Equal pay und equal treatment im Leiharbeitsverhältnis
In: Berliner Schriftenreihe zum Steuer- und Wirtschaftsrecht 37
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In: Berliner Schriftenreihe zum Steuer- und Wirtschaftsrecht 37
In: Gender: Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Band 2, Heft 2, S. 25-40
ISSN: 2196-4467
"Kann ein Diversity Management so gestaltet werden, dass es auch Gestaltungsperspektiven für die Gleichstellung heterogener, bislang benachteiligter Beschäftigtengruppen bietet? Ausgangspunkt ist die Annahme, dass Diversity eine integrierte und kategorial erweiterte Analyse von Ökonomie und Chancengleichheit erfordert. Nach einigen konzeptionellen Überlegungen wird ein Tool vorgestellt, mit dem betriebliche Akteurinnen ihren Umgang mit Diversity überprüfen können, In einer mehrdimensionalen Betrachtung werden die für ein partizipativ angelegtes Diversity Management relevanten Handlungsfelder in den Blick genommen. Diskriminierungen in Struktur und Handlung sollen dabei ebenso aufgedeckt wie Gleichstellungspotenziale erkannt werden. Im Ergebnis kann von einer Politisierung der Vielfalt durch Partizipation gesprochen werden." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr ; das Fachmagazin für Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und postsekundäre Bildungseinrichtungen, Band 21, Heft 6, S. 198
ISSN: 1613-7655
Im Politikfeld Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern begegnen sich bei der Erweiterung Ost zwei nahezu konträre Regulierungsansätze. Die EU-Strategie der Verrechtlichung der Gleichheit von Frauen und Männern setzt funktionierende Rechtsinstitutionen, als auch ein ausgeprägtes Rechtsbewußtsein von Behörden, ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen voraus. Dahingegen war Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern in sozialistischen Staaten ein gesellschaftspolitisches Konstrukt, ohne tatsächliche rechtliche Kodifizierung und mit durchaus zu hinterfragenden Zielsetzungen, die im Rahmen dieser Arbeit beleuchtet werden. Wie auch in anderen Politikfeldern waren Bulgarien und Rumänien im Erweiterungsprozess Rechts- und Politiktransfer von West nach Ost gezwungen, eine Rechtsangleichung an die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zu erreichen. Dieser Prozess lief unter strengen Bedingungen seitens der Europäischen Kommission, aber auch mit administrativen und finanziellen Unterstützungsleistungen für die Bewerberstaaten, ab. Die Arbeit richtet mittels des Ansatzes des process tracing gleichzeitig ihren Blick auf die Anpassungsprozesse in beiden Staaten, und andererseits werden die theoretische Ansätze der Europäischen Integration und der Implementation von Politik aufgegriffen. Da aber nahezu alle ehemals staatssozialistischen Staaten, so auch Bulgarien und Rumänien, in ihrer Transformationsperiode auch die Annäherung an die Europäische Union suchten, werden zusätzlich transformationstheoretische sowie rechtsphilosophische und rechtstheoretische Ansätze in die Arbeit aufgenommen, um so die Anpassungsleistungen in beiden Staaten greifbar zu machen. Es wird der Verlauf der rechtlichen Annäherung im Politikfeld der Gleichbehandlung von Frauen und Männern untersucht, indem sowohl die offiziellen Berichte der Europäischen Kommission, als auch Berichte und ExpertInneneinschätzungen aus beiden Bewerberstaaten zusammengetragen wurden. Durch diese Herangehensweise werden unterschiedliche Wahrnehmungen des jeweiligen Anpassungsfortschritts sichtbar, was Fragen über die Funktionalität und Nachhaltig des durch die Europäische Kommission gesteuerten, in einem sehr engen Zeithorizont ablaufenden, Anpassungsprozesses aufwirft. Die Ergebnisse der Arbeit zeigen eine Diskrepanz der jährlichen Berichte und der Einschätzung von ExpertInnen. Rechtswirklichkeit, Rechtsbewusstsein und rechtliche Verankerung stehen in einem großen Miss- und Spannungsverhältnis, dass auf Jahre hinaus zum Problem für betroffene Frauen und Männer in Bulgarien und Rumänien werden kann. Wie die Arbeit zeigt, ist es der Prozess selbst, der zu wenig auf die Beobachtung der Implementation ausgelegtet ist, denn im Beitrittsprozess wurde eine Reihe von europäischen Regelungen nur unzureichend implementiert. ; The European enlargement towards East European countries started right after the fundamental changes, which took place in the beginning 1990s. Since