Naturrecht und Völkerrecht
In: Verhandlungen des 8. Deutschen Soziologentages vom 19.-21. September 1946 in Frankfurt am Main: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 136-157
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In: Verhandlungen des 8. Deutschen Soziologentages vom 19.-21. September 1946 in Frankfurt am Main: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 136-157
In: Verhandlungen des 7. Deutschen Soziologentages vom 28. September bis 1. Oktober 1930 in Berlin: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 31-50
In: Verhandlungen des 7. Deutschen Soziologentages vom 28. September bis 1. Oktober 1930 in Berlin: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 81-92
In: Verhandlungen des 7. Deutschen Soziologentages vom 28. September bis 1. Oktober 1930 in Berlin: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 121-132
In: Verhandlungen des 6. Deutschen Soziologentages vom 17. bis 19. September 1928 in Zürich: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 292-312
In: Verhandlungen des 6. Deutschen Soziologentages vom 17. bis 19. September 1928 in Zürich: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 15-35
In: Verhandlungen des 3. Deutschen Soziologentages am 24. und 25. September 1922 in Jena:, S. 6-23
In: Verhandlungen des 3. Deutschen Soziologentages am 24. und 25. September 1922 in Jena:, S. 24-39
In: Komplexe Dynamiken globaler und lokaler Entwicklungen: Verhandlungen des 39. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Göttingen 2018, S. 1-8
Beitrag zur Ad-Hoc-Gruppe "Prozessuale Soziologie oder Soziologie sozialer Prozesse? Methodologische, epistemologische und ontologische Debatten"
In: Komplexe Dynamiken globaler und lokaler Entwicklungen: Verhandlungen des 39. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Göttingen 2018, S. 1-8
In dem Beitrag wird die Frage diskutiert, inwieweit Esoterik als Ideologie im Sinne von notwendig falschem Bewusstsein begriffen werden kann. Im ersten Teil wird die esoterische Subjektivität gesellschaftstheoretisch und psychoanalytisch bestimmt und die Bedürfnisse analysiert, die durch Esoterik befriedigt werden, sowie die Funktion untersucht, die diese Ideologie erfüllt. Im zweiten Teil werden dann diese Resultate mit Theodor W. Adornos Bestimmungen des Ideologiebegriffs in seinem Beitrag zur Ideologienlehre von 1954 konfrontiert. Adorno behauptet dort, dass die Ideologie nach dem Ende des liberalen Unternehmerkapitalismus nicht mehr als notwendig falsches Bewusstsein begriffen werden könne. Im Gegensatz dazu wird die These aufgestellt, dass Ideologien der Massenkultur wie die Esoterik trotz ihres Mangels an Kohärenz notwendig falsches Bewusstsein darstellen, insofern sie sich blind und anonym aus dem gesellschaftlichen Prozess kristallisieren und in ihnen der gesellschaftliche Geist zum Ausdruck kommt.
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 937-940
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 172-186
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 389-401
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 750-763
"In der alten Bundesrepublik haben die industriellen Beziehungen jahrzehntelang eine herausragende Scharnierfunktion zwischen System- und Sozialintegration wahrgenommen. Die aktuelle Debatte um intensivierte Globalisierung schürt Zweifel, ob diese Funktion und ihr institutioneller Rahmen in Zukunft noch Bestand haben können. Nach einer verbreiteten Deutung begünstigt ökonomische Gloablisierung Kapitalismen, in denen kollektivvertraglich geregelte Lenkungssysteme traditionell geringer entwickelt sind. Als Konsequenzen für den 'rheinischen Kapitalismus' deutscher Prägung werden genannt: Aufzehrung sozialstaatlicher Regulierungskapazität, Druck auf kollektive Verhandlungssysteme, schwindende Integrationskraft intermediärer Organisationen und eine neuartige Heterogenisierung der Gesellschaft mit demokratiegefährdenden Potentialen. In Auseinandersetzung mit solchen Auflösungsszenarien formuliert der Beitrag eine andere These: Danach handelt es sich bei der Ausweitung transnationaler Untemehmensaktivitäten um riskante Strategien, deren Gelingen - auch - von kompatiblen Formen der Interessenvertretung und Regulierung abhängt. Transnationale Unternehmensnetzwerke bleiben letztlich auf eine Einbettung ihrer Aktivitäten in ortsgebundene Interaktionszusammenhänge angewiesen. Das spricht für einen neuartigen Regulationsbedarf, der innerhalb der bestehenden institutionellen Konfiguration jedoch kaum zu befriedigen ist. Es kommt zu einer anomischen Konstellation: Dem sich durchsetzenden neuen Muster internationaler Arbeitsteilung fehlt das 'regulierende soziale Band', eine kompatible Regulationsweise mit geeigneten Institutionen und kompromissfähigen Akteuren." (Autorenreferat)