Was ist und wie misst man Wandel von Staatlichkeit?
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 47, Heft 3, S. 325-358
ISSN: 1865-5203
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In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 47, Heft 3, S. 325-358
ISSN: 1865-5203
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Heft 41, S. 13-40
ISSN: 0032-3470
"Der Beitrag erläutert zunächst Herkunft und Karriere, Entwicklungsstufen und Neuigkeitswert des Governance-Ansatzes. Im Anschluss daran werden Grundsatzfragen diskutiert, nämlich ob ein enger oder weiter Governance-Begriff vorzugswürdig ist und ob Governance als normativer Begriff oder analytisches Konzept verstanden werden sollte. Gerade unter dem Gesichtspunkt der 'Reisefähigkeit' des Governance-Ansatzes sollte mit einem weiten Governance-Begriff gearbeitet werden und erscheint auch - so wird weiter argumentiert - ein analytischer, nicht normativ aufgeladener Governance-Ansatz sinnvoll. Governance als Handlungskoordination - so wird weiter geltend gemacht - weist nicht nur dem Begriff der Regelungsstruktur eine zentrale Rolle zu, sondern legt es nahe, gerade die Funktion von Regelungsstrukturen als Koordinationsstrukturen näher in den Blick zu nehmen." (Autorenreferat)
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 47, Heft 3, S. 325-358
ISSN: 0038-884X
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Band 47, Heft 2, S. 14-25
ISSN: 0507-4150
Der Verfasser geht davon aus, dass der Begriff des Gewährleistungsstaates als Chiffre für ein gewandeltes Verständnis der Aufgaben von Staat und Verwaltung sowie für eine "neue" Aufgabenverteilung zwischen staatlichem, privatem und drittem Sektor verwendet wird. Der Gewährleistungsstaat ist, so die These, kein der Rückzugsperspektive oder dem Idealtyp des "schlanken" Staates verpflichteter Staat, sondern ein Staat, der sich die Aufgabe stellt, Handlungsbeiträge staatlicher und nichtstaatlicher Akteure bei Wahrung ihrer je eigenen Handlungslogik so zusammenzuführen und zu koordinieren, dass daraus gemeinsame Beiträge zum Gemeinwohl entstehen. Das Herzstück des Leitbildes des Gewährleistungsstaates ist das Konzept der Verantwortungsteilung. Es wird die These vertreten, dass im Verhältnis der drei Verantwortungsbereiche - Verbraucher-, Produzenten- und Staatskontrolle - zueinander die staatliche Kontrollverantwortung sich in einem kontinuierlichen Prozess des Rückzugs befand, der dadurch ermöglicht wurde, dass insbesondere privatwirtschaftliche Qualitätssicherungssysteme die sonst auftretende Kontrolllücke zu schließen versprachen (Stichwort: Kontrolle der Kontrolle). Durch die zahlreichen Lebensmittelskandale ist dieses fein austarierte System ganz offensichtlich ins Wanken geraten und der Ruf nach einer Intensivierung der staatlichen Kontrollen immer vernehmbarer geworden. Auch hier zeigt sich, dass der Gewährleistungsstaat ein in sich dynamisches und bewegliches System ist, und es ist diese Flexibilität seiner Elemente, die ihn befähigen kann, auch weiterhin ein erfolgreiches Leitbild zu sein. (ICF2)
In: Europa im Spiegel der Kulturwissenschaften, S. 44-72
Die Rechtswissenschaften betrachten Europa aus einer juristischen Perspektive: Was ist Europa, rechtlich gesehen? Europa ist in den traditionellen Begrifflichkeiten nicht mehr zu fassen, es ist kein Staatenbund und kein Bundesstaat. Es ist etwas Neues. Durch die Abgabe nationalstaatlicher Souveränität an Brüssel ist auch Deutschland kein voll souveräner Staat mehr, sondern vielmehr ein Mitglieds-Staat. "Recht" hat in Deutschland nicht mehr nur "einen" Akteur, sondern mit Brüssel nun einen zweiten. Deutsches und Europa-Recht sind intensiv ineinander verwoben. In den Prozessen der EU wird die Zukunft der Nationalstaaten allgemein gesehen: zunehmende Verzahnung und Bildung regionaler Bündnisse. Der Artikel weist darauf hin, dass die "Finalität" der EU unklar ist, Europa wird vielmehr als "Im Werden" begriffen, was selbst in