Federalism Doomed? European Federalism between Integration and Separation
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 57, Heft 8, S. 52-54
ISSN: 1430-175X
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In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 57, Heft 8, S. 52-54
ISSN: 1430-175X
In: Forschung DSF, Band 21
"Plurale Gesellschaften im Allgemeinen und multi-ethnische im besonderen haben ein Integrationsproblem, da mehrere Gruppenloyalitäten miteinander konkurrieren, kollektive Wertesysteme eine je eigene Suprematie beanspruchen und im Namen von kollektiven Werten Forderungen nach privilegiertem Zugang zu politischer Macht oder ökonomischen Ressourcen angemeldet werden. Vielvölkerstaaten mit kompakt siedelnden Gruppen verkörpern eine spezifische Form dieses Integrationsproblems, und zwar weil kompakte Siedlung meist mit hoher Kommunikationsdichte, Ressourcenbündelung und subnationalen Identitäten, d.h. politischer Mobilisierungsfähigkeit, einhergeht. Unter welchen Voraussetzungen kann Föderalismus zur Deeskalation, Einhegung, Diffusion und Verregelung von ethnischen Konflikten beitragen? Wodurch werden gewaltfreie, lösungsorientierte, kooperative Formen der Konfliktbearbeitung gefördert? Das Konfliktregelungspotential wird daran gemessen, ob Konflikte in bestehenden Institutionen oder als Kampf um die Institutionen an sich ausgetragen werden, ob legitime, neutrale und autoritative Institutionen der Konfliktregelung existieren und institutionelle Arrangements flexibel und fähig sind, ethnisch-territoriale Kohäsion zu fragmentieren. In vier vergleichenden Fallstudien zu Russland, Indien, Nigeria und Spanien werden diese Indikatoren angewandt. (...)" (Autorenreferat)
In: Berichte / BIOst, Band 24-1999
Die politische und wirtschaftliche Transformation in Richtung parlamentarischer Demokratie und Marktwirtschaft muß in Rußland, wenn sie dauerhaft sein will, auch auf der regionalen Ebene stattfinden. Die Machtaufteilung zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten verstärkt als zusätzliches, vertikales Element der Gewaltenteilung die Machtkontrolle in einer Demokratie. Der Autor untersucht, wie es um den Föderalismus in Rußland bestellt ist und ob die Rußländische Föderation in ihre föderalen Bestandteile zerfallen wird. Fazit: Obwohl die russische Verfassung in Artikel fünf die Gleichberechtigung aller Föderationssubjekte deklariert, sind sie in Wirklichkeit nicht gleichberechtigt, denn in der Rangfolge stehen die Republiken höher als die übrigen Föderationssubjekte. Mittelfristig ist mit einem Ausscheiden Tschetscheniens sowie der von Moskau aus kaum noch zu kontrollierenden kaukasischen Republiken aus der Föderation zu rechnen. Darüber hinaus könnte sich die angespannte sozio-ökonomische Lage, die Finanzkrise und die in den Regionen vorhandenen ökologischen sowie militärischen Gefährdungspotentiale so aktivieren, daß ein Zerfall der Rußländischen Föderation in mehrere Teile nicht mehr völlig auszuschließen ist. Solche Auflösungstendenzen sind nur auffangbar, wenn es Mokau gelingen sollte, die wirtschaftliche und soziale Situation im Land zu verbessern und einen vernünftigen sowie von allen Seiten akzeptierten Föderalismus aufzubauen, wenn nötig auch mit konföderativen Elementen. (prb)
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 43, Heft 1, S. 193-195
ISSN: 0032-3470
In: WBI learning resources series
In: American university studies
In: Series 10, Political science 47
In: Russland-Analysen, Heft 360, S. 10-14
ISSN: 1613-3390
Die Beziehungen zwischen Moskau und den Regionen befinden sich in einer paradoxen Situation: Der Kreml sieht sich trotz kontinuierlicher politischer und fiskalischer Zentralisierung mit einer neuen Politisierung in den Regionen konfrontiert. Diese war eigentlich für eine Zeit typisch, in der Russland sowohl auf der föderalen Ebene als auch in den Regionen deutlich pluralistischer und weniger autoritär war. Die Regionalwahlen am jüngsten Einheitlichen Wahltag haben deutlich gemacht, dass die dauerhafte Vernachlässigung von Feedback-Mechanismen aus den Regionen sowohl für den Kreml als auch für die Gouverneure zu einem handfesten Problem geworden ist.
