Wie Transgender-Patienten betreuen?
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 96, Heft 22
ISSN: 1424-4004
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In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 96, Heft 22
ISSN: 1424-4004
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 27, Heft 7/08, S. 12-12
ISSN: 2197-621X
In einem bundesweit einzigartigen interdisziplinären Kompetenzzentrum will die Universitätsmedizin Münster Transpersonen umfassend und ihr gesamtes Leben lang begleiten.
In: Peripherie: Politik, Ökonomie, Kultur, Band 40, Heft 1-2, S. 125-146
ISSN: 2366-4185
Der koloniale Staat in Britisch-Indien intervenierte auf vielseitige Weise in die Leben sexuell "devianter" männlicher und nichtbinärer kolonialer Subjekte und übte dabei ein beträchtliches Maß an körperlicher und epistemischer Gewalt aus. Der Beitrag stellt einige dieser Interventionen dar, um die historischen Verknüpfungen zwischen männlicher sexueller und nichtbinärer geschlechtlicher "Abweichung" und staatlicher Gewalt aufzuzeigen. Dafür untersucht er zuerst die Doppelmoral des kolonialen Rechtssystems in der Strafverfolgung sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen: Während heterosexuelle Gewalt strafrechtlich verfolgt werden konnte, war dies bei homosexuellen Vergewaltigungen nicht möglich. Zum zweiten betrachtet er das Gesetz zur Überwachung der sogenannten "kriminellen Stämme" aus dem Jahr 1871, das die Verfolgung und medizinische Klassifizierung von "Eunuchen", also von Menschen mit einer nichtbinären Geschlechtsidentität, ermöglichte und deren Leben gewaltsam einschränkte. Zuletzt wirft er einen Blick auf die Welt des kolonialen Strafgefangenenlagers auf den Andamanen, wo koloniale Theorien über die gewalttätigen Neigungen sexuell "devianter" Männer formuliert wurden und mit verschiedenen Formen der körperlichen Züchtigung experimentiert wurde. Die historische Betrachtung zeigt auf, dass der koloniale Diskurs über männliche sexuelle "Devianz" stark auf der Terminologie der Gewalt aufbaute, gleichzeitig aber gewaltförmige Einschnitte in die Leben und Körper der Betroffenen verursachte.
In: Die Philosophin: Forum für feministische Theorie und Philosophie, Band 14, Heft 28, S. 67-78
ISSN: 2154-1620
In: Transpositiones: journal for interdisciplinary and intermedial cultural studies : Zeitschrift für transdisziplinäre und intermediale Kulturforschung, Band 2, Heft 1, S. 53-76
ISSN: 2749-4136
In: Peripherie: Politik, Ökonomie, Kultur, Band 40, Heft 1 and 2-2020, S. 125-146
ISSN: 2366-4185
Der koloniale Staat in Britisch-Indien intervenierte auf vielseitige Weise in die Leben sexuell "devianter" männlicher und nichtbinärer kolonialer Subjekte und übte dabei ein beträchtliches Maß an körperlicher und epistemischer Gewalt aus. Der Beitrag stellt einige dieser Interventionen dar, um die historischen Verknüpfungen zwischen männlicher sexueller und nichtbinärer geschlechtlicher "Abweichung" und staatlicher Gewalt aufzuzeigen. Dafür untersucht er zuerst die Doppelmoral des kolonialen Rechtssystems in der Strafverfolgung sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen: Während heterosexuelle Gewalt strafrechtlich verfolgt werden konnte, war dies bei homosexuellen Vergewaltigungen nicht möglich. Zum zweiten betrachtet er das Gesetz zur Überwachung der sogenannten "kriminellen Stämme" aus dem Jahr 1871, das die Verfolgung und medizinische Klassifizierung von "Eunuchen", also von Menschen mit einer nichtbinären Geschlechtsidentität, ermöglichte und deren Leben gewaltsam einschränkte. Zuletzt wirft er einen Blick auf die Welt des kolonialen Strafgefangenenlagers auf den Andamanen, wo koloniale Theorien über die gewalttätigen Neigungen sexuell "devianter" Männer formuliert wurden und mit verschiedenen Formen der körperlichen Züchtigung experimentiert wurde. Die historische Betrachtung zeigt auf, dass der koloniale Diskurs über männliche sexuelle "Devianz" stark auf der Terminologie der Gewalt aufbaute, gleichzeitig aber gewaltförmige Einschnitte in die Leben und Körper der Betroffenen verursachte.
In: Journal of health monitoring, Band 5, Heft S1, S. 1-30
ISSN: 2511-2708
Geschlechter, sexuelle Orientierungen und die damit verbundenen Lebensweisen sind heterogen. Inwieweit Menschen ihr Geschlecht, ihre Sexualität und ihre Lebensform selbstbestimmt und frei leben können, und mit welchen gesellschaftlichen Ressourcen, Teilhabechancen und Diskriminierungen dies verbunden ist, beeinflusst ihre Lebenslagen und damit auch ihre gesundheitliche Situation. Es wurde ein narratives Review zur gesundheitlichen Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen (LSBTI) durchgeführt und dazu internationale und deutsche Reviews, Metaanalysen und bevölkerungsbezogene Studien herangezogen. Der Beitrag beschreibt schlaglichtartig den Stand der rechtlichen, gesellschaftlichen und medizinischen Anerkennung in Deutschland sowie die gesundheitliche Lage von LSBTI-Personen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland haben sich für homo- und bisexuelle Menschen schrittweise verbessert, während für trans- und intergeschlechtliche Personen aus Sicht vieler Akteur*innen bezüglich sowohl der medizinischen als auch rechtlichen Anerkennung noch große Defizite bestehen und wissenschaftliche Erkenntnisse noch ungenügend Eingang in die medizinische Praxis gefunden haben. Die verfügbaren Daten zur gesundheitlichen Situation von LSBTI-Personen verweisen auf Handlungsbedarfe im Bereich der psychischen Gesundheit und der Gesundheitsversorgung. Die Datenlage ist jedoch sehr lückenhaft und lässt kaum Aussagen über die allgemeine gesundheitliche Lage und über gesundheitliche Ressourcen von LSBTI-Personen zu. Für die konkrete Planung und Umsetzung von Maßnahmen und die differenzierte Beschreibung der Situation in Deutschland bedarf es eines Ausbaus der Datengrundlagen, nicht zuletzt auch in bevölkerungsrepräsentativen Erhebungen.
