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In: Mythos Identität: Fiktion mit Folgen, S. 61-88
Das Ziel des Aufsatzes ist es, die in Zeitungsartikeln und wissenschaftlichen Publikationen zum Thema europäische Kultur und europäische Identität enthaltenen Diskursfragmente zur europäischen Identität zu systematisieren. In einer Tabelle, die die europäischen Selbstbeschreibungen zusammenfasst, wird verdeutlicht, dass in fast allen Selbstbeschreibungen die Türkei der konstitutive Andere ist, gefolgt von Russland und den USA. Innerhalb Europas erfüllt Osteuropa bzw. der Balkan fast durchgängig die Funktion des internen Anderen. Die Schwierigkeit, die mit der Anerkennung von der Türkei und von Osteuropa verbunden ist, belegt die diskursive Macht Westeuropas im Prozess der europäischen Bedeutungszuschreibung. Durch die Anerkennung von kulturellen Entwicklungen, die nicht im Westen statt gefunden haben, als spezifisch europäische, würde nach Meinung der Autorin Westeuropa ebenfalls einen defizitären Status zugeschrieben bekommen, eine Vorstellung, die nicht den diskursiven Regeln der Generierung europäischer Identität entspricht. (ICF)
In: UTB S 3375
In: UTB 3375
In: utb-studi-e-book
Das Europäische Kartellrecht ist das auch in Deutschland maßgeblich geltende Kartellrecht. Es ist, wie jedes Kartellrecht, ganz wesentlich Fallrecht. Dieses Fallbuch enthält die wichtigsten leading cases, ergänzt durch eine prägnante Einleitung. Es richtet sich sowohl an Studierende und Referendare als auch an Richter und Anwälte in Unternehmen und Anwaltschaft.Es eignet sich nicht nur als Begleitlektüre zu wettbewerbsrechtlichen Lehrbüchern und Lehrveranstaltungen, sondern auch als Nachschlagewerk für die Entscheidungspraxis im Europäischen Wettbewerbsrecht.
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 20, Heft 2, S. 84-97
ISSN: 0720-5120
World Affairs Online
In: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
In: Politik und Religion in der Europäischen Union: zwischen nationalen Traditionen und Europäisierung, S. 111-134
Der Verfasser zeigt, wie sich das Judentum in Europa nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs entwickelt und wie es sich zum einsetzenden Integrationsprozess verhalten hat. Es wird argumentiert, dass die 'europäische Diaspora' sich trotz aller Probleme als dritte große jüdische Gemeinschaft, neben denen in den USA und in Israel, etabliert hat. Sie besteht in Gemeinden und Gemeinschaften, die im Rahmen der bestehenden, kulturell und geistig lebendigen Nationalstaaten organisiert sind. Es werden jüdische Institutionen und Organisationen auf europäischer Ebene präsentiert, die im Hinblick auf gemeinsame Interessen und Problemlagen zusammenarbeiten, und die Repräsentation europäisch-jüdischer Interessen gegenüber den Institutionen der Europäischen Union und gegenüber anderen europäischen Organisationen gewährleisten. Abschließend werden Thesen über die Bewertung des Verhältnisses von Judentum und europäischem Integrationsprozess zum gegenwärtigen Zeitpunkt und über die möglichen Entwicklungen für die Zukunft formuliert. (ICG)
Es wird der Europäischen Forschungsrat (ERC) als ein Förderangebot auf der Ebene der Europäischen Union in Umrissen dargestellt und mit den Starting und Advanced Grants auf zwei Programmlinien des Förderangebots eingegangen. (DIPF/ ssch)
BASE
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 52/53, S. 22-30
ISSN: 2194-3621
"Die europäische Rechtsordnung hat sich weitgehend von ihrer 'völkerrechtlichen' Grundlage gelöst und versucht, die Rechtsverhältnisse der Mitgliedstaaten und weite Bereiche der nationalen Rechtsordnungen umzugestalten und diese ihren 'eigenständigen' normativen Beschränkungen zu unterwerfen. Zentraler Akteur im Prozess der Konstitutionalisierung der europäischen Gründungsverträge ist der Europäische Gerichtshof (EuGH), der im Verlauf seiner Rechtsprechungstätigkeit unter der Selbstbeschreibung als 'umfassende Rechtsschutzinstanz' zum 'Hüter und Förderer der Integration' avancierte. Die Qualifizierung des Gerichtshofs als Quasi-Verfassungsgerichtsbarkeit ergibt sich sowohl aus seiner spezifischen Qualität und Stellung im institutionellen 'Mehrebenensystem' als auch aus den Rechtsprechungsergebnissen, die nach Art und Umfang maßgeblich traditioneller innerstaatlicher Verwaltungs- und Verfassungsrechtsprechung entsprechen." (Autorenreferat)
Am 25. März 1957 wurden in Rom die Verträge zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und zur Europäischen Atomgemeinschaft unterschrieben. Welche Ziele wurden mit diesen Verträgen verfolgt? Wie hat sich die Europäische Gemeinschaft in den folgenden 50 Jahren entwickelt? Wie sollte der Integrationsprozess fortgeführt werden? Wie steht es um die politische Beteiligung der Bürger? Wie sehen die Perspektiven der Gemeinschaft aus?
