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Rechtswissenschaft als Sozialwissenschaft
In: Handbuch Rechtsphilosophie, S. 251-254
Justiz-Kontinuitäten nach 1945 – Bestandsaufnahme und Perspektiven
In: Menschenrechte und Solidarität im internationalen Diskurs, S. 66-86
Vom "völkischen Rechtsdenken" zur "sozialistischen Gesetzlichkeit": Geschichtspolitik und Vergleiche
In: Von der SED-Diktatur zum Rechtsstaat: der Umgang mit Recht und Justiz in der SBZ/DDR, S. 31-43
Im vorliegenden Beitrag wird Geschichtspolitik betrieben, indem Vergleiche angestellt werden zwischen etwas, das alle Legitimität verloren hat, und etwas anderem, dem das auch noch widerfahren soll. Der Autor reiht sich dabei nicht in diejenigen Standpunkte ein, welche Unterschiede zwischen dem NS-Staat und der DDR dadurch nivellieren, dass sie beide Systeme als "Unrechtsstaat", als Manifestationen des Totalitarismus oder unterschiedslos als Diktaturen kennzeichnen Wenn ein Vergleich zwischen dem Nationalsozialismus und der DDR gezogen wird, muss seiner Meinung nach der jeweilige Bezugspunkt deutlich gemacht werden, im Hinblick auf den ein Vergleich vollzogen wird. Und wenn eine kritische Bewertung erfolgen soll, dann sind die Kriterien, nach denen man bewertet, offen zu legen. Moralisch unzulässig sind allerdings Vergleiche von Leiden im Angesicht von Betroffenen oder leidtragenden Hinterbliebenen. Es geht im vorliegenden Aufsatz um einen distanzierten wissenschaftlichen Vergleich von grundlegenden Denkfiguren, die im Bereich der juristischen Doktrinen, speziell der Rechtstheorie, anzusiedeln sind. Der Bezug zur konkreten Praxis in der Gesetzgebung und Justiz ist dabei nicht eindeutig zu bestimmen. Beide Denkfiguren können aber nach Meinung des Autors aufschlussreich für das Funktionieren der Rechtsordnungen in den beiden Staaten sein. (ICI2)
Wie säkular ist die Bundesrepublik?
In: Ein neuer Kampf der Religionen?: Staat, Recht und religiöse Toleranz, S. 13-42
Der Verfasser geht von der Annahme aus, dass was zwischen den großen christlichen Glaubensgemeinschaften auch in ihrem Verhältnis zum Staat gelungen scheint, sich anscheinend nicht auf andere Glaubenseinrichtungen ohne weiteres ausdehnen lässt. Antisemitismus, tiefer Argwohn gegenüber Muslimen und Doktrinierungen aller Arten von 'Sekten' sind lebendig und mobilisierbar. Er analysiert die Funktionen der Religion und geht der Frage nach, ob es rein weltliche Ersatzangebote gibt oder nur neue Ersatzreligionen an die Stelle der alten Glaubensangebote treten. Zur Erfassung der Säkularität der Gesellschaft werden die individuell-persönliche, die gesellschaftliche, die staatliche und die internationale Dimensionen unterschieden. Vor diesem Hintergrund werden Daten zur 'Entkirchlichung' der deutschen Gesellschaft analysiert, wobei die Differenzen zwischen Ost- und Westdeutschland berücksichtigt werden. Des Weiteren werden die Erscheinungsformen des Einflusses von christlichen Elementen im Alltag sowie die Beziehungen zwischen Kirche und Staat thematisiert. Dabei handelt es sich um die christlichen Gehalte im weltlichen Recht, um die staatliche Privilegierung christlicher Religionsgemeinschaften, um die strafrechtliche Absicherung des Religionsfriedens und um die Medienpräsenz der Kirchenvertreter. Auf der internationalen Ebene werden religionsrelevante Aspekte des europäischen Verfassungsentwurfs und die Einstellungen gegenüber der Aufnahme der Türkei in die EU untersucht. Abschließend werden die Bedingungen für religiöse Toleranz diskutiert. (ICG)
Recht und Soziale Integration
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie Sonderhefte; Soziale Integration, S. 398-415
Recht und Institution
In: Die Rationalität politischer Institutionen: interdisziplinäre Perspektiven, S. 337-355
