Open Access BASE2018
Leistungsklagen der öffentlichen Hand ; Zum Vorrang der administrativen Vollziehung des Verwaltungsrechts ; claims for performance by public authorities
Abstract
Das materielle Verwaltungsrecht wird im Grundsatz durch spezifisch administrative Instrumente durchgesetzt, während die Verwaltungsgerichtsbarkeit erst auf der sich anschließenden Kontrollebene zum Zuge kommt. Bei der Vollziehung bestimmter öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse jedoch greift die öffentliche Hand auf die allgemeine Leistungsklage nach der VwGO zurück. Den in der Literatur bisher wenig beachteten Anwendungsfällen und prozessualen Problemen derartiger Leistungsklagen nimmt sich dieser Aufsatz an. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf ihr Verhältnis zu den administrativen Mitteln der Rechtsvollziehung gelegt werden.
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