§ 4 Gesetzlich geschützte Biotope Biotopschutz, gesetzlicher
In: Schriftenreihe Natur und Recht; Handbuch des Meeresnaturschutzrechts in der Nord- und Ostsee, S. 97-105
In: Schriftenreihe Natur und Recht; Handbuch des Meeresnaturschutzrechts in der Nord- und Ostsee, S. 97-105
In: Wählergemeinschaften in einer Parteiendemokratie, S. 19-31
In: Handbuch Sozialpolitik, S. 412-421
Der Gesetzgeber hat sich bei den Rechtsfragen des Arbeitskampfes weitgehend zurückgehalten. Deshalb ist aus den Erfahrungen und Notwendigkeiten der Rechtspraxis ein umfangreiches Richterrecht entstanden. In diesem Beitrag werden vorhandene gesetzliche Regelungen des Arbeitskampfes dargestellt und Vorschläge für neue gesetzliche Regelungen gemacht. Die erforderlichen gesetzlichen Regelungen sollen die Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes, die Folgen eines rechtmäßigen Arbeitskampfes und Regeln über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates während des Arbeitskampfes betreffen. Aus der Dienstfunktion des Arbeitskampfes als Hilfsmittel der Tarifautonomie wird abgeleitet, daß das Kampfziel der Abschluß eines Tarifvertrages sein muß. Deshalb darf ein Arbeitskampf nur zwischen Tarifvertragsparteien um ein tariflich regelbares Ziel geführt werden, weshalb auch befristete Warnstreiks nicht rechtmäßig sein sollen. Ein generelles Verbot der Aussperrung wird dagegen für verfassungswidrig gehalten. (GF)
In: Bodenschutzrecht - auf dem Weg zur Nachhaltigkeit, S. 369-383
In: Umweltökonomie und Umweltpolitik, S. 112-116
In: Das Recht der Biomedizin, S. 325-326
In: Legitimitätspraxis, S. 175-206
In: Soziale Sicherung im EG-Binnenmarkt: Aufgaben und Probleme aus deutscher Sicht, S. 105-122
Ausgehend davon, daß im Zusammenhang mit der Einführung des EG-Binnenmarktes 1992 viele Probleme gerade im sozialen Bereich noch im Ungewissen liegen, werden in dem Beitrag die Folgen des Binnenmarktes für die gesetzliche Krankenversicherung betrachtet. Aufgrund der Tatsache, daß in den EG-Staaten verschiedene gesetzliche Krankenversicherungssysteme bestehen, die nicht aufeinander abgestimmt sind, kommt eine Harmonisierung vorläufig nicht in Frage. Langfristig erscheint es sinnvoll, eine schrittweise Konvergenz der nationalen Krankenversicherungssysteme anzustreben. Für eine sachgerechte Koordinierung ist es notwendig, sich Klarheit über die gegenwärtige Situation und die Probleme zu verschaffen. Dabei geht es vor allem um Leistungsansprüche und Kostenerstattung durch den zuständigen Träger für Leistungsaushilfe im anderen Staat sowie um Probleme an der Grenze. Es wird die Praxis diskutiert, die Sozialversicherung im Heimatstaat auch bei der Arbeit in einem anderen EG-Staat aufrecht zu erhalten. Die Entwicklung der Niederlassungsfreiheit und der freien Ausübung der medizinischen Berufe wird beschrieben. Probleme der Arzneimittelmärkte werden angesprochen. Die Ausführungen zeigen, daß sich der EG-Binnenmarkt in einer breiten Palette von Handlungsfeldern auch auf die deutsche Krankenversicherung auswirken wird. (ICA)
In: Jugendschutz: Rechtsgrundlagen in der Bundesrepublik Deutschland., S. 9-19
Gernert führt in das Handlungsfeld "Kinder- und Jugendschutz" mit einem Überblick über die verschiedenen Bereiche (gesetzlicher, erzieherischer, struktureller Kinder- und Jugendschutz) ein. Der § 14 des KJHG wird im Wortlaut wiedergegeben. Daran schließen sich die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz erarbeiteten Kriterien für den Erlass von Ausführungsbestimmungen zur Ausgestaltung des § 14 KJHG vom 22. September 1992 an: 1. Inhalte und Ziele des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 2. Zusammenwirken öffentlicher und freier Träger 3. Adressaten der Hilfe 4. Aufgabenfelder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 5. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und 6. Konzertiertes Handeln -ih.
In: Organisationsprobleme der Sozialversicherung, S. 183-203
Der Verfasser setzt sich zunächst auf definitorischer Ebene mit dem Problem des Finanzausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung auseinander, um vor diesem Hintergrund einen Überblick über die möglichen Ziele eines Finanzausgleichs und die zu deren Erreichen einzusetzenden Instrumente zu geben (horizontale Verteilungsgerechtigkeit, Wettbewerbsentzerrung, Vermeidung von Risikoselektionsstrategien, Rückversicherung). Im folgenden werden Kriterien zur Bewertung von Finanzausgleichen skizziert. Es schließt sich eine Darstellung und Bewertung der gegenwärtig in der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik durchgeführten Finanzausgleiche an. Hierzu zählen kasseninterne interregionale Finanzausgleiche, kassenarteninterne Finanzausgleiche sowie der kassenartenübergreifende Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner. Abschließend wird der Vorschlag der Einführung eines Risikostrukturausgleichs diskutiert. (ICE)
In: Umweltökonomie und Umweltpolitik, S. 135-137
In: Umweltökonomie und Umweltpolitik, S. 167-170
In: Integration von Zuwanderern in Italien, S. 26-64
In: Gesetzlicher Tierschutz im Deutschen Reich
In: Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder); Verdeckte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, S. 465-472