Liberalisierte Partnerwahl
In: Ossietzky: Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, Band 11, Heft 5, S. 168
ISSN: 1434-7474
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In: Ossietzky: Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, Band 11, Heft 5, S. 168
ISSN: 1434-7474
Die Liberalisierung des Strommarktes hat bereits eine grundlegende Änderung der energiewirtschaftlichen Strukturen sowohl in Deutschland als auch in Europa eingeleitet bzw. treibt diese weiter voran. In der momentanen Übergangsphase vom monopolistischen Markt zum voll ausgebildeten Wettbewerb sind einerseits viele Veränderungen sichtbar geworden, andererseits besteht noch in vielen Bereichen eine Unsicherheit, wie sich diese in Zukunft entwickeln werden bzw. welche Tendenzen sich ausbilden. Für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist es daher wünschenswert, die sich bereits abzeichnenden Entwicklungen so früh wie möglich zu erkennen, um sich rechtzeitig auf diese einstellen zu können. Die Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg (TA-Akademie) hat daher mit dem Projekt "Szenarien einer liberalisierten Stromversorgung" dieses aktuelle Thema aufgegriffen, um entsprechend ihrem Auftrag zur Klärung der Zusammenhänge in diesem Themenbereich einen Beitrag zu leisten. Das Ziel hierbei war es vor allem, konsistente Szenarien, die mögliche Zustände im Jahr 2010 beschreiben, herauszuarbeiten.
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In: Technik
In der Zeit des monopolistischen Strommarktes gestaltete sich die Beziehung zwischen Energieversorger und Endkunde sehr einfach. Zur Regelung aller notwendigen Rechte und Pflichten war ein Vertrag geschlossen zwischen beiden Parteien vollkommen ausreichend. Eine Segmentierung der Kunden durch den Energieversorger zu dieser Zeit fand praktisch ohne Berücksichtigung der Interessen des Kunden statt. Alle Bereiche eines Energieversorgers arbeiteten mit denselben Einteilungen der Kunden in Kundengruppen. Diese Einteilung basierte weitgehend auf den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen. Die Liberalisierung des Strommarktes fordert laut europäischer Binnenmarktrichtlinie Elektrizität das Unbundling der Energieversorgungsunternehmen. Dies bedeutet eine mindestens kostenrechnerische Trennung in die Bereiche Erzeugung, Übertragung und Verteilung. Diese Trennung spiegelt sich auch in den notwendigen Verträgen nieder, die für jeden Kunden abgeschlossen werden müssen. Allein der Endkunde muss formal 3 Verträge abschließen, um die Belieferung mit Strom sicherzustellen. Jeder der eigenständigen Bereiche eines Energieversorgers nimmt eine Segmentierung der Kunden in nach seinen Fragestellungen primäre Kriterien vor. Die beiden wesentlich mit Endkunden befassten Marktpartner sind der Netzbetreiber, auf der Seite des Netzanschlusses des Kunden und der Lieferant, auf der Seite des Stromlieferanten für den Kunden. Der Netzbetreiber unterliegt trotz Liberalisierung dem Schutz des Gebietsmonopols und richtet seine Kundensegmentierung aus diesem Grund nicht nach den spezifischen Bedürfnissen des Kunden aus, sondern nach den für ihn relevanten gesetzlichen Regelungen. Der Stromlieferant hingegen steht im freien Wettbewerb mit anderen Marktpartnern. Daher muss er zum Zwecke einer optimalen Kundenbetreuung die Bedürfnisse des Kunden als primäres Kriterium seiner Kategorisierung heranziehen. Aufgrund der unterschiedlichen Kriterien des Netzbetreibers und des Stromlieferanten entstehen auf beiden Seiten Kundensegmente, die nicht miteinander harmonieren. Das primäre Kriterium für den Netzbetreiber ist die Aufteilung in die in der Verbändevereinbarung definierte Kundengruppen der Fahrplankunden sowie der Standardlastprofil Kunden (SLP-Kunden). Betrachtet man die in Deutschland für die Liberalisierung vorgesehene Zählertechnik, so richtet sich diese vollkommen nach den für die Verbrauchsermittlung zuständigen Netzbetreibern bzw. den Vorgaben durch die Verbändevereinbarung (VV) und den die VV konkretisierenden