Der Beitrag geht den Funktionen und Bedeutungen nach, die der Institutionenbegriff in den verschiedenen institutionellen Ansätzen der Rechtstheorie einnimmt. Der Autor setzt sich hierbei insbesondere mit dem institutionalistischen Rechtspositivismus auseinander. Er bezieht sich auf Arbeiten von N. MacCormick und von O. Weinberger, die sich von einer juristischen Dogmatik absetzen. Ebenso wird die institutionelle Perspektive von Luhmann und Schelsky kritisch gewürdigt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß beim interdisziplinären Transfer des Institutionsbegriffs wichtige Implikationen und spezifische Verwendungsweisen zu wenig berücksichtigt werden und daß der Institutionsbegriff durch seine Inanspuchnahme durch viele Disziplinen der Gefahr einer Überlastung unterliegt. (PF)
Die gebrochene Bürgerlichkeit einer Scheinprofession: Zur Situation der deutschen Richterschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts
In: Bürgerliche Berufe, S. 145-173
Die gebrochene Bürgerlichkeit einer Scheinprofession: zur Situation der deutschen Richterschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts
In: Bürgerliche Berufe: zur Sozialgeschichte der freien und akademischen Berufe im internationalen Vergleich, S. 145-173
Es wird die Situation der Richterschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Deutschen Kaiserreich analysiert. Die Arbeit stützt sich zum größten Teil auf die ersten Jahrgänge (1909-1914) der Deutschen Richterzeitung und auf andere zeitgenössische Quellen. Das historische Material wird systematisiert und diskutiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob man bei der deutschen Richterschaft zu Anfang dieses Jahrhunderts von einer Profession sprechen kann. Angesprochen wird die Rekrutierung der Richter, ihr Berufsethos, ihre Standesorganisationen, ihre Besoldung und ihr Berufsprestige. Deutlich gemacht wird, daß sich die Richterschaft, die sich nur aus den mittleren Schichten rekrutierte, in der klassengespaltenen Gesellschaft nicht als berufener Hüter gesamtgesellschaftlicher Aufgaben darstellen konnte. Im sozialen Prestige konnten die bürgerlichen Richter des Kaiserreichs nie den Rang der Verwaltungsjuristen erreichen. Abschließend wird Max Webers Analyse der Rolle der Richter im Bürgertum gewürdigt. (GF)
Rechtsformen — ein symphonischer Nachklang
In: Rechtsformen der Verflechtung von Staat und Wirtschaft, S. 124-153
Recht und soziale Integration
In: Integration — Desintegration, S. 675-691
Inhaltsanalyse juristischer Texte
In: Soziologische Analysen: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und der ad-hoc-Gruppen beim 19. Deutschen Soziologentag (Berlin, 17.-20. April 1979), S. 793-804
In dem Beitrag werden Forschungsstand und Forschungsprobleme der Inhaltsanalyse juristischer Texte beschrieben. Zunächst wird eine Übersicht über vorliegende Inhaltsanalysen juristischer Texte gegeben. Nach allgemeinen Bemerkungen zum juristischen Umgang mit Texten wird auf die Art der Texte (Gerichtsentscheidungen, Akten, Fach- und Standesliteratur) und die Autoren (Mitglieder des Rechtsstabs) eingegangen. Als Ziele der Untersuchungen werden herausgearbeitet: Deskription des Ablaufs von Entscheidungsprozessen, Erklärung und Prognose richterlichen Handelns, stilistische Untersuchungen, Argumentationsarten, Ideologiekritik. Dann werden zentrale methodische Probleme diskutiert, die sich bei einer Inhaltsanalyse speziell von Urteilsbegründungen ergeben. Zum einen handelt es sich um Probleme, die sich innerhalb des rechtlichen Kontextes auf der allgemeinen theoretischen Ebene stellen, zum anderen um sprachtheoretische Fragen aufgrund von Eigenarten der juristischen, besonders der richterlichen Argumentationsweise. Abschließend werden einige Desiderate für die weitere Methodendiskussion angeführt. (RW)
Lokale Rechtskulturen: die Justizlandschaft ein Flickenteppich
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 299-302