Sprachregelungen zum Ausdruck kommt. Der Beitrag wendet sich dann der Frage nach einer "europäischen politischen Kultur" zu, und zeichnet diese Thematik ausgiebig am Beispiel des Beitrittswunsches der Türkei nach. "Europäische politische Kultur" wird als "Institutionenkultur" verstanden. Das Projekt des "Europäischen Verfassungsvertrages" war ein Schritt auf dem Weg zur Insitutionalisierung einer gemeinsamen politischen Kultur. Schließlich greift der Beitrag noch den deutschen "Verfassungspatriotismus" auf und schildert drei Beispiele für "europäische politische Kultur". Aus Sicht des Rechts ist Europa ein "postnationaler Herrschaftsverband eigener Art": Für ein Verständnis Europas reicht es auch für die Rechtswissenschaften nicht mehr aus, sich nur auf das "Europarecht" zu beziehen; vielmehr müssen auch politische Rechtskulturen verstanden werden. Eine wichtige Rechtskultur ist die Verfassung. (ICB)
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 40, Heft 4, S. 463-512
ISSN: 0042-4498
In: Staat ohne Verantwortung?: zum Wandel der Aufgaben von Staat und Politik, S. 467-495
Der Autor plädiert für einen Gewährleistungsstaat, der in erster Linie komplementäre Verantwortung für die Gewährleistung eines bestimmten Angebots an öffentlichen Aufgaben übernimmt. Die Aufgabe der staatlichen Institutionen besteht darin, die Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die erforderlich sind, damit andere Akteure und Institutionen ihre Aufgaben im Sinne der politisch Repräsentierten erfüllen. Die Gewährleistungsverantwortung des Staates beschreibt dabei sowohl eine bereits diagnostizierbare Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen dem Staat, dem privaten und dem dritten Sektor als auch eine Norm, welche die Gemeinwohlverantwortung des Staates unterstreicht. Um den Gewährleistungsstaat nicht synonym mit dem Abbau staatlicher Aufgaben zu denken, muss deutlich gemacht werden, dass es um die gemeinsame Produktion von öffentlichen Gütern geht. Der Staat gibt zwar Verantwortung an andere Akteure ab, eröffnet jedoch Möglichkeiten neuer Governancestrukturen, die eine Enthierarchisierung staatlichen Wirkens und die Flexibilisierung der Teilhabe unterschiedlichster Akteure mit sich bringen. (GB)
In: Entgrenzte Demokratie?: Herausforderungen für die politische Interessenvermittlung, S. 287-307
Der Beitrag versucht durch die "Vornahme begrifflicher Probebohrungen" die in der Literatur auffindbare Vielfalt der Begriffsangebote für "Governance" einander gegenüberzustellen. Diese Sichtung kommt zu einem großen Konsens über unverzichtbare Grundbausteine eines zumindest als Arbeitsinstrument tauglichen Governancebegriffs. In einem weiteren Schritt werden diese "Begriffsbausteine" in folgende Abfolge gebracht: Actors - Interaction - Communication - Coordination - Zusammenwirken staatlicher und gesellschaftlicher Akteure - Social Ordering. Aus dieser Übersicht geht hervor, um was es bei Governance eigentlich geht: es geht um die Koordination von Handlungsbeiträgen miteinander interagierender und kommunizierender staatlicher und nicht-staatlicher Akteure, wobei als Koordinationsmodus die so genannten Regelungsstrukturen deutlich im Vordergrund stehen. Aus diesen Grundbausteinen des Governancebegriffs wird dann der Kommunikationsaspekt herausgegriffen, um Governance als Kommunikationsprozess zu thematisieren. (ICA2)
In: Philanthropie und Zivilgesellschaft: Ringvorlesung des Maecenata-Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin, S. 139-195