Forschungsstelle Osteuropa
In: MPIfG Working Paper, Band 2
"Die Föderalismusreform sollte die wechselseitige Lähmung der Politik in Bund und Ländern überwinden.
Die jetzt auf den parlamentarischen Weg gebrachten Vorschläge bringen manche Verbesserungen, bleiben
aber weit hinter dem ursprünglichen Ziel und dem sachlich Notwendigen zurück. Der Grund liegt in einem
zu einfachen Reformkonzept, das – wenn es denn verwirklicht worden wäre – den normativen Anspruch
auf gleichwertige Lebensverhältnisse in ungleichen Ländern hätte verletzen müssen. Dagegen wurden
Reformoptionen ignoriert, die eine höhere Autonomie der Landes- und Bundespolitik ermöglicht hätten,
ohne diesen Anspruch zu verletzen." [Autorenreferat]
In: Berichte / BIOst, Band 33-1995
'Seit ihrer Gründung sind in der Rußländischen Föderation (RF) verschiedene Regelungen, Mechanismen und Vorgehensweisen für die Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen dem Zentrum und den Territorien ausprobiert worden. Die Entwicklung eines funktionierenden fiskalischen Föderalismus ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Da aber das Verhältnis zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen die wirtschaftliche und politische Situation der RF stark prägt, ist es notwendig, die Veränderungen der föderalen Beziehungen zu verfolgen und zu analysieren. Zu diesem Zwecke wurden Gesetzestexte und andere offizielle Dokumente, die Presseberichterstattung sowie die Fachliteratur ausgewertet. Im ersten Teil dieses Berichts werden zunächst die neuen Regelungen für den Finanzausgleich dargestellt und diskutiert. Im zweiten Teil erfolgt dann ein Blick in die Praxis. Anhand einiger Beispiele wird untersucht, ob und wie diese Regelungen sich im föderalen Alltag der RF niederschlagen und welche sonstigen Vorgehensweisen bei der Gestaltung der Finanzbeziehungen Anwendung finden.' (Autorenreferat)
In: Bildungspolitik in Föderalstaaten und der Europäischen Union. Does federalism matter? ; Tagungsband zum Jahrbuch-Autorenworkshop in Tübingen vom 13. bis 15. Oktober 2011., S. 35-44
(1) Die Ausgestaltung der Bildungspolitik wird von der nationalen Föderalismuskultur geprägt. (2) Bildungsdezentralisierung wäre effizienter, wenn die Finanzierung des Bildungswesens dezentraler und die Transaktionskosten für den Wechsel vom einen Bildungssystem zum anderen geringer wären. (3) Mehrebenenpolitik im Bildungswesen verdankt sich entweder der Unterfinanzierung des Bildungssystems auf Länderebene oder dem Wunsch der Zentralregierung, das Bildungswesen zu vereinheitlichen. Letzteres trifft in einer der Länderautonomie verpflichteten föderalen Ordnung auf den Widerstand der Gliedstaaten. (4) Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass Föderalismus in der Bildungspolitik dann zu einer wichtigen Variable wird, wenn die Autonomie der Gliedstaaten in der Bildungspolitik ernst genommen wird. (ICE2).