then, Bulgaria and Romania as well as all former socialist states started to reform their political, economic and societal structures with focus to become a member state of the European Union. In order to follow these adjustments, the thesis expounds the problems in the policy field of opportunities and equal treatment of women and men. This policy field is most interesting, as one can speak of two different approaches towards the problem of inequality between women and men in West and East, which face each other in the process of adaption. Whereas especially the EU is mainly oriented towards legalistic approaches to deal with the problem, former socialist countries showed a more societal approach, almost without legal fundaments. Within the so called enlargement process the focus lies on the transfer of the European approach of legalization of equal treatment. Eastern European applicant countries had to download the European regulation and to develop legal construction and regulation in order to adapt to the laws coming from the EU s legal basis, the Acquis Communautaire. The whole enlargement process has been based on conditions by the European Commission and rewards to the applicant countries. The thesis uses the process tracing approach, to do two things in the same time: first of all to follow the development in Bulgaria and Romania in order to see what happened during almost 17 years of harmonization with western European regulations and policy approaches in the field of equal treatment, and, secondly, to take into account the different theoretical approaches. Beside the obvious focus on theoretical approaches of European integration and policy implementation, the circumstances of the radical political, economic and societal changes in the early nineties and the process of transition (transformation) of all eastern European countries necessitates to also use theories of transition in order to understand the adaption in those countries. Further on, it seems to be crucial to focus on literature of law transfer, as the process itself is based in transfer of western European legal approaches and regulation towards other countries. Adaptation and transfer have been closely monitored by the European Commission. In annual progress reports, the EC mainly focused on adaption, whereas the implementation almost didn t appear in the reports. In this thesis, indepth expert interviews were used to highlight the other side, the experienced reality of regulation and adaption on the ground in both countries. The differences between both perspectives are obvious and raise the question, whether the European Commission didn t track the implementation phase in order to evaluate progress and adaption. The findings highlight the misconception of the EC s monitoring, as the gap between adaptation and implementation remains large. The thesis also emphasizes the different and complex explanations for the developments in both countries. The results also provide some hints, why current and future applicant countries have a more difficult access to the EU: the EC is more careful in evaluating the progress of adaption than she was in the cases of Bulgaria and Romania.
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Blog: Soziopolis. Gesellschaft beobachten
Call for Papers for a Workshop Session at the Congress of the Swiss Sociological Association in Basel, Switzerland, on September 9–11, 2024. Deadline: January 5, 2024
"For many decades, there have been numerous grants to pave the way for women into technical careers and higher positions. The ""glass door"" could thereby break in many
areas.
On the other hand, the proportion of men in educational professions is steadily decreasing (elementary school about 8%) or traditionally very low (kindergarten 1%). In the past, this challenge has received too little attention from gender policy.
That should change." - "
Seit vielen Jahrzehnten gibt es zahlreiche Förderungen, um Frauen den Weg in technische Berufe und höhere Positionen zu ebnen. Die "gläserne Tür" konnte dadurch in vielen
Bereichen durchbrochen werden.
Auf der anderen Seite nimmt der Männeranteil in erzieher-ischen Berufen stetig ab (Volksschule rd. 8%) oder bleibt traditionell sehr gering (Kindergarten 1%). In der Ver-gangenheit wurde diese Herausforderung von der Geschlechterpolitik zu wenig beachtet.
Das soll sich ändern."
