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In: Handbuch der Kommunalen Wissenschaft und Praxis 3
A. Kommunale Finanzen -- Einleitung: Gemeindliche Finanzverfassung. Bedeutung gemeindlicher Finanzhoheit für die Selbstverwaltung -- 1. Kapitel Kommunale Finanzpolitik -- 2. Kapitel Das aktive Gemeindevermögen im allgemeinen -- 3. Kapitel Das Liegenschaftswesen -- 4. Kapitel Kommunaler Waldbesitz -- 5. Kapitel Das gemeindliche Kapitalvermögen (allgemeines Kapitalvermögen, Rücklagen, Stiftungen) -- 6. Kapitel Kommunales Schuldenwesen -- 7. Kapitel Gemeindehaushaltsrecht -- 8. Kapitel Kommunale Steuern und Umlagen -- 9. Kapitel Finanzausgleich -- 10. Kapitel Gebühren, Beiträge, Hand- und Spanndienste -- 11. Kapitel Kommunales Kassen- und Rechnungswesen -- 12. Kapitel Kommunales Vergabe- und Beschaffungswesen -- 13 Kapitel Rechnungsprüfungswesen -- 14. Kapitel System der kommunalen Verwaltungsrationalisierung -- B. Kommunale Wirtschaft. -- 15. Kapitel Kommunales Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik -- 16. Kapitel Kommunale Versorgungswirtschaft -- 17. Kapitel Kommunale Verkehrsbetriebe -- 18. Kapitel §87 Häfen -- 19. Kapitel Kommunales Sparkassenwesen -- 20. Kapitel Die Kommunalwirtschaft und das öffentlich-rechtliche Versicherungswesen -- 21. Kapitel Kommunale Wohnungsunternehmen -- 22. Kapitel Sonstige kommunale wirtschaftliche Unternehmen -- 23. Kapitel Die gemischtwirtschaftliche Unternehmung -- 24. Kapitel § 114 Energieversorgungsverträge von Gemeinden -- 25. Kapitel Wirtschafts- und Verkehrsförderung -- 26. Kapitel Prüfung kommunaler Betriebe -- Sachverzeichnis für Bde. I–III. Von Assessor Karl Heinz Hafels, Assistent beim Institut für Verwaltungswissenschaft der Universität zu Köln, Köln.
In: Beiträge zur kommunalen Versorgungswirtschaft H. 32
In: Bildungsgerechtigkeit., S. 235-248
Der Beitrag thematisiert das Thema Bildungsgerechtigkeit unter dem Aspekt der Kommunalen Bildungsberichterstattung, die derzeit in vielen Kommunen etabliert wird. Es wird vermutet, dass kommunale Bildungsberichte im interkommunalen Wettbewerb verbesserte bildungspolitische Steuerungskonzepte ermöglichen und so als Standortvorteil gelten können. Die Befunde, die anhand des Zensus 2011 generiert wurden, bestätigen dies. Darüber hinaus zeigt sich, dass die Kommunen unterschiedliche Strategien der Definition von Sozialräumen anwenden. (DIPF/Orig.).
ISSN: 0179-6216
In: Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis 3
In: Kommunalrecht - Kommunalverwaltung 48
In: Kommunale Selbstverwaltung und Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen, S. 132-143
Analysiert werden der Aufbau und die Aktivitäten der kommunalen Spitzenverbände als Interessenvertretung der Kommunen gegenüber der Landes- und Bundesebene. Die gemeinsamen Interessen der NRW-Gemeinden und Gemeindeverbände - der Kreise, der beiden Landschaftsverbände und des Kommunalverbandes Ruhr - werden auf Landesebene vor allem durch die folgenden drei Spitzenverbände wahrgenommen: dem Städtetag Nordrhein-Westfalen, dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag Nordrheinwestfalens. Drei kommunale Spitzenverbände vertreten die Interessen der Gemeinden und Gemeindeverbände NRWs und der übrigen Bundesländer auf Bundesebene: der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag. Es werden die Entstehung und Entwicklung dieser Verbände bis 1945 und ihre Wiederbegründung nach 1945 geschildert. Es werden die Organisation und die Aufgaben der kommunalen Spitzenverbände dargestellt und wie sie bei Spannungen einen Interessenausgleich herbeiführen. (GF)
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 75, Heft 12, S. 701-707
ISSN: 0342-2259
In: Finanzwissenschaftliche Schriften
Die Finanzkraftmesszahl erfüllt im kommunalen Finanzausgleich -genau wie die Bedarfsmesszahl- zentrale Steuerungsfunktionen. Allerdings wird ihre Objektivität in Zweifel gezogen, weil sie die Einnahmemöglichkeiten der Gemeinden offensichtlich nicht genau wiedergibt. Die vorliegende Arbeit unterzieht deshalb die Verfahren der Finanzkraftmessung in den Bundesländern einer grundsätzlichen Überprüfung und vergleicht sie mit Messkonzeptionen, die bei der gemeindlichen Kalkulation von Einnahmemöglichkeiten im Rahmen der Haushaltsplanung zugrunde gelegt werden könnten. Die Gegenüberstellung zeigt, dass kommunaler Finanzausgleich und gemeindliche Haushaltsplanung völlig verschiedene Zwecke verfolgen und die angewendeten Messkonzepte nicht nach den gleichen Kriterien bewertet werden dürfen.
In: Bildungsgerechtigkeit, S. 235-248