MeteringCode. Im Einzelnen bedeutet dies eine registrierende ¼-Stundmessung für Fahrplankunden bzw. einen Wirkverbrauchszähler für SLP-Kunden. Abhängig von diesem Kriterium muss der Lieferant seine Stromlieferung für den Kunden beim Netzbetreiber anmelden. Leistungsgemessene Kunden benötigen eine ¼-stundengenaue Prognose des Strombedarfs, Kunden mit Tarifzähler müssen lediglich einmal im Jahr mit ihrem Gesamtbedarf abgeschätzt werden. Beim Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant kann ein Kundensegment als zusätzliche Information demnach hilfreich oder sogar notwendig sein. Das Kundensegment des Netzbetreibers ist für den Stromlieferanten relevant. Umgekehrt benötigt der Netzbetreiber nicht die Kundeneinteilung durch den Stromlieferanten. Die für die Kundensegmente der Fahrplan- bzw. SLP-Kunden notwendigen Zähler waren grundsätzlich bereits vor der Liberalisierung in unterschiedlichen Kundengruppen vorhanden. Allerdings kann es aufgrund der neuen Einteilung der Kundensegmente zu notwendigen Zählerumrüstungen kommen, da die Segmentierungskriterien vor und seit der Liberalisierung nicht deckungsgleich sind. Insgesamt gesehen ist das Marktpotential für durch die Liberalisierung notwendig gewordene Zählerumrüstungen als gering einzuschätzen. Betroffen sind lediglich Kunden mit einem Gesamtstrombedarf von ca. 30.000 kWh bis 100.000 kWh. Dies ist das typische Kundensegment des Gewerbebetriebes oder eines landwirtschaftlichen Betriebes. Ein Blick auf den europäischen Strommarkt zeigt ein uneinheitliches Bild beim Stand der Liberalisierung. Auf der einen Seite stehen Länder wie Schweden, Norwegen, Finnland und Großbritannien die bereits vor Deutschland den Strommarkt bis hin zum Privathaushalt liberalisiert haben. Auf der anderen Seite stehen Länder wie Frankreich, die eine sehr langsame Liberalisierung bevorzugen. Ebenso unterschiedlich sind europaweit die Kundensegmente der Netzbetreiber bei den bereits liberalisierten Märkten. Die einzige Gemeinsamkeit ist die Voraussetzung einer registrierenden Leistungsmessung für definierte Kundengruppen für die Wahl eines freien Stromlieferanten. Nicht einheitlich ist bei der registrierenden Leistungsmessung bereits die Wahl des Messintervalls für die bezogene Leistung. Deutschland setzt ein Intervall von 15 Minuten für die gemessene Leistung voraus, die Länder Schweden, Norwegen und Finnland jeweils 1 Stunde. Finnland verzichtet völlig auf eine vereinfachte Abrechnung für Kleinkunden und setzt selbst für diese Kundengruppe eine registrierende Leistungsmessung voraus. Der Strommarkt in Europa entwickelt sich sehr unterschiedlich und weitgehend ohne Steuerung aus Brüssel. Selbst der Termin zur einhundertprozentigen Freigabe aller Endkunden zum 1. Januar 2005 laut einem Revisionsvorschlag zur europäischen Binnenmarktrichtlinie Elektrizität steht noch nicht fest. In Deutschland ist es weiterhin den Verbänden der Marktpartner überlassen, die Regeln für den Netzzugang zu vereinbaren. Die Wahl des verhandelten Netzzugangs durch den deutschen Gesetzgeber ist europaweit einmalig. Alle anderen Länder entschieden sich für einen regulierten Netzzugang und damit eine Regulierungsbehörde. Die in der Verbändevereinbarung zugelassenen Spielräume für Netzbetreiber tragen weiter zur Heterogenität der Kundensegmente in Deutschland bei. Eine Regulierungsbehörde könnte hier Abhilfe schaffen, indem die Kriterien für leistungsgemessene Kunden bundesweit vereinheitlicht werden. Weiter wäre die Durchsetzung der Interessen der Stromlieferanten gegenüber den Netzbetreibern durch eine Regulierungsbehörde schneller möglich als mit Hilfe der Kartellbehörden. 