In: cews.publik, Band 7
'Rankings als ein Instrument der Qualitätskontrolle haben sich auch in der Hochschullandschaft in Deutschland inzwischen fest etabliert. Das CEWS-Ranking ermöglicht den Hochschulen, ihre Leistungen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern mit Hilfe quantitativer Indikatoren zu vergleichen.Das CEWS schreibt damit das erste Ranking bundesdeutscher Hochschulen nach Gleichstellungsaspekten von 2003 fort. Bisherige Hochschulrankings berücksichtigen nicht oder nur unzureichend Gleichstellungsaspekte. Das Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS füllt mit dem Gleichstellungsranking diese Lücke. Ziel des Rankings ist Qualitätssicherung unter diesen Aspekten. Erstmals legt das CEWS auch eine Länderauswertung der Daten vor. Damit sollen Anhaltspunkte gegeben werden, ob und wie sich unterschiedliche gesetzliche Vorgaben und politische Maßnahmen auf Länderebene auf die Fortschritte in der Gleichstellung an Hochschulen auswirken. Damit soll ein quantitativer Ländervergleich ermöglicht werden. Das Ranking beruht auf quantitativen Daten aus dem Jahr 2003. Bewertet werden die Hochschulen und Länder in den Bereichen Studierende, Promotionen, Habilitationen; wissenschaftliches und künstlerisches Personal und Professuren. Berücksichtigt werden auch Veränderungen im Zeitverlauf beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal und bei den Professuren. Bei den Universitäten befinden sich die Freie Universität Berlin, die Universität Bielefeld, die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/ Main und die Georg August-Universität Göttingen in der Spitzengruppe. Von den Fachhochschulen erreichte die Hochschule Dresden Spitzenplätze in allen bewerteten Bereichen. Herausragend bewertet sind bei den Künstlerischen Hochschulen die Hochschule für Schauspielkunst Berlin, die Hochschule für Bildende Künste Frankfurt/ Main (Städel), die Hochschule für Bildende Künste Hamburg und die Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam. In der Länderauswertung erreicht das Land Berlin die Spitzenposition. Positionen in den oberen Rängen erlangen ebenfalls Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg.' (Autorenreferat)
"
""More men in kindergarten"" as a blind spot in gender politics?
The share of men in Austria's childcare facilities is less than 2%, in the educational institutions for kindergarten education about 4%. An increase in the proportion of men in elementary education is considered desirable by parents, kindergarten staff, educational science and politics in general. Not just for reasons of gender equality, but because children need women AND men.
On the basis of an FWF research project carried out at the University of Innsbruck, this book presents basic conditions on the way to mixed-gender staff in kindergartens.
The study results show strong persistence tendencies both in the system of childcare and in the gender equality system. Clear recommendations for measures to increase the proportion of men in kindergartens round off the contribution." - ""Mehr Männer im Kindergarten" als blinder Fleck der Geschlechterpolitik?
Der Männeranteil in Österreichs Kinderbetreuungs-einrichtungen liegt bei unter 2%, in den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik bei etwa 4%. Eine Erhöhung des Männeranteils in der Elementarpädagogik wird von Eltern, Kindergartenpersonal, von der Erziehungs- und Bildungs-wissenschaft und auch von der Politik generell als wünschenswert erachtet. Nicht nur aus Gründen der Ge-schlechtergleichstellung, sondern weil Kinder Frauen UND Männer brauchen.
In diesem Buch werden auf Basis eines an der Universität Innsbruck durchgeführten FWF-Forschungsprojektes Rahmenbedingungen auf dem Weg zu einem gemischt-geschlechtlichen Personal in Kindergärten dargestellt. Die Studienergebnisse zeigen starke Beharrungstendenzen sowohl im System der Kinderbetreuung als auch im System der Gleichstellungspolitik. Klare Empfehlungen für Maßnahmen zur Erhöhung des Männeranteils in Kindergärten runden den Beitrag ab. "
The low representation of men in elementary educational institutions is now largely understood as a problem by educational science but also by politics, the media and parents. The intention of the book is to make men in education visible and to provide impulses for a "gender neutral" professionalism in elementary education. This volume contains the dissertation written by the author as part of a research project funded by the FWF Science Fund at the University of Innsbruck. After an introductory section on the history of the kindergarten, career choices and the importance of men in child care, empirical results from research are presented and discussed in three main groups: young people prior to career choices, young men and women in education and active educators. The extensive evaluations of the questionnaire surveys and the detailed interview statements give a very "plastic" and varied picture of men in kindergarten. For the first time compressed statements of men and women in child care are compared and made available to the public. The results show the profile and the experiences of men as well as their way into the profession. Represented and analyzed are similarities and differences in the sexes. The book concludes with considerations on how to increase the proportion of men in early education. - Die geringe Repräsentanz von Männern in elementaren Bildungseinrichtungen wird mittlerweile von der Bildungswissenschaft aber auch von der Politik, den Medien und den Eltern weitgehend als Problem begriffen. Die Absicht des Buches ist es Männer in der Erziehung sichtbar zu machen und Impulse für eine "geschlechtsneutrale" Professionalität in der Elementarpädagogik zu liefern. Dieser Band beinhaltet die Dissertation, die vom Autor im Rahmen eines vom FWF Wissenschaftsfonds geförderten Forschungsprojektes an der Universität Innsbruck verfasst wurde. Nach einem einführenden Teil über die Geschichte des Kindergartens, über Berufswahl und die Bedeutung von Männern in der Kinderbetreuung werden empirische Ergebnisse von Untersuchungen bei drei wesentlichen Personengruppen dargestellt und diskutiert: Jugendliche vor der Berufswahlentscheidung, junge Männer und Frauen in der Ausbildung und tätige PädagogInnen. Die umfangreichen Auswertungen der Fragebogenerhebungen und die detaillierten Interviewaussagen ergeben ein äußerst "plastisches" und vielfältiges Bild von Männern im Kindergarten. Erstmals werden komprimiert Aussagen von Männern und Frauen in der Kinderbetreuung gegenübergestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Ergebnisse zeigen das Profil und die Erfahrungen von Männern sowie ihre Wege in den Beruf. Dargestellt und analysiert werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei den Geschlechtern. Das Buch schließt mit Überlegungen, wie der Männeranteil in den frühen Bildungseinrichtungen erhöht werden könnte.
