Historical Institutionalism and International Relations—Strange Bedfellows?
In: Historical Institutionalism and International Relations, S. 199-228
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In: Historical Institutionalism and International Relations, S. 199-228
In: Deutsche Verhältnisse: eine Sozialkunde, S. 472-494
In: Die Politisierung der Weltpolitik: umkämpfte internationale Institutionen, S. 7-35
In: Ordnung und Wandel in der Weltpolitik, S. 297-318
In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt, S. 921-931
In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt: Bd. 4, Föderalismus in Europa und der Welt, S. 921-931
Das Konzept der Multi-Level Governance legt nahe, dass die Funktionsweise eines föderalen politischen Systems und die von Global Governance ähnlichen Grundprinzipien folgt. Was aber verbindet die Kritik der Blockade im föderalen politischen System Deutschlands mit den Forderungen nach handlungsfähigen internationalen Institutionen und was ist ihr gemeinsamer Nenner? Im Grunde geht es in beiden Fällen um Probleme des Zusammenspiels von autonomen politischen Institutionen, die auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt sind. Dieses Grundlagenproblem der politischen Institutionenordnung stellt sich - so die Kernthese des vorliegenden Beitrags - inzwischen nicht nur auf der nationalen, sondern auch auf der globalen Ebene. Es geht um Föderalismusprobleme und um die Frage, wie das Zusammenspiel unterschiedlicher Ebenen gestaltet werden soll. Sowohl der bundesrepublikanische Föderalismus als auch die Europäische Union und zunehmend die internationale politische Ordnung folgen der Logik eines politischen Mehrebenensystems (Multi-Level Governance System). Damit wiederholen sich die Probleme des Föderalismus auf der internationalen Ebene und die Probleme auf der nationalen Ebene verschärfen sich unter Umständen. Die Entwicklung von Multi-Level Governance ist aber trotz solcher Folgeprobleme kaum vermeidbar und wird mithin zur "conditio politica" des 21. Jahrhunderts. (ICI2)
In: Ideenpolitik: geschichtliche Konstellationen und gegenwärtige Konflikte, S. 479-493
Durch den grenzüberschreitenden Charakter von ökonomischen Transaktionen und Zivilisationsrisiken verlieren die nationalstaatlichen Instrumente und die grundlegenden Institutionen von industrialisierten Gesellschaften an Wert und die "Risikogesellschaft" wird somit zwangsläufig zur "Weltrisikogesellschaft". Vor diesem Hintergrund argumentiert Edgar Grande, dass globale Risiken und der Aufstieg einer Weltrisikogesellschaft neue Formen der präventiven Governance erfordern, die die funktionalen und territorialen Grenzen des Nationalstaates überwinden. Der Autor versucht in seinem Beitrag, diese Argumentation zu erweitern: Das Zusammentreffen von Nachfrage nach und der Widerstand gegen präventive Governance führt zu einer Politisierung internationaler Institutionen und verändert somit nicht nur die grundlegenden Regeln der Weltpolitik, sondern auch die Funktionsweise nationaler Demokratien in den westlichen Ländern der Welt. In einem ersten Schritt zeigt der Autor auf, dass die inhärenten Merkmale globaler Risiken und die damit verbundene Idee der präventiven Governance einen Bedarf an internationalen Institutionen erzeugt haben, die tief in nationale Angelegenheiten eingreifen. Da solche Institutionen zweitens per Definition Herrschaft ausüben, werden sie zunehmend hinterfragt und führen somit zu ihrer Politisierung. Diese Politisierung vollzieht sich jedoch selektiv und hat folglich drittens weitreichende Auswirkungen auf die nationale Demokratie. (ICI2)
In: Herzkammern der Republik: die Deutschen und das Bundesverfassungsgericht, S. 258-274
Der Verfasser argumentiert, dass das Problem der Überkonstitutionalisierung und des methodologischen Nationalismus durch eine demokratietheoretisch inspirierte Rekonzeptualisierung der Verfassungsgerichtsbarkeit gelindert werden kann. Damit wird in der ewigen Debatte zwischen den Demokraten, für die Verfassungen Unfug sind, und den Konstitutionalisten, die Demokratie als eine Bedrohung wahrnehmen, eine Mittelposition eingenommen. Es geht nämlich dann um die Aufrechterhaltung und Stärkung der normativen Prinzipien, die den demokratischen Prozess auszeichnen, und nicht um die fortwährende Wirkung der institutionellen Rezepte von "gewissen verstorbenen Herren, die unmöglich unsere heutigen Verhältnisse vor Augen gehabt haben können". Das Ziel dieser Perspektive ist es, die normative Gleichursprünglichkeit von Recht und Demokratie gleichsam in ein institutionelles Gleichgewicht zu bringen. (ICB2)
In: Staat und Nation: die Theorien der Nationalismusforschung in der Diskussion, S. 127-147