2003 soll laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Wirksamkeit der durch die Verbändevereinbarung erreichte Marktöffnung überprüft und bei Bedarf durch eine Regulierungsbehörde ersetzt werden. Die in der Arbeit zusammengestellten Fakten haben unterschiedliche Auswirkungen auf den Endkunden. Die Vertragswelt für diesen ist aufgrund der unterschiedlichen neuen Vertragsbeziehungen komplizierter geworden. Dies soll durch die neue AVBElt-Vertrieb und AVBEltNetz vereinfacht und harmonisiert werden. Die unterschiedlichen Kundensegmente des Netzbetreibers und der Stromlieferanten haben für den Kunden selbst keine unmittelbaren Auswirkungen. Lediglich die Betreuung durch die Marktpartner wird durch Kommunikationsprobleme zwischen diesen schwieriger. Hier haben sich die neuen Standards der EDIFACT-Kommunikation noch nicht etabliert. Ein Kunde hat seit der Liberalisierung mit mindestens zwei unterschiedlichen Marktpartnern eine vertragliche Beziehungen. Schließt ein Endkunde einen neuen Stromliefervertrag ab, tritt er zu diesem Zweck mit einem Stromlieferanten in Kontakt. Zur turnusmäßigen Ablesung des Stromzählers erscheint beim Kunden der Bevollmächtigte des Netzbetreibers. Mittelfristig wird eine Beruhigung der Situation auftreten. Anders als andere europäische Länder hat Deutschland quasi über Nacht seinen Strommarkt zu 100 % liberalisiert, was sehr zu Verunsicherungen auf Seiten der Marktpartner geführt hat. Mittlerweile liegt die Liberalisierung in Deutschland gut 4 Jahre zurück. Eine wesentliche Konzentration der ehemaligen Energieversorger ist nur in einigen Bereichen eingetreten. Vielfach wurden Vertriebspartnerschaften zwischen benachbarten oder anderweitig verbundenen Unternehmen gegründet. Die Entspannung der Situation wird sich sowohl auf die noch im Umbruch befindlichen gesetzlichen Regelungen und Vereinbarungen sowohl zum Netzzugang als auch zu den technischen Regularien beziehen. Weitere Fusionen im Inland werden sich abschwächen und der Auslandsmarkt eine steigende Bedeutung erlangen. Für den Kunden bedeutet dies stagnierende oder leicht steigende Preise aufgrund eines sich beruhigenden Verteilungskampfes der Stromlieferanten.
Abstract: Eine der Hauptargumente für die Beibehaltung einer weitreichenden Preisregulierung auf Telekommunikationsmärkten ist die Sorge, dass die ehemaligen Monopolunternehmen ansonsten ihre neugewonnene Freiheit missbrauchen könnten, um Neuanbieter mit Hilfe von Kampfpreisen vom Markt zu drängen. In den meisten Fällen gilt jedoch, dass eine solche Kapfpreisstrategie für das etablierte Unternehmen nicht vorteilhaft ist, weil die hohen Kosten durch spätere Mehrgewinne nicht gedeckt werden können. Zudem lassen sich Unter-Kosten-Preise in vielen Situationen auch ohne eine Verdrängungsabsicht erklären. Allerdings kommen einige modelltheoretische Beiträge zu dem Ergebnis, dass Verdrängungspreise durchaus Bestandteil einer rationalen Unternehmensstrategie sein können, wenn entweder zwischen den konkurrierenden Unternehmen oder in der vertikalen Beziehung zwischen Unternehmen und Kapitalgebern Informationsprobleme eine wichtige Rolle spielen. Das vorliegende Papier fasst die existierende ökonomische Theorie zum Thema Verdrängungspreise zusammen und nimmt sich den Fragen an, wie akut diese Gefahr auf liberalisierten Telekommunikationsmärkten ist und was am besten dagegen getan werden kann. Grundsätzlich stellt sich das Problem, wie Verdrängungspreise als solche erkannt werden können und was ordnungspolitisch dagegen unternommen werden sollte. Eine Ex-ante-Genehmigunspflicht aller Preissetzungen - wie sie z.B. momentan für Auslands- und Ferngespräche in Deutschland angewandt wird - führt zu zahlreichen Ineffizienzen und Inflexibilitäten und ist insb. in Anbetracht der geringen Gefahr von Verdrängungswettbewerb auf diesen Märkten kein adäquates Mittel. Price-Squeeze-Tests haben ebenfalls ihre Grenzen. Einige Vorteile hat die Sperrklinkenregel wie Baumol (1979) sie vorgeschlagen hat, verbunden mit eiern Effizienzverteidigung für Unter-Kosten-Preise. Diese Regel ist vor allem deswegen attraktiv, weil die Gefahr eines aggressiven Verdrängungswettbewerbs auf Telekommunikationsmärkten als äußerst gering einzustufen ist solange die Vorleistungspreise reguliert sind, da dann die Markteintrittsbarrieren niedrig sind. Empirische Erfahrungen auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt bestätigen diese Einschätzung.
