Diskurs: gesellschafts- und geisteswissenschaftliche Interventionen
ISSN: 1865-6846
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ISSN: 1865-6846
In: Journal für Psychologie, Band 5, Heft 2, S. 21-31
Ausgehend von einer Beschreibung der spezifischen Probleme, die eine Scheidung für Eltern und Kinder mit sich bringt, werden auch Chancen und die Möglichkeit einer positiven Veränderung im Rahmen von Scheidungen erörtert. Es wird deutlich gemacht, wie diese Chancen mit Hilfe professioneller therapeutischer Unterstützung genutzt werden können.
Seit Beginn der Neunzigerjahre des vorigen Jahrhunderts kommt es in vielen Staaten der Welt zu kriegerischen Auseinandersetzungen, mit denen massive Menschenrechtsverletzungen einhergehen. Andere Staaten oder Staatenbündnisse versuchen diese Konflikte schlimmstenfalls mit Waffengewalt zu beenden und greifen somit in die Souveränität fremder Staaten militärisch ein. Ein solches Eingreifen trägt den Titel humanitäre Intervention, da es der Beendigung der Menschenrechtsverletzungen dient.In dieser Arbeit wird die Problematik humanitärer Interventionen erörtert. Der biblische Befund zeigt, dass die Anwendung von Gegengewalt durchaus gerechtfertigt sein kann, wenn sie zur Minimierung oder Abwendung von Gewalt notwendig ist.Das kirchliche Lehramt setzt sich auch mit der Problematik des militärischen Eingreifens in die Souveränität fremder Staaten auseinander und kommt zum Schluss, dass nicht nur mehr der Verteidigungskrieg, sondern auch humanitäre Interventionen erlaubt sein können. Innerhalb der katholischen und evangelischen Kirche Deutschlands kommt es zu einem Paradigmenwechsel, wonach nicht mehr der gerechte Krieg, sondern der gerechte Friede im Mittelpunkt der friedensethischen Überlegungen steht.Die traditionellen Kriterien von der Lehre vom gerechten Krieg bilden einen nützlichen Rahmen, um zu beurteilen, inwieweit humanitäre Interventionen gerechtfertigt sein können. Aufmerksamkeit muss bei der Beurteilung solcher militärischer Eingriffe auch der Zeit danach geschenkt werden. ; Since the early ninetieth of the last century in a lot of states of the world armed conflicts have erupted which have entailed massive violations of human rights. Other states or alliances of states have tried to stop these conflicts by the use of armed force and have therefore violently infringed on the sovereignty of foreign states. Such interventions are called humanitarian interventions, because their aim is to end the violation of human rights.In this doctoral thesis the problem of humanitarian interventions is discussed in detail. Biblical exegesis demonstrates that the use of counterforce may be basically justified if it is necessary for minimizing or averting violence.The magisterium of the Catholic Church faces up to the problem of military interventions that infringe on the sovereignty of foreign states. It concludes that both a defensive war and humanitarian interventions may be permitted in certain cases. A paradigm shift has taken place both within the Catholic and the Protestant church of Germany. The ethics of war and peace no longer is focused on a "just war" but on a "just peace" instead.The traditional criteria of the just war-teaching are a helpful framework for assessing the justification of humanitarian interventions. In such an assessment special attention should be paid to the time period after the intervention. ; eingereicht von Johannes Sauseng ; Graz, Univ., Diss., 2014 ; OeBB ; (VLID)242269
BASE
In: Seeds of conflict
In: Series 3, The Spanish Civil War, 1936 - 1939 3
Auch die mit humanitären Zielen begründeten Interventionen der jüngsten Vergangenheit haben die Vorbehalte nicht beseitigen können, die in der Friedensforschung gegen gewaltsame Interventionen in Drittstaaten bestehen. Vor dem Hintergrund einer größeren Interdependenz in einer globalisierten Welt, in der Regierungen universellen Normen unterliegen, stellt sich die Frage, mit welchen Mitteln zur Sicherung der Menschenrechte Einzelner und von Gemeinschaften interveniert werden sollte. Seitens der Friedensforschung steht eine Klärung dieser Frage noch aus. Ebenso wichtig ist der Aspekt, welche zivilen Alternativen zu militärischen Interventionen bestehen. Der Band greift diese vielschichtige Thematik auf und möchte einen Beitrag zu ihrer erneuten Diskussion leisten. Der Inhalt · Theoretische Perspektiven · Fallbeispiele · Zivile Alternativen Die Zielgruppen · FriedensforscherInnen · PolitikwissenschaftlerInnen · SoziologInnen · Praktiker und Praktikerinnen der Friedensarbeit Die Herausgeber Dr. Bernhard Rinke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Professur für Internationale Beziehungen und Friedens- und Konfliktforschung und Geschäftsführer des Zentrums für Demokratie- und Friedensforschung (ZeDF) an der Universität Osnabrück. Christiane Lammers, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts Frieden und Demokratie der FernUniversität in Hagen. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Meyers, Professor für Internationale Politik und Außenpolitik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Prof. Dr. Georg Simonis, Institut für Politikwissenschaft der FernUniversität in Hagen
In: S + F: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, Band 4, Heft 2, S. 66-71
ISSN: 0175-274X
World Affairs Online