In: Mohr Siebeck Rechtswissenschaft
In: Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung 76
In: Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung
Der Gleichbehandlungsgrundsatz gehört zu den wichtigsten allgemeinen Prinzipien nicht nur des deutschen Gesellschaftsrechts. Gleichwohl sind viele Grund- und Teilfragen noch ungeklärt. Deshalb scheint eine rechtsvergleichende Betrachtung dieses insbesondere für den Minderheitenschutz wichtigen Grundsatzes interessant und lohnend. Die fünf Landesberichte zum englischen, französischen, litauischen, schweizerischen und US-amerikanischen Recht sowie der Generalbericht beschäftigen sich zunächst mit den Grundlagen sowie mit dem objektiven und subjektiven Anwendungsbereich des gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Ferner werden der Inhalt und die Rechtsnatur des Gleichbehandlungsgebots sowie die Rechtsfolgen eines Verstoßes rechtsvergleichend behandelt. Es bleibt zudem noch Raum für die Untersuchung praktisch bedeutsamer Spezialfragen.InhaltsübersichtChristopher Hare: Equal Treatment of Shareholders in English Law – Bénédicte François: The Principle of Equal Treatment in French Company Law – Virginijus Bitė: Equal Treatment in Lithuanian Corporate Law – Peter V. Kunz/Peter Jung: Der Gleichbehandlungsgrundsatz im schweizerischen Gesellschaftsrecht – James D. Cox: Equal Treatment in Corporate Law: The American Experience – Hanno Merkt: Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Gesellschaftsrecht. Generalbericht
Die vorliegende Arbeit untersucht die Bedeutung von Diskriminierungsverboten im deutschen Zivilrecht. In ihrem ersten Teil wird der Frage nach dem Bestehen derartiger Verbote auf internationaler wie nationaler Ebene nachgegangen. Die untersuchten internationalen und nationalen Antidiskriminierungsmaßnahmen insbesondere die vom Rat der Europäischen Union erlassenen Antidiskriminierungsrichtlinien sowie das in Deutschland in Umsetzung dieser Richtlinien am 18.08.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bilden den Ausgangspunkt für die im zweiten Teil der Arbeit vorzunehmende konkrete Bestimmung des Diskriminierungsbegriffs, im Rahmen derer auf folgende Fragen eingegangen wird: Welche Verhaltensweisen sind geeignet, den Tatbestand der Diskriminierung zu erfüllen? Welches sind die Merkmale, aufgrund derer diskriminiert werden kann (Diskriminierungsmerkmale)? Ist das Verhalten, das als diskriminierungsrelevant eingestuft wurde, rechtswidrig? Gibt es einen sachlichen Bereich, innerhalb dessen diskriminiert werden kann? Besteht auf der anderen Seite ein solcher, in dem ein etwaiges Diskriminierungsverbot nicht gelten darf? Im dritten Teil der Arbeit werden anhand zahlreicher Fallbeispiele Kriterien für die im Rahmen der Rechtswidrigkeitsprüfung erforderliche Abwägung der Interessen des potenziell Diskriminierten auf der einen und des potenziell Diskriminierenden auf der anderen Seite entwickelt. Der vierte und letzte Teil der Arbeit beschäftigt sich schließlich mit der gesetzestechnischen Umsetzung des Diskriminierungsverbotes im Zivilrecht. Dabei wird zunächst der Frage nachgegangen, ob legislativer Handlungsbedarf vor Inkrafttreten des AGG für den deutschen Gesetzgeber überhaupt bestand. Zu deren Beantwortung wird geklärt, wie sich die im ersten Teil der Arbeit untersuchten Antidiskriminierungsmaßnahmen auf das Privatrechtsverhältnis auswirken. Im Anschluß daran werden das AGG und alternative Gesetzesentwürfe untersucht und gewürdigt. Daran knüpft ein eigener Vorschlag für die gesetzestechnische Umsetzung des Diskriminierungsverbotes an, der neben dem Diskriminierungstatbestand auch auf die Sanktionen, die ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot zu Folge hat, sowie auf Fragen der Beweislast eingeht. ; The present work examines the impotance of discrimination bans in the german civil law. His first part looks into the question of the existence of such bans at international and national level. The examined international and national anti-discrimination measures especially the anti-discrimination directives , adopted by the Council of the European Union, as well as the general equal treatment law (in german called Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG ), entered into force on the 18th of August of 2006, which implements these directives form the starting point for the conrete definition of the term discrimination in the second part of the work. Within this context there will be dealed with the following