Die politische Fragmentierung bezeichnet einen Prozess, bei dem sich die Gültigkeitsreichweite von politischen Regelungen und der sie tragenden politischen Organisationen reduziert und mithin die Inklusivität politischer Gemeinschaften untergraben wird. Darunter fallen alle politischen Aktivitäten, die beabsichtigt oder tatsächlich auf die Auflösung oder Verkleinerung bisher integrierter politischer Gemeinschaften zielen, sei es durch räumliche Sezession oder durch personale Exklusion. Insofern ist die materielle Verarmung von Individuen mit beschränkter Leistungsfähigkeit eine Form der politischen Fragmentierung, da ihnen die sozialen Rechte verweigert werden, die notwendig sind, um als Teil einer Gemeinschaft gelten und wirken zu können. Der Autor beleuchtet vor diesem Hintergrund den Zusammenhang von gesellschaftlicher Denationalisierung und politischer Fragmentierung und geht dabei folgenden Fragen nach: Haben die gewollten Formen der politischen Fragmentierung tatsächlich parallel zur gesellschaftlichen Denationalisierung zugenommen? Mittels welcher Mechanismen ergibt sich ein kausaler Nexus zwischen gesellschaftlicher Denationalisierung und gewollter politischer Fragmentierung? Was kann darüber hinaus an empirischen Belegen dafür angeführt werden, dass diese Kausalmechanismen tatsächlich diejenigen sind, die für die Zunahme gewollter Fragmentierung mitverantwortlich sind? (ICI2)
In: Strukturfragen der Europäischen Union, S. 46-55
Der Doppelcharakter der Politisierung europäischer und internationaler Angelegenheiten (Widerstand und Instrumentalisierung) spiegelt nach Meinung des Autors ein doppeltes Demokratieproblem wider: Zum einen gewinnen herrschaftsausübende politische Institutionen an Bedeutung, deren Entscheidungsverfahren kaum den Ansprüchen einer demokratischen Legitimation entsprechen und angesichts soziokultureller Ausgangsbedingungen auch nur schwer entsprechen können. Zum anderen führt angesichts denationalisierter Problemlagen das Fehlen starker europäischer und internationaler Institutionen dazu, dass mehrheitlich erwünschte politische Ziele gar nicht mehr erreicht werden können. Zudem ermöglichen erst internationale Verhandlungen, dass bei grenzüberschreitenden Problemlagen alle Entscheidungsbetroffenen wenigstens anhand von Repräsentanten vertreten sind. Es geht somit darum, das Zusammenspiel zwischen nationaler, europäischer und internationaler Ebene als integralen Bestandteil einer Mehrebenenordnung zu verstehen, in der die Ebenen nicht mehr unabhängig voneinander funktionieren können. Der Autor diskutiert vor diesem Hintergrund die Fragen, was in einer solchen Politisierungsperspektive eine verantwortliche und zukunftsgerichtete nationale Verfassungsgerichtsbarkeit auszeichnet, welche Prinzipien die Verfassungsgerichte befolgen sollten und wie sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Lissabon-Vertrag als verfassungskonform einstuft, aus dieser Perspektive darstellt. (ICI2)
In: Global governance and the role of non-state actors, S. 31-45
In: Governance-Forschung: Vergewisserung über Stand und Entwicklungslinien, S. 121-146
"Die Bedeutungsabnahme nationaler Grenzen stellt eine Herausforderung für die Fähigkeit des Nationalstaates dar, seine Regierungsziele unilateral zu erreichen. Effektive Governance hängt von der räumlichen Übereinstimmung der politischen Regelungen mit den gesellschaftlich integrierten Räumen und dem Fehlen signifikanter Externalitäten ab. Da die gesellschaftliche Verflechtung über Grenzen hinweg im Zuge der Globalisierung zunimmt, nehmen auch die Externalitäten zu, so dass sich die nationalen Regierungen verstärkt mit Effektivitätsherausforderungen konfrontiert sehen. Die politischen Reaktionen auf diese Herausforderungen fallen sehr unterschiedlich aus. Eine Antwort besteht jedenfalls in dem Streben nach internationalen und transnationalen Institutionen, deren Zusammenspiel Global Governance ausmacht und im Ergebnis das moderne Verständnis von Politik außer Kraft setzt, wonach die Nationalstaaten als Grundlage aller Politik betrachtet werden." (author's abstract)
In: Frieden machen, S. 465-481
Ein internationales Regime steht für institutionelle Rahmenbedingungen, die die freiwillige Kooperation zwischen internationalen Akteuren ermöglichen. Es besteht aus Prinzipien, Normen und Regeln sowie Entscheidungsprozeduren. Regime entstehen in problematischen sozialen Situationen, in denen das unkoordinierte, nur auf dem kurzfristigen Eigeninteresse beruhende Handeln nicht weiter führt. Als konkretes Beispiel führt der Autor das GATT-Wirtschaftsabkommen an, daß jüngst in Form der Gründung der Welthandelsorganisation weiter ausgebaut wurde und Normen zu nichttarifären Handelshemmnissen, zu Zöllen etc. beinhaltet. Der Autor entwickelt Überlegungen zu drei indirekten Auswirkungen, mit den internationale Regime zur Friedenssicherung beitragen können: zum kooperationsstabilisierenden Effekt internationaler Regime im Rahmen der gewaltfreien Konfliktbearbeitung bzw. als Problemlösungsinstanzen. Im Zusammenspiel vieler internationaler Regime können schließlich nichtintendierte Wirkungen zustande kommen, die langfristig zu einer Zivilisierung der internationalen Beziehungen beitragen. Insofern wirken internationale Regime auch als Sozialisationsinstanzen. Überlegungen zur Wirkungsgrenzen internationaler Regime beenden den Beitrag. (rk)
In: Globalisierung, S. 207-221
In: Politische Theorien in der Ära der Transformation, S. 94-128