Konventionelle Kampfkraft verbessern!
In: Europäische Wehrkunde - Wehrwissenschaftliche Rundschau: offizielles Organ u. Pflichtbl, Band 37, Heft 3, S. 167-172
ISSN: 0723-9432
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In: Europäische Wehrkunde - Wehrwissenschaftliche Rundschau: offizielles Organ u. Pflichtbl, Band 37, Heft 3, S. 174-178
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In: Europäische Wehrkunde - Wehrwissenschaftliche Rundschau: offizielles Organ u. Pflichtbl, Band 37, Heft 3, S. 172-173
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In: Europäische Wehrkunde - Wehrwissenschaftliche Rundschau: offizielles Organ u. Pflichtbl, Band 37, Heft 3, S. 180-182
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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 3, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 360
In: Sowjetwissenschaft: Zeitschrift der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge, Band 41, Heft 6, S. 628-639
ISSN: 0038-6006
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In: Europäische Wehrkunde - Wehrwissenschaftliche Rundschau: offizielles Organ u. Pflichtbl, Band 37, Heft 12, S. 697-698
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In: Europäische Wehrkunde - Wehrwissenschaftliche Rundschau: offizielles Organ u. Pflichtbl, Band 37, Heft 12, S. 704-706
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In: Europäische Wehrkunde - Wehrwissenschaftliche Rundschau: offizielles Organ u. Pflichtbl, Band 37, Heft 10, S. 591
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In: Europäische Wehrkunde - Wehrwissenschaftliche Rundschau: offizielles Organ u. Pflichtbl, Band 37, Heft 11, S. 624-630
ISSN: 0723-9432
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In: Europäische Wehrkunde - Wehrwissenschaftliche Rundschau: offizielles Organ u. Pflichtbl, Band 37, Heft 3, S. 148-153
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Zugl.: Berlin, Freie Univ., Diss., 1987 u.d.T.: Zur Praxis lokaler Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
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Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob der Louvre-Accord als eine Umsetzung derZielzonenvorschläge von WILLIAMSON und McKINNON angesehen werden kann. Wir untersuchen, welche Massnahmen ergriffen wurden, um das im Louvre-Abkommen angestrebte Ziel einer Wechselkursstabilisierung zu erreichen, und prüfen, inwieweit die Koordinationskrise vom Spätherbst 1987 die Vorbehalte gegen Wechselkurszielzonen-Konzepte bestätigt hat. ; The present study addresses the question whetherand to which extent the Louvre-Accord can be considered as a realisation of the target-zone proposals of WILLIAMSON and McKINNON. We analyse the measures that have been taken to stabilize exchange-rates between member countries ofthe Louvre-Agreement and dlscuss in which way the coordination problems of autumn 1987 support the critics of target-zone arrangements
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Die deutsche Rechtsprechung hält trotz früh geäußerter Kritik für alle Bereiche des IER am Grundsatz der Territorialität in st. Rspr. fest. Gleiches gilt für die hL. Damit beschränkt sich die Prüfung einer fremdstaatlichen Enteignung auf die Belegenheit des enteigneten Vermögenswertes im Gebiet des Enteignerstaates sowie auf die Vereinbarkeit der Enteignung mit dem inländischen ordre public. Hauptansatzpunkte der Kritik sind einmal die an der Geltung des Territorialitätsprinzips geäußerten Zweifel, weiterhin die Schwächen des Belegenheitsbegriffs, die durch das Territorialitätsprinzip bedingte Verlagerung der Prüfung in den ordre public sowie die mangelnde Berücksichtigung des allgemeinen Völkerrechts durch die hL. Im Rahmen dieses Überblicks konnten nur einige wenige der Probleme des deutschen internationalen Enteignungsrechts aufgeworfen werden. Deutlich geworden dürfte aber sein, daß die scheinbar einfache Lösung der hM. insbesondere was die komplexen Fragen im Zusammenhang mit der Enteignung von Gesellschaften betrifft, auf schwer zu überwindende Schwierigkeiten stößt. Dies zeigen auch die vielfältigen Vorschläge, durch Abkehr von den Grundsätzen der hM und vor allem durch Bildung positiver Anerkennungsvoraussetzungen die bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen. Notwendig ist hier der Versuch, nicht nur auf einzelstaatlicher, sondern auf internationaler Ebene eine konsensfähige Lösung zu finden.
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In diesem Beitrag werden kreditpolitische Maßnahmen erörtert, die zu einer Entschärfung der internationalen Schuldenkrise beitragen könnten. Zu diesen Maßnahmen zählen Änderungen von Rechten und Pflichten aus Kreditverträgen einerseits zwischen Schuldnern und Gläubigern und andererseits im Gläubigerkreis. Zuerst werden Gestaltungsmöglichkeiten zur Erleichterung des Handels von bereits bestehenden Forderungstiteln zwischen den Gläubigerbanken geprüft, sodann Gestaltungsmöglichkeiten zur postkontraktuellen Entlastung der Schuldner, und schließlich wird eine Risikoteilung zwischen Gläubigern und Schuldnern ex ante als Weg zu effizienterer Gestaltung von Kreditverträgen erörtert.
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