Whistleblowing
In: Aus Politik und Zeitgeschichte 73. Jahrgang, 33/34 (14. August 2023)
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In: Aus Politik und Zeitgeschichte 73. Jahrgang, 33/34 (14. August 2023)
In: American political science review, Band 102, Heft 2, S. 249-268
ISSN: 0003-0554
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 2, S. 188-198
ISSN: 0006-4416
"Der Begriff "Whistleblowing" kommt aus den USA und hat dort vor vielen Jahren Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden. Von "Whistleblowing" spricht man vor allem dann, wenn Beschäftigte sich aus gemeinnützigen Motiven gegen ungesetzliche, unlautere oder ethisch zweifelhafte Praktiken wenden, die ihnen innerhalb "ihres" Betriebes oder "ihrer" Dienststelle bekannt geworden sind. Whistleblower widmen sich als Insider aus ihrer Organisation heraus vor allem Fragen des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie der Sicherheit von Produktionsanlagen und anderer gefahrenträchtiger Einrichtungen; sie versuchen zudem, Korruption und Verschwendung in staatlichen und privatwirtschaftlichen Bürokratien aufzudecken." Der Autor zieht Parallelen in Deutschland und fragt nach dem Handlungsbedarf hinsichtlich der Meinungsäußerungsfreiheit in Beschäftigungsverhältnissen, der Weitergabe von Insider-Informationen, der Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen und der Institutionalisierung einer "Ethikfreundlichen" Infrastruktur. (IAB2)
In: Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht 63
In: Nomos Universitätsschriften
In: Recht 675
In: Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse 40
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 45, Heft 2, S. 188-198
ISSN: 0006-4416
Unter "Whistleblowern" versteht der Verfasser "ethische Dissidenten", die aus gemeinnützigen Gründen auf bedenkliche Vorgänge in ihrem Arbeits- oder Wirkungsbereich hinweisen. Er stellt sieben Fallkonstellationen von Whistleblowing vor: Konflikte um die Einhaltung beruflicher Standards, Bagatellisierung von Schadensfällen, Unterdrückung und Vernichtung von Dokumenten, Kritik an betriebsinternen Missständen, Aufdeckung von Gesetzesverstößen und Straftaten, Verstöße gegen internationale Abkommen, kontroverse Risikoeinschätzung. Auch auf Seiten der Unternehmen sieht der Verfasser ein Interesse daran, dass Mitarbeiter frühzeitig auf Schwachstellen aufmerksam machen. In der Bundesrepublik bestehen hier nach Ansicht des Verfassers jedoch noch Defizite, was die Meinungsäußerungsfreiheit in Beschäftigungsverhältnissen und die Weitergabe von Insider-Informationen angeht. Er fordert ein arbeits- und dienstrechtliches Maßregelungsverbot, ein Recht auf individuelle Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen und eine ethikfreundliche Infrastruktur mit Ethik-Kodizes und Ethikschutz-Vertrauenspersonen. (ICE)
In: Recht in privaten und öffentlichen Unternehmen 2
In: Chartered secretary: CS ; the magazine of the Institute of Chartered Secretaries & Administrators, S. 38
ISSN: 1363-5905