questions: Which behaviour patterns are suitable to comply the discrimination matter of facts? Which are the signs, on the basis of those can be discriminated (discrimination signs)? Is the behaviour, which was classified as relevant for a discrimination, illegal? Exists an area, within that can be discriminated? Is there on the other side an area, within a possible discrimination ban may not be valid? In the third part of the work will be with the help of numerous case examples developed criteria for weighing up the interests of the potentially discriminated person on the one side and the potentially discriminating person on the other side which is necessary within the illigality check. The fourth and last part of the work deals, finally, with the law-technical implementation of the discrimination ban in the civil law. Within this context first there will be looked into the question if there existed a legislative action need for the german legislator before the AGG entered into force. To there answer there will be cleared how affect the in the first part of the work examined anti-discrimination measures the private legal relationship. After that the AGG and alternative law drafts are examined and appreciated, followed by an own proposal for the law-technical implementati on of the discrimination ban, which deals apart of the discrimination matter of facts with the sanctions which an offence against the discrimination ban has to result as well as questions of the burden of proof.
BASE
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 46, Heft 42, S. 41-46
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: SWS-Rundschau, Band 49, Heft 3, S. 293-313
"Der vorliegende Beitrag argumentiert, warum ein Vergleich des Umgangs mit behinderten Menschen in verschiedenen Gesellschaften fruchtbar ist. Wenn Behinderung eine sozial konstruierte Kategorie für die negative Bewertung bestimmter körperlicher und psychischer Eigenschaften ist, dann wirft dies die Frage auf, welche Auswirkungen das auf den gesellschaftlichen Umgang mit den betroffenen Individuen hat. Am Beispiel von Russland und Deutschland werden die jeweiligen Entwicklungslinien der Behindertenpolitiken vergleichend nachvollzogen und diese mit Ergebnissen einer vergleichenden Studie über Einstellungen zu Behinderung in diesen beiden Gesellschaften kontrastiert. Obwohl ein allgemeiner Wandel zur Anerkennung von behinderten Menschen als gleichwertige Mitglieder in beiden Gesellschaften vollzogen wird, lassen sich doch im gesellschaftlichen Umgang deutliche Unterschiede in der Implementierung erkennen." (Autorenreferat)
Seit über 2000 Jahren spielt die Gleichbehandlung zwischen den Geschlechtern eine zentrale Rolle, weshalb die Gesetzgebungsorgane auf internationaler Ebene versuchen, in zahlreichen Sonderregelungen, wie dem Gleichbehandlungsgebot, im Interesse der Arbeitnehmerinnen, die Position der Frau im Erwerbsleben zu verbessern. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter im Arbeitsleben, hat in Österreich durch die zahlreiche Verabschiedung neuer einschlägiger Rechtsgrundlagen, an Bedeutung gewonnen. Mit der Erlassung des Gleichbehandlungsgesetzes samt den Novellierungen und der Einführung des § 19 d AZG, sollte sichergestellt sein, dass es zu keinerlei Benachteiligungen, der, im Bereich der Teilzeitbeschäftigung tätigen, Arbeitnehmer/innen kommt. Die, in den Rechtsordnungen verankerten Diskriminierungsverbote allein, können aber keine Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsrecht garantieren. Der bedeutendste Beleg dafür ist die, noch immer bestehende Kluft zwischen den Einkommen des weiblichen und des männlichen Geschlechts. Resümierend betrachtet führten die Regelungen bezüglich der Gleichstellung der Frau auf Europäischer Ebene zu einem Ausbau der Gleichbehandlungsregelungen auf nationaler Ebene, vor allem die Judikatur des EuGH , der durch seine Interpretation des Begriffes der mittelbaren, geschlechtsbezogenen Diskriminierung, nachhaltig die Entwicklung des bestehenden Rechtsbestandes beeinflusst. Abschließend bleibt festzuhalten, dass durch das Verbot der mittelbaren geschlechtsbezogenen Diskriminierung auf europäischer Ebene beachtliche Fortschritte zu verzeichnen sind. Jedoch gibt es noch immer Handlungsbedarf um das Endziel der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben zu erreichen. ; For over 2000 years, the equal treatment of the genders has been playing a central part, and this is why the legislative bodies on an