Die demokratiepolitische Reformagenda im Vergleich
In: Die österreichische Demokratie im Vergleich, S. 527-546
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In: Die österreichische Demokratie im Vergleich, S. 527-546
In: Complex Democracy, S. 83-92
In: Inhalte, Methoden und Medien in der politischen Bildung, S. 14-29
In: Inhalte, Methoden und Medien in der politischen Bildung., S. 14-29
In: Medienzentrierte Demokratien: Befunde, Trends, Perspektiven ; Festschrift für Fritz Plasser, S. 247-259
"Im folgenden Beitrag wird das asynchrone Verhältnis zwischen gesellschaftlicher Realität und politischer Reaktion am Beispiel der Migration beschrieben und zu erklären versucht. Mit Bezügen zur Entwicklung in Österreich und in anderen Teilen Europas und der Welt wird dem offenkundigen Politikdefizit nachgegangen, das auch und vor allem mit den Mechanismen der Demokratie zu tun hat: mit der damit verbundenen Schwierigkeit, verzerrten Wahrnehmungen mit dem Hinweis auf die Wirklichkeit zu begegnen. Die real erkennbaren Folgen der Migration sind eine Herausforderung für die politikwissenschaftliche Demokratietheorie. Migration impliziert Konsequenzen für das Verständnis vom Volk, dem Demos, der ja der gedachte Souverän jedes demokratischen Systems ist. In welchem Ausmaß verändert die Migration die Einsicht in das Wesen dieses Souveräns und sprengt eine traditionelle Sichtweise des Volkes?" (Verlagsangabe)
In: Die österreichische Demokratie im Vergleich., S. 423-439
Österreichs politischer Diskurs weist einige Besonderheiten auf. Dazu zählen auch Begriffskonstruktionen, die spezifisch österreichisch sind - wie "Demokratiepolitik" und "demokratiepolitisch". Gemeint ist, dass Fragen der "politics"-Struktur und -Strukturreformen betroffen sind - also Fragen des politischen Systems. In dem Beitrag wird versucht, anhand einiger ausgewählter Beispiele, bestimmte Regelmäßigkeiten herauszuarbeiten, die bei einem Vergleich mit anderen liberal-demokratischen Systemen österreichische Spezifika verdeutlichen. Reformthemen, die betrachtet werden sind: Föderalismus, Wahlrecht, Parteienfinanzierung, Bundesverfassung und die Bildungsreform. Darüber hinaus wird, wegen der teilweise vorhandenen Parallelen der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, das Beispiel der Schweiz als besonderes Referenzsystem für den Vergleich herangezogen. (ICB2).
In: Demokratie! Welche Demokratie?: Postdemokratie kritisch hinterfragt, S. 25-33
Der Beitrag setzt sich als Koreferat mit den Thesen von Colin Crouch zur Postdemokratie auseinander und nimmt dabei eine kritische Analyse des Begriffs der "Postdemokratie" vor: Der Begriff "Postdemokratie" muss zu einem historisierenden Zugang führen. Postdemokratie legt nahe, dass die Gesellschaft sich von einem Punkt Omega der Demokratie in Richtung zu einem Punkt Alpha zurück bewegt, der Nicht-Demokratie; dass die Gesellschaft dort vielleicht auch schon angelangt sein könnte. Ein solches Bild sieht der Autor weder vom Standpunkt der Demokratietheorie noch aus der Perspektive einer historischen Analyse her als begründet an. Der Autor erläutert in seinem Beitrag diese Einschätzung und verweist darauf, dass Demokratie nichts Perfektes ist und ein Rückgang von Sozialstaatlichkeit zwar kritisierbar ist, aber keine Verletzung der Minimalstandards von Demokratie darstellt. (ICA2)
In: Die österreichische Demokratie im Vergleich, S. 423-439
Österreichs politischer Diskurs weist einige Besonderheiten auf. Dazu zählen auch Begriffskonstruktionen, die spezifisch österreichisch sind - wie "Demokratiepolitik" und "demokratiepolitisch". Gemeint ist, dass Fragen der "politics"-Struktur und -Strukturreformen betroffen sind - also Fragen des politischen Systems. In dem Beitrag wird versucht, anhand einiger ausgewählter Beispiele, bestimmte Regelmäßigkeiten herauszuarbeiten, die bei einem Vergleich mit anderen liberal-demokratischen Systemen österreichische Spezifika verdeutlichen. Reformthemen, die betrachtet werden sind: Föderalismus, Wahlrecht, Parteienfinanzierung, Bundesverfassung und die Bildungsreform. Darüber hinaus wird, wegen der teilweise vorhandenen Parallelen der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, das Beispiel der Schweiz als besonderes Referenzsystem für den Vergleich herangezogen. (ICB2)