In: European Inclusion Studies v.7
Interventionen kommt in vielen Lebenszusammenhängen von Menschen eine große Bedeutung zu. In diesem Buch werden in einem ersten Teil Zugangsweisen und Grundüberlegungen hinsichtlich der Einbindung dieser Überlegungen in ein Gesamtkonzept "Inclusion Studies" dargestellt. Vor diesem Hintergrund werden unterschiedliche Bezugspunkte für zielgerichtete Interventionen vorgestellt und erläutert. Diese zielgerichteten Interventionen werden sodann als dialogisch-kooperative Beziehungen betrachtet und hinsichtlich ihrer Dimensionen und unterschiedlichen Zugangsweisen dargestellt. Eine besondere Beachtun
In: Schriftenreihe 9
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 47, S. 3-10
ISSN: 0479-611X
"Der Schutz grundlegender Menschenrechte gehört zu den größten Herausforderungen an die Staatengemeinschaft im ausgehenden 20. Jahrhundert. Während das klassische Völkerrecht humanitäre Interventionen im Rahmen einer Güterabwägung zwischen dem Schutz Unschuldiger und der Gefahr des Mißbrauchs dieses gewohnheitsrechtlichen Rechtsinstituts durch den intervenierenden Staat grundsätzlich für zulässig erachtete, ist die Rechtslage auf dem Hintergrund der Charta der Vereinten Nationen ungleich schwieriger zu beurteilen. Vor allem ist fraglich, ob das in Art. 2 Ziff 4 UN-Charta statuierte universelle Gewaltanwendungsverbot einer humanitären Intervention unter Verwendung militärischer Mittel entgegensteht. Die Staatenpraxis kennt verschiedene Szenarien der humanitären Intervention. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen tendiert dahin, derartige Schutzmaßnahmen zwar nicht generell zu rechtfertigen, sie in Anbetracht der besonderen Notlage der Betroffenen im Einzelfall aber zu tolerieren. Der einzelstaatlichen humanitären Intervention ist allerdings der Ausbau der Funktsionsfähigkeit kollektiver Mechanismen zur Sicherung der Menschen- und Volksgruppenrechte vorzuziehen. Erst dadurch erlangt der Schutz der Menschenrechte als Aufgabe von internationaler Bedeutung sein eigentliches Gewicht. Die in Art. 39 UN-Charta dem Sicherheitsrat nach dem Ende des Kalten Krieges neu eröffneten Handlungsspielräume könnten im Interesse einer weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte genutzt werden. Erste Ansätze einer solchen Entwicklung zeigen sich in der Somalia-Resolution 794, die bei innerstaatlichen Menschenrechtsverletzungen die Reaktionsmöglichkeiten der Vereinten Nationen nicht auf das VI. Kapitel der UN-Charta (friedliche Streiterledigung) beshränkt, sondern erstmals auch den Generalsekretär und die Mitgliedstaaten zu militärischen Maßnahmen nach dem VII. Kapitel ermächtigt." (Autorenreferat)
In: Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1427
Einerseits schließt die soziologische Systemtheorie aus, Intervention sei etwas anderes als Sabotage, die als soziales Konzept fungiert, etwas anderes als eine Art Spiegel- und Blendwerk in einer blind herumpreschenden Evolution, etwas anderes als Illusion, bei der alles darauf ankommt, wie man geschickt Erfolg zurechnen kann; andererseits wird man nicht sagen können, daß die Theorie diesen Befund schon hinreichend ausgearbeitet und vorgelegt habe. Dieser kuriosen Lage nimmt sich dieses Buch an - abstrakt, was sich von selbst versteht, und asketisch, damit die Unterscheidungen sichtbar werden, um die es geht.
In: Pädagogische Interventionsforschung. Theoretische Grundlagen und empirisches Handlungswissen., S. 260-268
Ein wichtiges Ziel bei der Gestaltung und Steuerung von Lern- und Bildungsprozessen ist es, den Transfer des Gelernten zu unterstützen. Doch was ist in diesem Zusammenhang mit Transfer gemeint? Welche Arten von Transfer lassen sich unterscheiden? Wie lässt sich der Transfer im Rahmen von Interventionen fördern? Und schließlich: Wie können Transfereffekte von Interventionen erfasst werden? Diese Leitfragen werden in dem Beitrag systematisch behandelt. (DIPF/Autor).
In: Gegenwartskunde: Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Band 41, Heft 3, S. 285-296
ISSN: 0016-5875
Angesichts der militärischen Auseinandersetzungen in Jugoslawien stellt sich die berechtigte Frage, in welchen Fällen und mit welchen Mitteln hat die Völkergemeinschaft das Recht im Sinne einer Intervention zur Sicherung des Friedens einzugreifen? Das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Interventionsverbot leitet sich aus dem Recht eines jeden Staates auf territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit ab und untersteht bis heute dem Prinzip der Souveränität. Das Interventionsverbot zielt als Instrument ab auf die Aufrechterhaltung der Staatenwelt, die Sicherung des Friedens und die Unabhängigkeit der kleineren Staaten. Der Beitrag diskutiert hier jedoch, ob angesichts der vielfältigen Konflikte das Recht auf Intervention bis hin zur Gewaltanwendung legitimiert werden kann, wenn ein Staat den internationalen Frieden gefährdet, oder, selbst wenn das nicht direkt geschieht, so doch zumindest Menschenrechte und Minderheitenschutz verletzt oder Bürgerkriege und internationale Konflikte herbeiführt. Ziele und Bedingungen sowie Formen und Instrumente einer legitimen Interventionspolitik und ihre rechtlichen Implikationen werden im folgenden erörtert, wobei besonderes Gewicht auf die friedensstiftende Intervention in Form der Konfliktprävention gelegt wird. (ICH)