Der auf eine Bachelorarbeit beruhende Beitrag beschäftigt sich mit dem Prozess gegen Anders Behring Breivik, der im Juli 2011 zwei Anschläge in Norwegen bei denen 77 Menschen ums Leben kamen. Der Beitrag zeichnet den Prozessverlauf in den für den Begutachtungsprozess relevanten Teilen nach, beschäftigt sich mit den forensischen Gutachten sowie der Kritik an Ihnen. Letztlich wird ihre Bedeutung für das Urteil kritisch gewürdigt.
'Drogenkonsum entwickelte sich in Deutschland als Massenphänomen in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre. In den meisten Fällen handelte es sich um Cannabis. Seit dieser Zeit ist der epidemiologische Verlauf durch Auf- und Abwärtsbewegungen gekennzeichnet gewesen, mit Anzeichen eines Rückgangs in den letzten Jahren. Der Gebrauch harter Drogen und die Drogenmortalität sind dem Trend des Cannabisgebrauchs in der Regel zeitverzögert gefolgt. Unterschiede in der Kriminalpolitik innerhalb der Bundesrepublik auf Länderebene haben weder Unterschiede in der Cannabisprävalenz noch in den Einstellungen zum Cannabisgebrauch zur Folge gehabt: Ob das Vorgehen gegenüber Cannabis eher repressiv oder eher liberal war, blieb ohne Auswirkungen. Ein Zusammenhang lässt sich auch im internationalen Vergleich nicht belegen.' (Autorenreferat)
Im aktuellen Diskurs über "Psychopathie", Neuro-Biologie und bildgebende Verfahren spiegeln sich Machtverhältnisse. Schon lange existiert zwischen Forensischer Psychiatrie und Strafjustiz ein funktionales Einverständnis: die meisten schweren Gewalt- und Sexualdelikte werden zwar als Symptom schwerwiegender Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Gleichwohl wird Schuldfähigkeit attestiert. Gefährlichkeitsdiagnostik und -prognostik sollen nun mit Hilfe der Neurobiologie bzw. bildgebender Verfahren effektiviert werden. Unter Einbeziehung der Erkenntnis, dass auch hochgradig sozial-schädliche, jedoch systemkonforme Verhaltensweisen von Manageinnen und Politikern in diesem Sinne symptomatisch sein können ("successful psychopaths"), wird diese Tendenz kritisiert. Mit schlichten Anlage-Umwelt-Theorien, auf denen solche Verfahren beruhen, können Persönlichkeitsstörungen nicht hinreichend erklärt werden. Die komplexen neuro-biologischen Funktionszusammenhänge interagieren im Lebenslängsschnitt prozesshaft mit sozialen Variablen, wie auch durch Erkenntnisse über Neuroplastizität, Gen-Expression und Epigenetik belegt wird. Auch auf frühkindliche Traumatisierung abstellende psychoanalytische Theorien sind zu ätiologisch begrenzt. In jedem Einzelfall ist eine komplexe, interaktionistische, sozio-psychodynamische Prozessanalyse der konkreten Borderline-Störung erforderlich, welche die Dimensionen Individuum - Situation - Gesellschaft umfasst. Es ist schon rein theoretisch und erst recht ermittlungspraktisch sowie forensisch unmöglich, die entsprechende Komplexität durch bildgebende Verfahren der neueren Hirnforschung zu erfassen, daraus Schlüsse für die Schuldfähigkeit zu ziehen oder sie gar prognostisch und präventiv zu wenden.