international level try to improve women?s labour force status by means of numerous special regulations, such as the imperative of equal treatment, in the interests of female employees. In Austria, the principle of equal treatment of men and women in the labour force has taken on greater significance as a result of the passing of numerous new, pertinent legal bases. The issuance of the Equal Treatment Act including the amendments and the introduction of § 19 d AZG [Working Hours Act] was intended to prevent any discrimination whatsoever of male/female employees working in the field of part-time employments. However, the prohibition of discriminatory practices rooted in the legal systems alone cannot guarantee an equal treatment of men and women in labour law. The most substantial evidence of this is the still existing gap between the income of women and the income of men despite the statutory postulate of equal treatment. To sum it up, the regulations regarding the equal treatment of women on a European level resulted in a further development of the equal treatment regulations on a national level, especially the judicature of the ECJ which has, due to its interpretation of the term of direct, gender-based discrimination, a lasting effect on the development of the body of law.In conclusion, it remains to be stated that noticeable progress was achieved on a European level due to the prohibition of direct gender-based discrimination. However, there is still a need for action to reach the ultimate objective of equal opportunities for women and men in their working lives. ; von Ulrike Pribyl ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 ; (VLID)215835
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Die Statistiken verschiedener Gleichbehandlungsinstitutionen weisen darauf hin, dass Diskriminierungen auf Grund der Religion einen beträchtlichen österreichischen Missstand darstellen, der einem europäischen Trend folgt. Die anhaltenden Flüchtlingsströme und deren mediale Aufbereitung werden in absehbarer Zeit wohl zu keiner diesbezüglichen Verbesserung führen. Vielmehr ist der europäische und österreichische Gesetzgeber im Sinne seiner Gewährleistungspflichten gefordert, Diskriminierungsverbote zu erlassen, die den grundrechtlichen Schutz der Religionsfreiheit und der Gleichheitssätze auf Beziehungen Privater ausweiten. Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung der aktuellen Antidiskriminierungsbestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) zum Schutze vor Religionsdiskriminierungen. Da sich diese derzeit ausschließlich auf den Bereich der Arbeitswelt erstrecken, ist außerdem die Möglichkeit einer - durch den europäischen und österreichischen Gesetzgeber schon öfters erfolglos angestrebten - Erweiterung dieses Schutzes auf Bereiche außerhalb der Arbeitswelt zu erörtern (sog "Levelling Up"). Neben dem eindeutig stärkenden Zweck derartiger Maßnahmen für die Religionsfreiheit soll außerdem auf mögliche schwächende Wirkungen der Antidiskriminierungsgesetzgebung eingegangen werden. ; Statistics of diverse Equal-Treatment-Bodies indicate, that discrimination on religious grounds constitutes a serious Austrian deficit, which only represents a European trend. Considering the ongoing refugee crisis and how it is depicted by the media, an improvement does not seem very likely in the near future. Regarding the states duty to issue protective legislation it is up to the European and Austrian legislator to extend the protection of the fundamental rights of religious freedom and equal treatment to relationships under private law by passing antidiscriminatory law. It is this text's purpose to discuss the existing antidiscriminatory measures of the Austrian Equal Treatment Act concerning the protection against discrimination on religious grounds. Given the fact that these measures are limited to discriminatory actions linked to employment and occupation, the - often discussed but never realized - possibility to extend the protection of the Equal Treatment Act beyond its current scope of application has to be examined as well (so-called "levelling up"). Besides the obvious strengthening of religious freedom through the Equal Treatment Act and levelling up, one has to examine antidiscriminatory laws on their weakening effect on religious freedom too. ; vorgelegt von Philipp Gerald Suppan ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2016 ; (VLID)1413297
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