenntnisse über Menschenrechte durch ein Menschenrechtsbewusstsein mit einem sozial verantwortlichen Einsatz für Menschenrechte werden nur dann eine Wirkung zeigen, wenn die Menschenrechtsbildung alle gesellschaftlichen Zielgruppen erreicht und von allen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren eingefordert wird. (ICEÜbers)
In: Menschenrechtsbildung: Bilanz und Perspektiven, S. 219-231
Menschenrechtspolitik orientiert sich - und nicht nur in Deutschland - primär an außenpolitischen Fragen. So bemüht sich die Bundesregierung bei den internationalen Organisationen, wie etwa den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und dem Europarat, Mitspracherecht und Einfluss geltend zu machen. Gleichwohl lässt diese Außenpolitik keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächliche Einhaltung internationaler Rahmenübereinkommen oder Verträge geschweige denn einer menschenrechtsrelevanten Kultur im eigenen Land zu. Der vorliegende Beitrag zeigt am Beispiel der BRD, dass "Menschenrechte als Leitlinie der Politik" und als Querschnittsaufgabe von ihren gesellschaftspolitischen Akteuren vor allem innenpolitisches Handeln und die Umsetzung internationaler Vereinbarungen und Verträge in die nationalen Gesetzgebung verlangt. Umsetzung, Einhaltung und Nachhaltigkeit der Menschenrechte findet nur dann statt, wenn sie gelebt werden. Menschenrechtsbildung wird zwar in diesem Zusammenhang als Querschnittsaufgabe und in den Leitlinien immer wieder genannt, aber die Voraussetzungen für eine Umsetzung sind bisher kaum geschaffen. Menschenrechtsbildung als Teil eines Gesamtkonzepts der Menschenrechtspolitik setzt insgesamt voraus, dass politische Entscheidungsträger die Rahmenbedingungen in Grund-, Schul- und Hochschulbildung und bei der Weiterbildung schaffen. Letztendlich ist aber die bundesdeutsche Zivilgesellschaft gefragt, die ihr zur Verfügung stehende partizipierende Möglichkeiten zu nutzen, und ihr "Recht auf Menschenrechtsbildung" einzufordern. (ICA2)
rezensiertes Werk: Hamm, Brigitte: Menschenrechte, Ein Grundlagenbuch. Opladen : Leske+Budrich, 2003. - 177 S. ISBN-3-8100-2338-8
BASE
rezensiertes Werk: Lohrenscheit, Claudia: Das Recht auf Menschenrechtsbildung, Grundlagen und Ansätze einer Pädagogik der Menschenrechte (Internationale Beiträge zu Kindheit, Jugend, Arbeit und Bildung; Bd. 10). - Frankfurt/Main : IKO-Verl., 2004. - 332 S. ISBN: 3-88939-718-2
BASE
In: Menschenrechtsschutz im Spiegel von Wissenschaft und Praxis., S. 328-358
Unter Menschenrechtsbildung versteht man kognitive, normative und handlungsgeleitete Bewusstseinsinhalte, die zu vermitteln und zu erzielen sind. Sie umfasst die Vermittlung der Genese der Menschenrechte, die Entwicklung eines Menschenrechtsbewusstseins auf emotionaler Ebene sowie die Vermittlung von Handlungsoptionen. Methodisch müssen diese drei Säulen zielgruppengerecht vermittelt werden. Verantwortlich für eine umfassende Menschenrechtsbildung ist der Staat. Die Hauptlast der Menschenrechtsbildung trägt allerdings nach wie vor der informelle Sektor mit seinen nichtstaatlichen Organisationen. Kenntnisse über Menschenrechte durch ein Menschenrechtsbewusstsein mit einem sozial verantwortlichen Einsatz für Menschenrechte werden nur dann eine Wirkung zeigen, wenn die Menschenrechtsbildung alle gesellschaftlichen Zielgruppen erreicht und von allen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren eingefordert wird. (ICEÜbers).
In: Menschenrechtsbildung. Bilanz und Perspektiven., S. 219-231
Menschenrechtspolitik orientiert sich - und nicht nur in Deutschland - primär an außenpolitischen Fragen. So bemüht sich die Bundesregierung bei den internationalen Organisationen, wie etwa den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und dem Europarat, Mitspracherecht und Einfluss geltend zu machen. Gleichwohl lässt diese Außenpolitik keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächliche Einhaltung internationaler Rahmenübereinkommen oder Verträge geschweige denn einer menschenrechtsrelevanten Kultur im eigenen Land zu. Der vorliegende Beitrag zeigt am Beispiel der BRD, dass "Menschenrechte als Leitlinie der Politik" und als Querschnittsaufgabe von ihren gesellschaftspolitischen Akteuren vor allem innenpolitisches Handeln und die Umsetzung internationaler Vereinbarungen und Verträge in die nationalen Gesetzgebung verlangt. Umsetzung, Einhaltung und Nachhaltigkeit der Menschenrechte findet nur dann statt, wenn sie gelebt werden. Menschenrechtsbildung wird zwar in diesem Zusammenhang als Querschnittsaufgabe und in den Leitlinien immer wieder genannt, aber die Voraussetzungen für eine Umsetzung sind bisher kaum geschaffen. Menschenrechtsbildung als Teil eines Gesamtkonzepts der Menschenrechtspolitik setzt insgesamt voraus, dass politische Entscheidungsträger die Rahmenbedingungen in Grund-, Schul- und Hochschulbildung und bei der Weiterbildung schaffen. Letztendlich ist aber die bundesdeutsche Zivilgesellschaft gefragt, die ihr zur Verfügung stehende partizipierende Möglichkeiten zu nutzen, und ihr "Recht auf Menschenrechtsbildung" einzufordern. (ICA2).
rezensiertes Werk: Lenhart, Volker: Pädagogik der Menschenrechte. - Opladen : Leske + Budrich, 2003. - 191 S. ISBN: 3-8100-3726-5
BASE
In: Forschungen zur DDR-Gesellschaft