DATENSPEICHERUNG AUF VORRAT
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 65, Heft 458, S. 19-33
ISSN: 0032-3462
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 65, Heft 458, S. 19-33
ISSN: 0032-3462
In: Geistiges Eigentum und Wettbewerb (GEW) Bd. 30
In: Neurotransmitter, Band 30, Heft 3, S. 17-20
ISSN: 2196-6397
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 65, Heft 458, S. 34-43
ISSN: 0032-3462
In: Neurotransmitter, Band 25, Heft 2, S. 12-12
ISSN: 2196-6397
In: Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder); Verdeckte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, S. 429-432
Die neuen "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" ersetzen die bisherigen GoBS und die GDPdU. Ziel ist, den Rahmen für die Führung und Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form dem technischen Fortschritt anzupassen und die Regelungen zum Datenzugriff der Finanzverwaltung darauf auszurichten. Das Buch gibt einen Überblick über den Anwendungsbereich der GoBD, informiert umfassend über Anforderungen an Belegwesen, Buchhaltung und Datenhaltung, liefert eine detaillierte Anleitung für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation und erläutert den Umfang des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung.
Inhaltsverzeichnis -- Autoren -- Abkürzungsverzeichnis -- 1 Einleitung -- 2 Buchführung -- 2.1 Buchführungspflichten -- 2.1.1 Außersteuerliche bzw. derivative Pflichten -- 2.1.2 Steuerliche bzw. originäre Pflichten -- 2.1.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung -- 2.2 Form -- 3 Aufbewahrung -- 3.1 Aufzubewahrende Unterlagen -- 3.1.1 Bücher und Aufzeichnungen -- 3.1.2 Inventare -- 3.1.3 Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanz -- 3.1.4 Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen -- 3.1.5 Empfangene und abgesandte Handelsoder Geschäftsbriefe -- 3.1.6 Buchungsbelege -- 3.1.7 Zollanmeldungen -- 3.1.8 Sonstige Unterlagen -- 3.2 Aufbewahrungsfristen -- 3.3 Elektronische Aufbewahrung -- 3.3.1 Bildliche oder inhaltliche Übereinstimmung -- 3.3.2 Jederzeitige Verfügbarkeit und Lesbarmachung -- 3.3.3 Maschinelle Auswertbarkeit -- 3.4 Scannen von Papierdokumenten -- 3.5 Auslagerung von Daten und Systemwechsel -- 4 Buchführungsverlagerung -- 4.1 Voraussetzungen für die Verlagerung -- 4.1.1 Standort des Datenverarbeitungssystems -- 4.1.1.1 Anforderungen an die Beschlagnahme -- 4.1.1.2 Relevanz der Standortangabe für die Beschlagnahme -- 4.1.2 Benennung des beauftragten Dritten -- 4.1.3 Erfüllung der Mitwirkungspflichten -- 4.1.4 Ermöglichung des Datenzugriffs -- 4.1.4.1 Prüfungsort -- 4.1.4.2 Aufbewahrungsort -- 4.2 Verlagerung bei fehlenden Voraussetzungen -- 4.2.1 Ermessensausübung -- 4.2.2 Nichtelektronische Bücher und Aufzeichnungen -- 4.2.3 Verlagerung aufgrund sachlicher Härten -- 5 Allgemeine Anforderungen -- 5.1 Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit -- 5.1.1 Progressive und retrograde Prüfbarkeit -- 5.1.2 Der sachverständige Dritte -- 5.1.3 Angemessene Zeit -- 5.1.4 Sprache -- 5.1.5 Währung -- 5.1.6 Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole -- 5.2 Grundsatz der Vollständigkeit -- 5.2.1 Erleichterungen und Ausnahmen.
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 117, Heft 16, S. 1110-1111
ISSN: 0012-1363, 0012-1363
Ende Januar hat der polnische Sejm ein Gesetz verabschiedet, das Fragen rund um die Organisation der 24. UN-Klimakonferenz regelt, die im Dezember in Katowice stattfindet. Das Gesetz verbietet Spontanversammlungen während der Konferenz und erlaubt die anlasslose und heimliche Speicherung persönlicher Daten. In der Medienöffentlichkeit weitestgehend unbemerkt geblieben (ein Bericht der Deutschen Welle über die Klimakonferenz erwähnt das Gesetz mit keinem Wort), hat es unter Umwelt-Organisationen und Klima-Aktivist_innen für umso größeres Aufsehen gesorgt.
BASE
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 50, Heft 6, S. 283-297
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: Verwaltungsführung, Organisation, Personal: VOP ; Fachzeitschrift für d. Öffentl. Verwaltung, Band 10, Heft 1, S. 29-34
ISSN: 0170-7140
Es werden die Grenzen für die Personaldatenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung aufgezeigt, die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Rechtsprechung auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Dezember 1983 ergeben. Die Problematik des Datenschutzes ist demnach nicht auf technische und organisatorische Maßnahmen reduzierbar. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sind bei dem Betrieb von Personalinformationssystemen die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts zu vermeiden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Vor einer Datenspeicherung ist jeweils die Zulässigkeit der Speicherung zu prüfen. (IAB2)