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1123 Ergebnisse
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In: Sammlung Göschen 522
In: Schriften und aktuelle Beiträge zum österreichischen Abgabenrecht 67
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft Bd. 2818
In: Modelle kritischer Gesellschaftstheorie: Traditionen und Perspektiven der Kritischen Theorie, S. 28-38
Der Beitrag diskutiert den Begriff der Aufklärung und den der Kritik in der Kritischen Theorie hauptsächlich anhand einer Interpretation von Adornos "Minima Moralia. Reflexionen aus dem Beschädigten Leben". Hier wird das "dialektische Verfahren" als negatives, als eines, das "Aussagen macht, um sie zurückzunehmen und dennoch festzuhalten" bestimmt. Mit dieser Bestimmung skizziert Adorno einen Aufklärungsbegriff, der mit der geschichtlichen Verwirklichung von Aufklärung nicht einfach zusammenfällt, dessen Verwirklichung also allein in dem Ganzen einer "aufklärenden Bewegung" ihren Ort hat, vorausgesetzt, diese Bewegung bildet je ein Ganzes. Auch für Adorno ist Kants Begriff der Aufklärung verbindlich: "Wenn denn nun gefragt wird: Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter?, so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der Aufklärung." Mit leidenschaftlichem Doppelsinn sagt der Aufklärer - und dies hätte Adorno unterschrieben: Der lösende und bindende Zweifel ist meine Sache und deshalb kann ich nicht umhin, dem anderen zu glauben und zu vertrauen, dem anderen in mir selbst. Trust me. (ICA2)
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 283-293
"Verhaltenserwartungen, deren Verwirklichung nicht kontrollierbar ist, bedürfen der Vertrauensbildung. Die Vertrauensvermutung stützt die Stabilität der Erwartung und schützt vor der Enttäuschungsangst. Vertrauen überbrückt Unsicherheit. 'Moralvertrauen' zu Personen stützt sich auf beobachtete Indikatoren, die das Vertrauen bestärken, rationalisiert Enttäuschungen und löst kognitive Dissonanzen im Sinne der Selbstbestätigung. Vertrauensbildung ist insofern ein reflexiver Prozeß der Wahrnehmungsselektion. Vertrauen zu Institutionen unterscheidet sich von Vertrauen zu Personen. Es ist abstrakter und indirekter, bezieht sich auf 'Systemeigenschaften'. Über welche Systemeigenschaften bildet sich Institutionenvertrauen? Welche Indikatoren dienen der Bestätigung der Vertrauensvermutung? Der Analyse liegt ein Institutionenverständnis zugrunde, das die Übertragung normativer Leitideen in handlungsbestimmende Orientierungen thematisiert. Die Homogenisierung von Erwartungen und normativem Selbstanspruch der Institutionen einerseits und die je kontextspezifische Symmetrie von Beobachtungsselektion und Institutionenperformanz andererseits sollen als Grundlagen für eine Vertrauensbildung zu Institutionen gelten. Für Vertrauensverlust wird insbesondere die Wahmehmung von unbearbeiteten Kontingenzen der institutionellen Differenzierung herausgearbeitet. Die anwendungsbezogenen Beispiele werden aus dem Institutionalisierungsprozeß der Europäischen Union mit noch nicht gewonnenem 'Systemvertrauen' und verlorenem 'Moralvertrauen' gewählt." (Autorenreferat)
In: Stiftung & Sponsoring: das Magazin für Non-Profit-Management und -Marketing, Heft 6
ISSN: 2366-2913
In: Deutsches, europäisches und vergleichendes Wirtschaftsrecht 75
In: Deutsches, Europäisches und Vergleichendes Wirtschaftsrecht 75
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Die Autor lenkt den Blick auf ein Beratungsfeld, das in Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt: "asset protection", zu deutsch "Vermögensschutz". Er untersucht mit den Asset Protection Trusts besonders auffällige rechtliche Gestaltungen, die gerade Privatpersonen einen Schutz ihres Vermögens vor Gläubigern versprechen. Dabei geht er zunächst auf den Rechtsrahmen in verschiedenen "Heimathäfen" von Asset Protection Trusts ein, insbesondere der Cook Islands und der US-Bundesstaaten Alaska und Delaware sowie auf korrespondierende Rechtsprechung. Anschließend erfolgt eine Einordnung der Ausgestaltungen in das deutsche Kollisions-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht. Es wird erörtert, wie das deutsche Recht der Schaffung von Haftungsexklaven durch Trustgestaltungen gegenüber steht und es werden die Grenzen ihrer Wirksamkeit zu dem Schutz von Vermögen aufgezeigt. Der Autor zieht hierzu Erkenntnisse heran, die vor allem US-amerikanische Gerichte im Umgang mit Asset Protection Trusts gewonnen haben und weist auf Herausforderungen hin, denen das deutsche Recht im Umgang mit solchen Trusts begegnet
In: Deutsches, Europäisches und Vergleichendes Wirtschaftsrecht 75
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 5333
Blog: Soziopolis. Gesellschaft beobachten
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