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12 Ergebnisse
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In: Swiss Medical Forum ‒ Schweizerisches Medizin-Forum, Band 17, Heft 35
ISSN: 1424-4020
In: Schriftenreihe Causa Sport Bd. 11
In: Schriften zum Gesundheitsrecht Band 19
In: Kollektion 70 Jahre Grundgesetz
Main description: Der immensen Bedeutung der Sozialversicherung trägt das Grundgesetz durch ein spezifisches Kompetenzengefüge hinsichtlich Gesetzgebung, Verwaltung und Organisation sowie Lastenverteilung Rechnung. Dezidiert untersucht Markus Zimmermann diesen durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 12, Art. 87 Abs. 2 und Art. 120 Abs. 1 S. 4 gezogenen Verfassungsrahmen und beleuchtet zudem denjenigen für soziale Absicherung durch die Privatversicherung.Welche sind die konstituierenden Strukturelemente des Verfassungsbegriffs "Sozialversicherung"? Worin liegt die rechtliche Bedeutung des Versicherungs-, Äquivalenz- oder Solidarprinzips? Wäre eine "Bürgerversicherung" noch kompetenzgemäß? Wie weit können der Privatversicherung Elemente einer Sozialversicherung auferlegt werden?Das umfassende Werk beantwortet systematisch diese und andere Fragen und leistet einen elementaren Beitrag zu den Grundlagen der Sozialversicherung wie auch der Privatversicherung. Vor dem Hintergrund anhaltender Reformdiskussionen bietet es zudem einen unverzichtbaren Leitfaden für künftige Aus- und Umgestaltungen der sozialen Sicherungssysteme.
This volume gives an overview of what is known from an academic perspective about the end of life in Switzerland. The authors, who represent different academic disciplines, deal with crucial questions, such as experiences of individuals, personal decisions concerning their own end of life, care situations, costs, legal regulations, and ideals of dying.
Intro -- Haupttitel -- Impressum -- Inhalt -- Vorwort -- I. THEORETISCHE KONZEPTIONALISIERUNG -- Torsten Meireis: Macht der Fürsorge? -- Markus Zimmermann: Legitimationskrise des Helfens? Gedanken zur Ambivalenz der christlichen Caritas -- Frank Mathwig: Fürsorge als gesellschaftliche Aufgabe. Die politische Perspektive . -- II. PERSPEKTIVEN UND INTERESSEN IM GESUNDHEITSWESEN -- Monika Bobbert: Keine Autonomie ohne Kompetenz und Fürsorge. Plädoyer für die Reflexion innerer und äusserer Voraussetzungen -- Simon Hofstetter: Und was ist mit uns? Die Angehörigen -- III. EMPIRISCHE FORSCHUNGSZUGÄNGE UND DIDAKTIK.
In: Aufbruch der entsicherten Gesellschaft: Deutschland nach der Wiedervereinigung, S. 388-413
Die Verfasser fragen, in wie weit der Grundsatz "Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen" in den Teilsystemen der Krankenversorgung und Gesundheitsförderung als gesellschaftliche Grundformel wirksam ist. An den Grenzen des Krankenversorgungssystems stehen - in Gestalt wissenschaftlicher Gutachter - Wärter, die darüber wachen, dass die generalisierte Bedürfnisnorm wirklich nur im Krankheitsfall in Anspruch genommen wird. Für ganz Deutschland nach 1989 und auch in den vergleichend herangezogenen Ländern Tschechien, Schweiz und Italien gilt der individualisierende Grundsatz dieser Norm als selbstverständliche gesetzliche Grundregel des Systems der Krankenversorgung. Wichtig zur Sicherung individueller Bedarfsgerechtigkeit ist die Strategie der Evidenzbasierung, die gesamtgesellschaftlich und individuell Fehl- und Überversorgung ausschließen und im Kontext der wirtschaftlichen und politischen Systeme der Gesellschaft Gerechtigkeit herstellen soll. Hier konnte nachgewiesen werden, dass eine organmedizinische Diagnose zuzüglich externer Therapieerfahrungen zwar notwendige, aber keinesfalls hinreichende Voraussetzungen sind, um individuellen Bedarf feststellen zu können. (ICE2)