Umweltschutz - aber wie?: rechtliche Hindernisse, rechtliche Möglichkeiten
In: Schriften der Evangelischen Akademie in Hessen und Nassau 95
In: Schriften der Evangelischen Akademie in Hessen und Nassau 95
In: Schriften zum Wirtschaftsrecht Band 314
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Verlagsinfo: In Zeiten, in denen Abgasmanipulationen deutscher Autobauer ganze Scharen von Rechtsanwälten beschäftigen und die Übernahme des Saatgutherstellers Monsanto durch die Bayer AG negative Schlagzeilen produziert, fragt die Autorin nach der rechtlichen Bedeutung von Unternehmensreputation. Sie untersucht anhand eines interdisziplinären Ansatzes, inwieweit das deutsche Rechtssystem den guten Ruf eines Unternehmens schützt. Unter Heranziehung wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse analysiert die Autorin, welche Bedeutung gutes Ansehen für Unternehmen hat. Rechtlich legt sie ein besonderes Augenmerk auf die Frage, inwieweit Geschäftsleiter dazu verpflichtet sind, die Reputation des Unternehmens durch organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Die Autorin resümiert, dass eine solche Pflicht nicht nur aus ökonomischen Gründen besteht. Vielmehr führt ein guter Unternehmensreputation innewohnender Vermögenswert dazu, dass das Konstrukt ein rechtlicher Parameter ist. / »Corporate Reputation as a Legal Parameter« -- Against the background of numerous scandals of large German stock corporations, the author examines the legal significance of corporate reputation. By means of social and economic findings, she examines the extent to which German law obliges managing directors of financial institutions and stock corporations to protect the good reputation of the company they manage. In addition, she examines appropriate organizational precautions with a hands-on approach.
In: Recht, Technik, Wirtschaft 55
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 54, Heft 3, S. 110-118
ISSN: 0029-859X
"Die Privatisierung öffentlicher Aufgaben, ein Modethema der frühen neunziger Jahre, hat heute vor dem Hintergrund konkreter Projekte in der Rechtspraxis und auch in der Rechtsprechung Konturen gewonnen. Mit der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wird ein Stück rechtliches Neuland erschlossen. Der Beitrag gibt einen Überblick über einige wichtige Erscheinungsformen von 'Privatisierungsmodellen' und über die hierbei zu beachtenden rechtlichen Anforderungen und Schranken." (Autorenreferat)
In: Schriften zum Wirtschaftsrecht Band 314
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 59, Heft 2, S. 159-194
ISSN: 1865-5203
Rechtlicher Richtigkeitsschutz – zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung von Meinungen und Nachrichten
Die gezielte Verbreitung unrichtiger Tatsachen stellt demokratische Gesellschaften vor Probleme. Das lässt fragen, ob das Interesse an Tatsachenrichtigkeit auch staatliche Eingriffe rechtfertigen kann. Ein solches Interesse ist insoweit anzuerkennen, als Tatsachenvorstellungen die Basis von menschlichen Dispositionen bilden. Regelungen zum Richtigkeitsschutz müssten daher handlungsbezogen sein, bereichsspezifisch ansetzen und ließen dann keine totalitären Szenarien befürchten. Reibungen mit den liberalen Grundannahmen der äußerungsrechtlichen Garantien bestehen ebenfalls nicht. Denn es zeigt sich, dass diese Annahmen für schlichte Tatsachenmitteilungen nicht genauso wie bei wertenden Positionierungen gelten. Das wirft ein Schlaglicht auf diese das Äußerungsrecht beherrschende Unterscheidung. Sie findet ihren Grund in den verschiedenen sozial-normativen Programmen, die Rezipienten ablaufen lassen, je nachdem ob ihnen gegenüber eine Wertung oder eine Tatsache geäußert wird. Im ersten Fall sind Hörerinnen als autonome Personen angesprochen, die sich selbst eine Meinung bilden können, wohingegen Tatsacheninformationen nach festen sozialen Mustern automatisiert verarbeitet werden. Kurzum: Meinungen sind, wozu wir uns verhalten sollen, Tatsachen, was wir als gegeben hinnehmen müssen. Nimmt man diese Rekonstruktion zum Ausgangspunkt, liegt nahe, schlichten Tatsacheninformationen den Schutz durch die Meinungsfreiheit – nicht aber durch die Informations- und Pressefreiheit – konsequent und unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt zu versagen. Der Rest des Artikels untersucht die dogmatischen und praktischen Implikationen dieser These.
In: Die Allokation von Lebenschancen, S. 36-64
In: Hamburger Informationen zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik, Heft 50, S. 8
ISSN: 0931-8399, 0931-8399
In: Volk : Grundriß der deutschen Volkskunde in Einzeldarstellungen 3