In der Rechtsphilosophie gibt es vielfältige Bemühungen um eine Theorie der Gerechtigkeit. Der Autor plädiert jedoch dafür, bei Erfahrungen von Ungerechtigkeit zu beginnen, statt sich am Begriff der Gerechtigkeit abzuarbeiten.
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 93, Heft 3, S. 442-449
Der Verfasser geht von der Annahme aus, dass was zwischen den großen christlichen Glaubensgemeinschaften auch in ihrem Verhältnis zum Staat gelungen scheint, sich anscheinend nicht auf andere Glaubenseinrichtungen ohne weiteres ausdehnen lässt. Antisemitismus, tiefer Argwohn gegenüber Muslimen und Doktrinierungen aller Arten von 'Sekten' sind lebendig und mobilisierbar. Er analysiert die Funktionen der Religion und geht der Frage nach, ob es rein weltliche Ersatzangebote gibt oder nur neue Ersatzreligionen an die Stelle der alten Glaubensangebote treten. Zur Erfassung der Säkularität der Gesellschaft werden die individuell-persönliche, die gesellschaftliche, die staatliche und die internationale Dimensionen unterschieden. Vor diesem Hintergrund werden Daten zur 'Entkirchlichung' der deutschen Gesellschaft analysiert, wobei die Differenzen zwischen Ost- und Westdeutschland berücksichtigt werden. Des Weiteren werden die Erscheinungsformen des Einflusses von christlichen Elementen im Alltag sowie die Beziehungen zwischen Kirche und Staat thematisiert. Dabei handelt es sich um die christlichen Gehalte im weltlichen Recht, um die staatliche Privilegierung christlicher Religionsgemeinschaften, um die strafrechtliche Absicherung des Religionsfriedens und um die Medienpräsenz der Kirchenvertreter. Auf der internationalen Ebene werden religionsrelevante Aspekte des europäischen Verfassungsentwurfs und die Einstellungen gegenüber der Aufnahme der Türkei in die EU untersucht. Abschließend werden die Bedingungen für religiöse Toleranz diskutiert. (ICG)
This article presents a chronological overview of security legislation in (West)Germany, starting with anti-communist measures in the 1950s and 1960s, analyzing laws against "radicals", the RAF, and against organized crime, ending with "security-packages" after 9/11. Finally, the bulk of security legislation is criticized from a political as well as a legal-sociological point of view.
This article presents a chronological overview of security legislation in (West)Germany, starting with anti-communist measures in the 1950s and 1960s, analyzing laws against "radicals", the RAF, and against organized crime, ending with "security-packages" after 9/11. Finally, the bulk of security legislation is criticized from a political as well as a legal-sociological point of view.(Prokla / FUB)
"Dieser Artikel präsentiert eine chronologische Übersicht über die Sicherheitsgesetzgebung in (West-)Deutschland, beginnend mit den antikommunistischen Maßnahmen in den 1950er und 1960er Jahren, einer Analyse der Radikalengesetze, der RAF, sowie der Gesetze gegen das organisierte Verbrechen. Der Beitrag schließt mit einer Analyse der "Sicherheitspakete" nach dem 11. September 2001. Schließlich wird der Großteil der Gesetzgebung sowohl aus politischer als auch aus juristisch-soziologischer Perspektive kritisiert." (Autorenreferat) (ÜbersJA)