Die Zulassung der Berufung im Verwaltungsprozess unter den Einwirkungen des Verfassungs- und des Unionsrechts
In: Schriften zum Öffentlichen Recht - Band 1210 v.1210
Hauptbeschreibung Im Berufungszulassungsverfahren der VwGO modifizieren Unions- und Verfassungsrecht die Anforderungen an das Darlegungsgebot des 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO. Kommt die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens materiell ernsthaft in Betracht, so ist unmittelbar kraft Art. 267 AEUV die Berufung zuzulassen. Führt eine Nicht- oder Fehlanwendung des Unionsrechts zu Zweifeln an der Ergebnisrichtigkeit der Entscheidung, haben die Oberverwaltungsgerichte als Ausfluss des Prinzips des Vorrangs des Unionsrechts sowie des Gebots des effet utile dargelegte Zulassungsgründe so umzudeuten, dass die Wirksamkeit des Unionsrechts in einem Berufungsverfahren gewährleistet werden kann. Für sämtliche Berufungszulassungsverfahren fordert das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG eine Umdeutung hinreichend dargelegter, aber objektiv nicht vorliegender Berufungszulassungsgründe in solche, die nicht dargelegt sind, aber offen zu Tage treten. Inhaltsverzeichnis I. Problemstellung und Gang der Untersuchung II. Fallgruppen der unionsrechtlichen Rechtsanwendungsfehler durch die Verwaltungsgerichte und Probleme in dem Spannungsfeld zwischen Ergebnisrichtigkeit und Beschleunigungsfunktion des Berufungszulassungsverfahrens III. Das Berufungszulassungsverfahren IV. Die Rechtsmittelzulassung wegen nicht dargelegter unionsrechtlicher Rechtsanwendungsfehler in Literatur und Rechtsprechung V. Unionsrechtliche Vorgaben VI. Folgerungen aus den unionsrechtlichen Vorgaben für das Berufungszulassungsverfahren VII. Unionsrechtliche Rechtfertigung des Darlegungserfordernisses VIII. Folgerungen für die Frage des gesetzlichen Richters IX. Gesetzgeberische Folgerungen X. Zusammenfassung in Thesen Literatur- und Sachwortverzeichnis.