BASE
In: DIW-Wochenbericht, Band 67, Heft 25, S. 389-394
World Affairs Online
In: Werkstattreihe 115
enth.
In: Werkstattreihe 115
In: Diskussionsbeiträge zur Wirtschaftspolitik 115
In: Freiburger Studien zur Netzökonomie 16
Abstract: Für die in liberalisierten Netzindustrien aktiven Unternehmen sind Kosteninformationen insbesondere bei Preis- und Investitionsentscheidungen von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus interessieren sich in zunehmendem Maße die wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger für die Kosten der Netze, vor allem bei der Regulierung von Marktmacht und der Bestellung defizitärer Netzleistungen. Dies erfordert eine auf anerkannten ökonomischen Prinzipien basierende entscheidungsorientierte Kostenermittlung, die durchgängig und konsistent in allen Netzbereichen – seien sie nun wettbewerblich, reguliert oder subventioniert – anwendbar ist. Die vorliegende Habilitationsschrift will hierfür eine systematische methodische Grundlage legen. Im Mittelpunkt steht die disaggregierte Ermittlung der Kapitalkosten. Es wird aufgezeigt, dass das Deprival value-Konzept bei der Kapitalkostenermittlung eine zentrale Rolle spielt. Darauf aufbauend wird ein analytischer Rahmen entwickelt, der das Zusammenspiel von Regulierung und Subventionierung (z.B. bei defizitären Eisenbahninfrastrukturen) normativ begründen kann.
In: Wirtschaft
Aus der Einleitung: Wir leben in einer Zeit des Wandels; in den letzten 50 Jahren mehr denn je. Die Welt rückt immer mehr zusammen und wir sind nur noch einen Mausklick von der anderen Seite des Globus entfernt. Grenzen, psychische und physische verschwimmen immer mehr und scheinen zu verschwinden. Dies ist nicht nur ein Trend, sondern eine logische Entwicklung. Der mündige Bürger macht sich frei im Denken und Handeln. Dieser Entwicklung kann sich auch die Wirtschaft nicht entziehen. Die Zeiten, in denen staatliche Reglementierungen und Kassenfüllerei uns dazu zwangen zu sagen: "Das kostet nun einmal soviel", sind endgültig vorbei. Nun heißt es: Willkommen auf dem freien Markt! Das Zauberwort heißt Liberalisierung. Wir schreiten mit großen Schritten in Richtung staatlicher Unabhängigkeit. Der Liberalisierungsboom der letzten Jahre hat uns gezeigt, was alles möglich ist. Wir haben viel dazugelernt, zum Beispiel, dass man nach Freiburg 100% vorwählen muss (0 10 90 = 100%), dass Strom gelb ist und dass "Sie bei 11 88 0" geholfen wird. Der Kunde besteigt nun langsam aber sicher den Königsthron und kann endlich frei wählen. Im Jahr 2003 ist es endlich soweit. Das älteste staatliche Monopol Deutschlands fällt: das Postmonopol! Die Liberalisierung des deutschen Briefmarktes kommt mit der Freigabe von Briefzustellungen mit einem Einzelgewicht bis einschließlich 200g endgültig zum Abschluss. Nun heißt es: Start frei für innovative Dienstleister. Fragen, die man sich nie gestellt hat, können plötzlich über Marktanteile entscheiden. "Wo steht der nächste Briefkasten?", "Kann meine Post nicht auch abgeholt werden?", "Warum zahle ich 1,10 DM für Briefzustellung am nächsten Tag, wenn mein Brief auch ruhig 3 Tage unterwegs sein kann?" ...all diese Fragen gewinnen nun an wirtschaftlicher Bedeutung und können über die Existenz neuer Unternehmen entscheiden. Diese Fallstudie soll Ihnen zeigen, welchen Bedingungen sich Unternehmer stellen müssen, wenn sie an diesem Markt agieren