In: Die Philosophin: Forum für feministische Theorie und Philosophie, Band 14, Heft 28, S. 95-97
ISSN: 2154-1620
In: Die Philosophin: Forum für feministische Theorie und Philosophie, Band 11, Heft 22, S. 69-84
ISSN: 2154-1620
In: Gender: Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Band 8, Heft 3, S. 12-28
ISSN: 2196-4467
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 62, Heft 20/21, S. 15-21
ISSN: 2194-3621
"Eine 'Geschlechtsidentität' haben alle Menschen, diese wird aber nur dann thematisiert, wenn sie von der Norm abweicht. Zwei große Fragestellungen der Geschlechtsidentität fordern das Rechtssystem heraus: Transgender und Intersex." (Autorenreferat)
In: Ukraine-Analysen, Heft 166, S. 16-19
Jahrzehntelang hat der ukrainische Staat die sexuellen Minderheiten im Land ignoriert, sogar wie Russland versucht, ihre "Propaganda" gesetzlich zu unterbinden, auch wenn das unter dem zunehmenden Druck einer agilen LGBT-Community in den vergangenen Jahren gescheitert ist. In jüngster Zeit entdeckt die Regierung ihr Herz für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender. Präsident Petro Poroschenko wird zum Fürsprecher in erster Reihe. Auf Initiative der Regierungskoalition hat das Parlament Ende 2015 einen Diskriminierungsschutz für sexuelle Minderheiten am Arbeitsplatz gesetzlich verankert. Menschenrechtsaktivist*innen werten dies als Wendepunkt in der traditionell homophoben Politik des ehemaligen Sowjetstaates. Bis 2020, so sieht es ein Aktionsplan der Regierung vor, sollen in der Ukraine sogar gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eingeführt werden. Doch darf nicht vergessen werden, dass diese LGBT-freundliche Politik vor allem pragmatische Gründe hat. Zum einen macht die Europäische Union Druck. Von ihr erhofft sich die Ukraine finanzielle Hilfen, Visafreiheit und im Zuge der Assoziierung eine weitere Annäherung. Zum anderen will sich die Regierung in Kiew von Russland abgrenzen, das Teile des Landes besetzt hat. In der Bevölkerung allerdings verfängt die neue Politik nicht. Homo- und Transphobie nehmen zu. Rechtsradikale gehen offensiv gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender vor.
In: Ukraine-Analysen, Heft 203, S. 2-6
Die LSBTI-Community in der Ukraine ist sichtbarer denn je - eigentlich eine Erfolgsgeschichte. Hass und Gewalt aber setzen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LSBTI) zu. Die politische Klasse verharrt ein Jahr vor den Wahlen in Untätigkeit. Die Regierung schützt öffentlichkeitswirksam Veranstaltungen der Community wie den KyivPride, der in diesem Jahr am 17. Juni stattfindet (siehe http://kyivpride.org/en/), tut aber ansonsten wenig für die Bürger- und Menschenrechte der Betroffenen. Und das obwohl Rechtsradikale mehr denn je gegen sexuelle Minderheiten mobilmachen.
In: Ukraine-Analysen, Heft 120, S. 2-6
Im Mai dieses Jahres konnten Aktivist*innen der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen- und Transgender (LGBT)- Szene in der Ukraine erstmals auf die Straße gehen, um für ihre Rechte zu demonstrieren. Der KyivPride mit seinem »March of Equality« war ein historischer Schritt für die LGBT-Bewegung im Land. Die ukrainische Gesellschaft ist mehrheitlich homophob; seit dem KyivPride besteht jedoch berechtige Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation. Allerdings wird vieles davon abhängen, ob die Regierung im November tatsächlich wie geplant das Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnen kann.
In: Soziologie: Forum der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Band 52, Heft 1, S. 91-99
ISSN: 1862-2550
Dieses Vorhaben nimmt als Testfall die Armutspopulation in den Blick und untersucht anhand dreier gesellschaftlich umstrittener Felder sozialer Ungleichheit, nämlich sexueller Diversität, Migration und Sozialpolitik eine mögliche Polarisierung an den sozialstrukturellen Rändern. Mit Daten des Sozio-Ökonomischen Panels kann gezeigt werden, dass Menschen in Armut gegenüber Homosexuellen oder transgender Personen nicht skeptischer eingestellt sind als nicht-arme Personen. Im zweiten Feld sozialer Ungleichheit lehnen Menschen mit Armutserfahrung Migrationsbewegungen eher ab und die Migrationsskepsis unter Personen in langanhaltender und intensiver Armut ist größer als bei Menschen mit diskontinuierlichen Armutsverläufen. Im Feld der sozialen Sicherung bevorzugen Personen mit Armutserfahrung staatliche Sicherungsmaßnahmen gegenüber privater Absicherung.