In: Bildungspolitik in Föderalstaaten und der Europäischen Union: does federalism matter? ; Tagungsband zum Jahrbuch-Autorenworkshop in Tübingen vom 13. bis 15. Oktober 2011, S. 35-44
(1) Die Ausgestaltung der Bildungspolitik wird von der nationalen Föderalismuskultur geprägt. (2) Bildungsdezentralisierung wäre effizienter, wenn die Finanzierung des Bildungswesens dezentraler und die Transaktionskosten für den Wechsel vom einen Bildungssystem zum anderen geringer wären. (3) Mehrebenenpolitik im Bildungswesen verdankt sich entweder der Unterfinanzierung des Bildungssystems auf Länderebene oder dem Wunsch der Zentralregierung, das Bildungswesen zu vereinheitlichen. Letzteres trifft in einer der Länderautonomie verpflichteten föderalen Ordnung auf den Widerstand der Gliedstaaten. (4) Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass Föderalismus in der Bildungspolitik dann zu einer wichtigen Variable wird, wenn die Autonomie der Gliedstaaten in der Bildungspolitik ernst genommen wird. (ICE2)
In: Swiss political science review: SPSR = Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft = Revue suisse de science politique, Band 15, Heft 1, S. 176-182
ISSN: 1424-7755
In: Gemeinden im europäischen Mehrebenensystem: Herausforderungen im 21. Jahrhundert, S. 249-269
In: Austrian journal of political science: OZP, Band 33, Heft 2, S. 175-189
ISSN: 2313-5433
'Dieser Beitrag analysiert die Zusammenhänge zwischen dezentralen staatlichen Strukturen und dem Ausmaß an öffentlicher Verschuldung in den Schweizer Kantonen für die Periode zwischen 1984 und 2000. Aus theoretischer Warte lassen sich mit der föderalen Architektur sowohl erhöhende als auch dämpfende Effekte auf die staatliche Verschuldung verbinden. Einerseits können föderale Strukturen zu einer Dämpfung des Schuldenstandes führen, weil sowohl der inhärente Wettbewerb zwischen den Gliedstaaten als auch die Fülle subnationaler Vetopositionen zur Einschränkung der Staatstätigkeit führen. Andererseits kann der Föderalismus zur Ausdehnung der staatlichen Verschuldung beitragen, weil sowohl funktionale und organisatorische Doppelspurigkeiten als auch unkoordinierte und voneinander abweichende Handlungen einer Vielzahl von Akteuren kostenintensive und oftmals schuldenfinanzierte Kompromisslösungen einfordern. Die vorliegenden statistisch quantitativen Auswertungen zeigen, dass eine stärkere Dezentralisierung in den Schweizer Gliedstaaten eher zu einer Einschränkung der kantonalen Verschuldung führt.' (Autorenreferat)
In: MPIfG Working Paper, Band 05/6
"In der Entwicklung des deutschen Bundesstaates lassen sich drei Phasen unterscheiden: Die anfänglich ungebremste Unitarisierung der Gesetzgebung und Zentralisierung der Finanzbeziehungen wurde seit Mitte der sechziger Jahre korrigiert durch die Institutionalisierung eines 'kooperativen Bundesstaates' mit eng verflochtenen Finanzbeziehungen und gesteigerten Konsenserfordernissen in der Gesetzgebung des Bundes. Seit den neunziger Jahren wird diese Lösung als lähmende 'Politikverflechtung' kritisiert, die durch eine klare Trennung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern ersetzt werden sollte. Die mit dieser Zielsetzung im Herbst 2003 eingesetzte 'Kommission des Bundestages und des Bundesrates zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung' ist jedoch wegen ihrer zu strikten Orientierung an diesem, die Unterschiede zwischen den Ländern ignorierenden 'Trennprinzip' zunächst gescheitert. In jeder dieser Phasen wurde die Entwicklung durch die Interaktion zwischen den politischen Akteuren und Interventionen des Verfassungsgerichts geprägt, wobei die ohnehin dominante Tendenz jeweils durch die Rechtsprechung noch verstärkt und verfestigt wurde. Auch in der Arbeit der Kommission hat Dominanz verfassungsrechtlicher Diskurse problemgerechte Lösungen nicht begünstigt." (Autorenreferat)