In: Religionsunterricht und säkularer Staat, S. 31-37
Trotz des in Europa weitgehend unbestrittenen Prinzips des säkularen Staates gibt es unvermeidlich Spannungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, zwischen Politik und Religion. Denn der einer Demokratie verpflichtete säkulare Staat ist nicht schlechthin weltanschaulich neutral. Die Demokratie der Gegenwart basiert auf Grundwerten, die außer Frage zu stellen sind: auf Werte, wie sie in Österreich im Staatsgrundgesetz und in Europa in der Erklärung der Menschenrechte verankert sind. Diese Grundwerte setzen jeder prinzipiell verbürgten Freiheit Grenzen. Der vorliegende Beitrag erklärt, dass das europäische Wertesystem, wie es in Verfassungen und internationalen Verträgen formuliert ist, die Freiheit der Religion garantiert, dass aber hinter den verschiedenen Modellen, die für die Beziehung zwischen Staat und Kirche (oder Moschee, Synagoge und Tempel) gelten, verschiedene Spannungsfelder sichtbar sind. Der Staat kann und soll in seinem Verhältnis zu den verschiedenen Religionsgemeinschaften zwar neutral sein, aber der demokratische und säkulare Staat kann nicht in Fragen der Grundrechte neutral sein. Diese Grundrechte, die der Staat zu garantieren hat, kommen gelegentlich in Konflikt mit verschiedenen Interpretationen und Tendenzen innerhalb der Religionsgemeinschaften. Die Wirklichkeit des komplexen Beziehungsgeflechts zwischen Religion und Politik kann somit nicht vollständig frei von Spannungen sein. (ICI2)
In: Qualitatives Wirtschaftswachstum - eine Herausforderung für die Welt, S. 13-26
Zwischen dem Dilemma, die Folgen des Wirtschaftswachstums mit den vorhandenen Instrumenten nationalstaatlicher Politik nicht steuern zu können, und der bedrohlichen Versuchung, nach nicht-demokratischen Steuerungsmitteln greifen zu wollen, müssen, will man demokratischen Grundwerten treu bleiben, die Voraussetzungen demokratischer globaler Politik überlegt und schrittweise geschaffen werden. Dazu zählt der deklarierte Abschied von nationalen Souveränitätsphantasien. Die Entscheidungsfindung wird wohl immer nur aus einem Mix aus parlamentarisch getroffenen Grundsatzentscheidungen und exekutiv getroffenen, judikativ kontrollierten Ausführungsentscheidungen bestehen können. Eine mehr ins Detail gehende Skizzierung von demokratisch legitimer global governance ist nicht sinnvoll - weil es um die Herstellung der Voraussetzungen geht, um die Bereitschaft der derzeit nach wie vor dominanten weltpolitischen Akteure, der Staaten, sich auf eine Machtverschiebung zugunsten eines universell agierenden Systems einzulassen. Die Bedingung dafür aber ist die sich gesellschaftlich verbreitende Einsicht, dass individuelle und nationale Egoismen eine Sicherung der menschlichen Zukunft verhindern. (ICB2)
In: Populismus. Herausforderung oder Gefahr für die Demokratie?, S. 9-20
Der Autor widmet sich zunächst den historischen Wurzeln des Populismus-Begriffes, die sich zurückführen lassen auf Abraham Lincoln. Nach Meinung des Autors ist die intellektuelle, analytische Schwäche eines populistischen Demokratieverständnisses in der Fiktion begründet, dass "das Volk" existiert. Darin liegen seiner Meinung nach die Mehrdeutigkeiten und Paradoxien des Begriffes begründet. Der Populismus tendiert zu Vereinfachungen. Zu den Schlüsselbegriffen des gegenwärtigen Populismus, der vor allem ein Phänomen der äußersten Rechten ist, zählen: Massenzuwanderung, Multikulturalismus und das Ende des souveränen Nationalstaats. Da der Populismus heute ein fester Bestandteil der liberalen Demokratie ist, kann sich keine Partei frei machen von populistischen Schattierungen. Populismus ist folglich nach Ansicht des Autors aus der Demokratie nicht wegzudenken. Als inhaltliches Programm aber führt er zu einem politischen Fundamentalismus, der das zerstört, was er zu vertreten vorgibt: die Demokratie. (ICB)
In: Fokus EU: Ziele und Trends bis 2020, S. 245-250
