Volkssouveränität und Bundesverfassungsgericht
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 139, S. 418-427
"Alle Gewalt geht vom Volke aus". Dieser Satz repräsentiert die "klassische", westeuropäische Formulierung des Begriffs der Volkssouveränität. Der vorliegende Beitrag nimmt einige aktuelle Entwicklungen - insbesondere die immer öfter an das Verfassungsgericht delegierte Entscheidung in Gesetzgebungsfragen - zum Anlas, warum das Prinzip der Volkssouveränität lediglich ein "floskelhaftes Dasein" fristet bis hin zu der These, dass in der modernen Demokratie der Begriff überflüssig geworden ist. Der Autor fragt nach den Ursachen und Folgen einer Entwicklung, in deren Verlauf das Bundesverfassungsgericht seine Funktion soweit ausdehnen konnte, dass es sich inzwischen selbst als "Super-Gesetzgeber" oder als "permanenter Verfassungsrevisor" sieht. Diesem Selbstverständnis liegt im wesentlichen ein "Wertordnungsdenken" zugrunde. Die ständige Berufung auf "objektive Werte" und eine "objektive Werteordnung" bedürfen im strengen Sinne keiner Legitimation: "Werte müssen verteidigt werden gegen die Negation von Werten". (ICA)