BASE
In: Schriften zum Europäischen Recht Bd. 166
Auf europäischer Ebene werden politische Parteien seit dem Jahr 2004 durch die Europäische Union subventioniert. Damit entstand im Unionsrecht ein neues Rechtsgebiet, das dem deutschen Verfassungsjuristen schon hinlänglich bekannt ist: das Recht der öffentlichen Parteienfinanzierung. Was im nationalen Rahmen zu heftigen Diskussionen führt, findet auf europäischer Ebene jedoch weit weniger Beachtung. Genau an diesem Punkt setzt die Untersuchung an und nimmt dabei sowohl grundsätzliche Erwägungen einer europäischen Parteienfinanzierung als auch ihre tatsächliche Entwicklung in den Blick. Wie entwickelten sich die europäischen Parteien und ihre Finanzierung? Darf der Verordnungsgeber europäische Parteien überhaupt finanzieren, ist eine solche Finanzierung sinnvoll oder muss er sie gar subventionieren? An welchen Prinzipien muss sich eine europäische Parteienfinanzierung orientieren und hat sich der Verordnungsgeber durch Erlass der Parteienverordnung an diese Vorgaben gehalten?
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 11, S. 19-25
ISSN: 2194-3621
"Vielfach wird bemängelt, dass es eine europäische Öffentlichkeit bislang nur in geringen Ansätzen gibt, eine Öffentlichkeit, wie sie zur Weiterentwicklung des europäischen Projekts konstitutiv ist. Der Beitrag prüft, welche Rolle die Deutsche Welle und andere europäische Sender spielen." (Autorenreferat)
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Band 38, Heft 3, S. 53-66
ISSN: 0507-4150
Der Beitrag geht der Frage nach, wie es um die soziale Sicherung in der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion steht und ob und wie sich ein dazu analoger "europäischer Sozialraum" erfassen läßt. Diese Frage läßt sich nur beantworten, wenn man den spezifischen Charakter der Europäischen Union als Gebilde sui generis berücksichtigt und am besten als ein "dynamisches Mehrebenensystem" analysiert. Es ist also unzureichend, nur die europäische Ebene ins Blickfeld zunehmen, da die Summe der einzelstaatlichen und regionalen Ebenen den Politikprozeß ebenso mitbestimmt. Im Rahmen dieses methodischen und theoretischen Ansatzes untersucht die Autorin die Ausgangsbedingungen für eine europäische Sozialpolitik auf mitgliedstaatlicher Ebene, um dann deren Art und Umfang näher zu beschreiben. (pre)
In: Europawissenschaft, S. 331-371
Der Verfasser zeichnet zunächst die Entwicklung der europäischen Identitätsdebatte seit dem Jahr 1973 nach, in dem der Begriff mit einer Erklärung der europäischen Außenminister ("Dokument über die europäische Identität") eine verfassungspolitische Schlüsselrolle erlangte. In interdisziplinärer Perspektive werden dann über den Weg einer Rezeption philosophischer, sozialpsychologischer und soziologischer Erkenntnisse Voraussetzungen erfolgreicher Identitätsbildung erörtert und es wird gefragt, in wie weit das Verfassungsrecht - mittelbar - identitätsbildend wirken kann. Vor diesem Hintergrund werden Identitätsangebote des europäischen Verfassungsvertrages untersucht (gemeinsame Vergangenheit, gemeinsame Gegenwart und Zukunft, Abgrenzung, politische Partizipation). Abschließend werden verfassungsrechtliche Schlüsselfragen einer europäischen "Verfassungsidentitätspolitik" angesprochen (Freiheitsrechte, Schutz nationaler Identität). Der Verfasser plädiert dafür, das europäische Gemeinwesen verfassungstheoretisch und -politisch nicht auf eine kollektive Identität, sondern - vertragstheoretisch - auf das langfristige Eigeninteresse der Bürger auszurichten. (ICE)
In: UTB 3375
In: Rechtswissenschaft
In: Die europäische Gesellschaft, S. 25-39
Die Europa-Idee als gesellschaftliche Organisation und politische Union Europas ist tief in der Vergangenheit verwurzelt. Deshalb fragt der Autor zunächst danach, welchen Stellenwert der Terminus "Europa" heute hat und was ihn von seinen Vorläufer-Bedeutungen unterscheidet. Weiterhin wird der Veränderungsprozess herausgearbeitet, der zu der modernen Formulierung der europäischen Idee geführt hat. Einleitend wird klargestellt, dass die Europa-Idee in ihrer historischen Bedeutung wenig mit einer geographischen Umschreibung zu tun hat. Vom Standpunkt der letzteren ist Europa zwar ein Kontinent mit gewissen typischen Zügen und Grenzen. Dennoch gilt es die Frage zu klären, ob Europa als historische Einheit existierte und existiert. Die Mehrzahl der Autoren stimmt darin überein, dass es gemeinsame europäische Charakteristika gibt - wie das gemeinsame kulturelle Erbe, die jüdisch-christlichen Grundlagen, die Modernität, die lange Geschichte des Industrie-Kapitalismus mit seinem gesellschaftlichen Schichtungssystem, eine stabile Demokratie, fortgeschrittene bürgerliche Rechte und ein flexibles Konzept der Staatsbürgerschaft. Die vorliegende Analyse der verschiedenen sozialen und kulturellen Modelle zeigt jedoch, dass die Definitionen einer europäischen Identität wenig konsistent sind. Nach der Erweiterung Europas auf 25 Mitglieder ist diese Aufgabe noch schwerer geworden - "schwerer, aber nicht unlösbar, wenn wir alle daran mitarbeiten, die Idee Europas im Europa-Projekt ganz zu verwirklichen" wie der Autor abschließend konstatiert. (ICA2)