Die politikwissenschaftliche Analyse der europäischen Integration hat zu verschiedenen theoretischen Erklärungsansätzen geführt, die im Wesentlichen zwischen zwei Ansätzen oszillieren: dem intergouvernmentalen und dem (neo- )funktionalistischen Ansatz. Die Erfahrungsgrundlage des letzteren ist, dass der Integrationsprozess zu Entwicklungsschüben geführt hat, die von den letztlich Entscheidenden - den Mitgliedstaaten - so nicht intendiert waren. Vor allem die allmähliche Stärkung des Europäischen Parlaments und die Zurückdrängung des die nationale Souveränität gewährleistenden Einstimmigkeitsprinzips im Rat ist nicht das Produkt national definierter Interessen. Sie drücken nicht die unmittelbaren Präferenzen von Regierungen aus, die mit jeder Vertiefung der Integration eine reale Macht an die Union abgeben. Die Integration kann somit nicht allein mit einer akteurszentrierten Analyse erklärt werden. Zum Verständnis dessen, was die Entwicklungslogik der Europäischen Union bisher ausgezeichnet hat, ist nach der These des Autors eine Einsicht in die Realität der nicht-intendierten Entwicklung notwendig. Dass die im Jahr 1957 in den Römischen Verträgen errichtete Wirtschaftsgemeinschaft mit innerer Logik zum Binnenmarkt mit seinen vier Grundfreiheiten führte; dass der Binnenmarkt mit einer analogen Logik die Währungsunion hervorbrachte; dass die Währungsunion fast zwingend die Debatte über die Möglichkeit einer Steuerunion nach sich zieht - dies war nicht bei den Verhandlungen des Jahres 1957 intendiert. (ICI2)
In: Zukunft - Bildung - Lebensqualität, S. 153-166
Der Autor leitet den gesellschaftlichen Stellenwert der Bildung von dem Wesen und Wert der Demokratie ab. Er geht dabei sowohl von einem normativen Demokratieverständnis aus, wie ihn zum Beispiel Robert Dahl mit seinem Konzept der "citizenship" vertritt, als auch von einem empirischen Verständnis von Demokratie, wie es Joseph A. Schumpeter und Anthony Downs entwickelt haben. Er fasst vor diesem Hintergrund die Bildung als eine gesellschaftliche Bruchlinie und als ein Faktor auf, der das politische Verhalten und die Wahlbeteiligung der Bürger erklärt. In Österreich kommt dies im Phänomen der "Modernisierungsverlierer" zum Ausdruck. Angesichts des erkennbaren Zusammenhanges zwischen Bildungs- und Lebenschancen, zwischen dem Ausmaß an Bildung und dem zu erwartenden Lebenseinkommen ist das gesellschaftliche Zurückbleiben, das sich im Nicht-Zugang zur höheren Bildung äußert, ein wichtiger Antrieb in der Politik. Entgegen traditionellen Erwartungen begünstigt dieser Antrieb hingegen nicht traditionelle und vor allem sozialdemokratische Linksparteien. Die Nutznießer der gesellschaftlichen Frustration der Modernisierungsverlierer sind in Europa vor allem die mit dem Begriff "Rechtspopulismus" beschriebenen Parteien und Strömungen. Der Autor betont in seiner kritischen Analyse, dass das Bildungssystem Österreichs das gesellschaftliche Bildungspotenzial ungenutzt lässt, denn es blockiert die vertikale Mobilität an den "Flaschenhälsen" des Schulsystems und des tertiären Bildungssystems. (ICI2)
In: Friedensmacht Europa: dynamische Kraft für Global Governance?, S. 11-37
Der vorliegende Beitrag versucht, aus der Geschichte der europäischen Integration eine innere Entwicklungslogik abzuleiten und daraus Aussagen über die territoriale und strukturell-funktionale Finalität der Europäischen Union zu ermöglichen. Der Begriff Finalität wird dabei weniger als ein möglicher, Endpunkt verstanden, der die Integration zu einem Abschluss bringt; sondern als ein gewisser Sättigungsgrad, in dem die Union sowohl mit Bezug auf ihre räumliche Dimension (Erweiterung) als auch auf ihre konstitutionelle Dimension (Vertiefung) ein Gleichgewicht als politisches, soziales und ökonomisches System gefunden hat. Die EU ist nach Meinung des Autors als ein Labor von "Global Governance" aufzufassen. Sie ist zwar nicht global, weil sie im Innenverhältnis Grenzen sukzessive abbaut und im Außenverhältnis hingegen auf Grenzen beharrt. Diejenigen, die nicht in der EU sind, stehen der EU grundsätzlich nicht anders gegenüber als einem traditionellen Nationalstaat. Sie sind von der Mitwirkung im Entscheidungsprozess ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf einen Zugang zum Binnenmarkt. In diesem Sinne trifft die kritische Anmerkung zu, dass die EU kein Gegengewicht zur ökonomischen Globalisierung sein kann, weil die EU eben auf Europa beschränkt ist. Dennoch kann und muss die EU als Beitrag zur Entwicklung von "Global Governance" angesehen werden und die Möglichkeit ihrer finalen Struktur ist eine Chance, die weltweit beobachtet, studiert und analysiert werden kann. (ICI2)
In: Vorurteile