Der Verfasser untersucht die Rolle des Rechts in der Architektur von Global Governance und die Rechtsstaatlichkeit als Governance-Ressource. Er zeigt, dass wenn Steuerung mit Governance gleichgesetzt und die gesellschaftliche Selbstregulierung als zivilgesellschaftliche Selbstregulierung verstanden wird, sich der Gewährleistungsstaat als ein Staat charakterisieren lässt, der Governanceleistungen der Zivilgesellschaft ermuntern will und zugleich zu nutzen sucht. Es ist ein Staat, in dem nicht-staatliche Akteure nicht nur einen legitimen Platz haben, sondern der von seiner Funktionslogik her auf ihre aktive Mitarbeit angewiesen ist. Dabei geht er auf den Wandel von Staatlichkeit im Spiegel sich verändernder Organisationstypen und Organisationslandschaften ein. Der Autor führt Begrifflichkeiten ein, die die klassischen Organisationstheorien um NGO, NPO, Neue soziale Bewegungen, Netzwerke und hybride Organisationsgebilde erweitern. Deren Erscheinungsformen, -typen und -funktionen werden differenziert und die 'autoritätszuweisende Organisation' als ein neuer Untertypus beschrieben. Die Verbindungen zwischen diesen Organisationsgebilden und Global Governance im System von 'ausfransender' Staatlichkeit werden analysiert und die nicht-staatlichen Akteuren als Trabanten des Verwaltungssystems thematisiert. (ICG2)
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 61, Heft 11, S. 38-43
ISSN: 1430-175X
World Affairs Online
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 61, Heft 11, S. 38-43
ISSN: 1430-175X
The city vs state relationship is examined, noting that modern megacities are powerful enough to be viewed as opponents & competitors by state governments & bureaucracies. A historical excursion is made, discussing the causes responsible for the success of the Hanseatic League, a mercantile league of medieval German towns that effectively functioned as a business network from the 12th to 16th centuries. The importance of some German cities is still being recognized today on the federal level, as Hamburg & Bremen enjoy the status of autonomous German states. Big cities' governing model can be characterized as "metropolitan governance," & these large urban centers are laboratories for developing & testing policies & solutions applicable later for the whole nation. Three distinctive features of a metropolis are briefly discussed: (1) a specific cultural space , (2) a socially diverse community, & (3) a competitive commune on the international arena. It is concluded that instead of fearing the autonomy of global cities & opposing their independent metropolitan governance, state governments should live in symbiosis with their big cities & learn from their experience. Z. Dubiel
In: The europeanisation of governance, S. 9-57
In: Global governance and the role of non-state actors, S. 203-244
In: Entbürokratisierung und Regulierung: Jahrestagung der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften vom 18. bis 19. November 2004 in Bonn, S. 6-40
Der Verfasser untersucht die Bürokratie und Hierarchie als Governance-Klassiker der Moderne anhand des Vergleichs zwischen moderner und vormoderner Institutionenkultur. Die bürokratische Verwaltung wird als Erfolgsmodell neuzeitiger Verwaltungskultur präsentiert. Vor diesem Hintergrund werden die verfassungsrechtliche Fundierung des Bürokratiemodells, das bürokratische Regieren als Transmissionsriemen des Demokratieprinzips, die Wesentlichkeitstheorie in Verbindung mit der legalistischen Verwaltungskultur sowie das auf hierarchische Steuerung ausgerichtete öffentliche Recht dargestellt. Anschließend werden die Strategien zur Qualitätssicherung bürokratischen Regierens analysiert. Dabei werden die Management-Lehre als Steuerungswissenschaft und ihre Anwendung in der öffentlichen Verwaltung als Veränderung der Governance-Kultur thematisiert. Der Zusammenhang zwischen guter Verwaltung und guter Gesetzgebung, das bürokratische Regieren im Geflecht sich gegenseitig verstärkender Faktoren politischer Kultur und die Wechselwirkung zwischen dem bürokratischen Regieren und politischen Entscheidungen stellen weitere Schwerpunkte der Studie dar. Bürokratieabbau wird im Kontext der institutionen- und steuerungsrelevanten Entscheidungen thematisiert und die regulierte Selbstregulierung als Steuerungskonzept des Gewährleistungsstaates aufgezeichnet. (ICG)
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 61, Heft 11, S. 38-43
ISSN: 1430-175X