wollen. Darüber hinaus sehen Sie am Fallbeispiel eines Unternehmens einige Facetten dessen, was ab dem 1.1.2003 auf uns zukommen könnte. Ob der Fall des Postmonopols nun ein großer Knall wird oder nur ein kleiner Sturm im Wasserglas Post, wird die Zukunft zeigen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: TEIL 1Die Marktanalyse 1.Einleitung6 2.Geschichte der Liberalisierung7 2.1Zeitstrahl7 2.2Richtlinie 97/ 67/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates8 2.3Das Postgesetz (PostG )12 2.4Inhalte der PostUniversaldienstleistungsverordnung18 2.5Die PostEntgeltregulierungsverordnung (PEntgV)21 3.Der gegenwärtige Postmarkt in Deutschland24 4.Vergleich der EU-Mitgliedsstaaten28 4.1Übersicht über die Gesetzgebung28 4.2Vergleich der unterschiedlichen Gesetzgebungen32 4.3Die Position des deutschen Briefmarktes innerhalb der EU33 4.4Die zukünftige Marktentwicklung im gesamteuropäischen Zusammenhang34 5.Müssen Postdienste reguliert werden?36 6.Bedeutung der veränderten rechtlichen Situation ab 1.1.2003 für die DPAG Chancen und Risiken37 6.6Einleitung37 6.7Wettbewerbsnachteile der DPAG37 6.8Wettbewerbsvorteile der DPAG42 6.9Die Marktchancen der DPAG nach der Liberalisierung44 7.Damit Briefe so schnell wie möglich ankommen46 8.Die Konkurrenzunternehmen im lizenzierten Bereich47 8.1Überblick47 8.2Die geographische Service-Abdeckung des Anbieters47 8.3Der Wertschöpfungsprozess47 8.4Die Kundenspezifikationen49 8.5Die verschiedenen Arten der Anbieter50 8.6Bulkmail54 8.7Werbung auf Postsendungen55 8.8Zusammenführung Druckerei und Briefbeförderer55 8.9ex-ante Analyse56 9.Börse AG kündigt Internet-Handel an57 9.1Überblick57 9.2Wie könnte der liberalisierte Postmarkt an der Börse aussehen?57 10.Attraktive und unattraktive Briefströme58 10.1Einleitung58 10.2Prozentuale Verteilung der Briefpost der einzelnen Briefströme58 10.3Trends auf dem Briefmarkt60 10.4Die Agglomerationen61 TEIL 2Die Unternehmensgründung 1.Einleitung Unternehmensgründung67 2.Unternehmenskonzeption Visionen und Strategien68 2.1Überblick68 2.2Marktaudit68 2.3Die Substitutionsprodukte70 2.4Unsere Zielgruppe72 2.5Unsere Kernkompetenzen72 2.6SWOT-Analyse73 2.7Unternehmensziele74 2.8Die Kundenakquisition76 2.9Rahmenvertrag78 3.Das Unternehmenskundengeschäft85 3.1Ablauforganisation des Unternehmenskundengeschäfts85 3.2Unser Service für Geschäftskunden86 4.Das Privatkundengeschäft88 4.1Überblick88 4.2Ablauforganisation des Privatkundengeschäfts89 5.Marketing, Distribution und Kommunikation91 5.1Marketing-Approach91 5.2Distributionspolitik91 5.3Konditionenmix92 5.4Kommunikationspolitik93 6.Satzung der Innovative Delivery Services Aktiengesellschaft98 7.Standort und Infrastruktur104 7.1Überblick104 7.2Gebäude und Standort104 7.3Büroausstattung und Arbeitsmethodik105 7.4Fahrzeuge106 7.5Maschinelle Ausstattung108 8.Die Aufbauorganisation109 9.Das Personal110 9.1Überblick110 9.2Die Bestimmung der Kundenzahl112 9.3Marketing/Vertrieb113 9.4EDV114 9.5Teamassistenz / Kundenbetreuung114 9.6Personalabteilung115 9.7Rechnungswesen115 9.8Austräger115 9.9Sortierung117 9.10Mitarbeiterzahl118 9.11Die Beschäftigungsformen119 9.12Mitarbeiterwerbung120 10.Finanzierung121 10.1Erläuterungen zur Kostenzusammensetzung121 10.2Investitionen123 10.3Betriebsausgaben124 10.4Erfolgsrechnung125 10.5Unternehmensbewertung127 10.6Kapitalstruktur127 11.letzte Worte130 ANHANG Quellenangaben131