Criminal justice is a salient and controversial political issue in both Germany and the United States. Public perception is often dominated by media sensationalism and dramatized images of popular culture, while experts tend to focus on institutions and procedures. This volume brings together contributions from German and American scholars representing various disciplines, including criminology, criminal law, political science, sociology, and history. The essays address both broader social issues, such as race, gender, and the death penalty, and specific problems of administering criminal justice, including sentencing, corrections, or electronic monitoring. Their unifying themes are the dynamics of legal and social change and the quest for reform to make the criminal justice system both fairer and more efficient. Some of the essays invoke a comparative perspective, while others focus on national case studies
"Neue Formen der Arbeitsorganisation und eine Deregulierung der Flächentarife haben eine Veränderung der betrieblichen Entlohnungsstrukturen zur Folge. Fragen der Verteilungsgerechtigkeit werden deshalb in dem Maße in Unternehmen an Bedeutung gewinnen, wie diese Veränderungen wirksam werden. Die Organisationsforschung ist auf diese Entwicklung wenig vorbereitet. Denn Gerechtigkeit wurde bislang vorwiegend dem Breich der Moral oder der Politik zugewiesen. Wie in der betrieblichen Praxis ist auch hier Gerechtigkeit in Unternehmen eher Gegenstand philosophischer Betrachtungen als empirischer Untersuchungen. Deutlich wird dies daran, daß die Ergebnisse der neueren Gerechtigkeitsforschung weder bei der wissenschaftlichen Analyse noch bei der praktischen Gestaltung betrieblicher Abläufe große Beachtung finden. Es ist das Ziel dieser Studie dieses Defizit im Verständnis von Gerechtigkeit in Unternehmen auszugleichen. Dazu wird ein Überblick über den aktuellen Stand der philosophischen, soziologischen und psychologischen Gerechtigkeitsforschung gegeben. Ein Hauptaugenmerk gilt den empirischen Einflußfaktoren individueller Gerechtigkeitsurteile und den einstellungs- und verhaltensbezogenen Folgen wahrgenommener (Un-)Gerechtigkeiten. Durch die Verknüpfung organisations- und gerechtigkeitstheoretischer Konzepte wird darüber hinaus eine Klärung des Gegenstandsbereichs einer empirischen Gerechtigkeitsforschung in Unternehmen vorgenommen. Dazu werden die Bedeutungsaspekte 'korporativer' Gerechtigkeit bestimmt und anhand empirischer Untersuchungen der Zusammenhang zwischen betrieblichen Strukturen und den Gerechtigkeitsvorstellungen der Beschäftigten aufgezeigt." (Autorenreferat)
"Französische Forschungen über mögliche Diskriminierungen durch polizeiliche und gerichtliche Institutionen sind erstaunlich dünn gesät, wenn man das explosive Potential dieser Frage bedenkt, das erst vor kurzem durch die Unruhen im November 2005 wieder belegt wurde. In der vorliegenden Untersuchung werden daher Hinweise auf straf- und zivilrechtliche Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft anhand der Gruppe von Angeklagten, die sich in den Jahren 1965 bis 2005 vor einem Pariser Gericht wegen Delikten gegen Amtspersonen verantworten mussten, untersucht. Dabei zeigt sich zunächst, dass bei den Angeklagten der Gruppen 'Maghrebiner' und 'Schwarze' (nach ihren Geburtsorten und Familiennamen definiert) eine ungefähr zwei Mal so hohe Inhaftierungsquote wie bei den Angeklagten der Gruppe 'Europäer' zu finden ist, sie längere Haftstrafen ohne Bewährung bekommen und ein größeres Risiko tragen, dass ein Polizist als Nebenkläger auftritt. Multivariate Analysen weisen jedoch darauf hin, dass dieses auf verfahrenstechnische Faktoren der Gerichtsmaschinerie zurückzuführen ist, was dazu führt, dass es zu einer Überbestrafung der 'angestammten Klientel' kommt, innerhalb dessen die beiden erwähnten Gruppen überrepräsentiert sind. Dahingegen scheinen bei der Entscheidung der Polizisten, als Nebenkläger aufzutreten, Diskriminierungseffekte relevant zu sein." (Autorenreferat)
"Intergenerationelle Gerechtigkeit verlangt nicht nur bestmögliche Politik und Praxis, sondern auch die Vorbeugung und Unterbindung schädlicher und moralisch verwerflicher menschlicher Verhaltensweisen, welche schwerwiegende Auswirkungen auf die langfristige Gesundheit, die Sicherheit und die Überlebensgrundlagen von Gruppen von Individuen haben. Während viele internationale Straftaten indirekte Folgen für das Wohlergehen gegenwärtiger und zukünftiger Generationen haben, kann man nicht sagen, dass das derzeit bestehende Strafrecht geeignet ist, intergenerationelle Rechte direkt und eindeutig zu schützen. Die Entwicklung eines neuen Typs von internationalen Straftaten, des Verbrechens gegenüber künftigen Generationen, könnte ein vielversprechender Weg sein, intergenerationelle Gerechtigkeit herzustellen. Mit solch einem Verbrechen wären Handlungen oder Verhaltensweisen strafbar, durch die bestehendes internationales Recht in Bezug auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie in Bezug auf die Umwelt ernsthaft verletzt wird." (Autorenreferat)