Open Access BASE1919

Bemerkungen zu den deutschen Friedensbedingungen

Abstract

BEMERKUNGEN ZU DEN DEUTSCHEN FRIEDENSBEDINGUNGEN Bemerkungen zu den deutschen Friedensbedingungen ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([1]) I. Bestimmungen über den Völkerbund. (3) Zu Artikel 1. Mitglieder des Völkerbundes. (3) Zu Artikel 3. Zusammensetzung der Bundesversammlung. Zu Artikel 4. Der Rat des Völkerbundes. Zu Artikel 5. Beschlussfassung der Bundesversammlung und des Bundesrates. (4) Zu Artikel 8. und 9. Beschränkungen der Rüstungen und der Rüstungsindustrie. (5) Zu Artikel 10. Gewährleistung der territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit aller Bundesstaaten. (7) Artikel 11 bis 15. Sicherung gegen kriegerische Verwicklungen und Schiedsgerichtsverfahren. (9) Zu Artikel 16. Folgen des Vertragsbruches. (9) Zu Artikel 18 bis 21. Internationale Verträge. (10) Zu Artikel 23. Verpflichtung der Bundesmitglieder zur Regelung bestimmter Angelegenheiten nach allgemeinen Grundsätzen unter Vermittlung des Bundes. (11) Anlage II zu Teil 1. (13) II. Die Anschlußfrage. Zu Artikel 80. Gewährleistung der Unabhängigkeit Deutschösterreichs. (14) III. Regelung der Handesbeziehungen. (15) Zu Artikel 264 und 265. Meistbegünstigung in der Einfuhr. (15) Zu Artikel 266. Einseitige Meistbegünstigung in der Ausfuhr. Zu Artikel 267. Meistbegünstigung hinsichtlich aller anderen Begünstigungen, Befreiungen oder Vorzugsrechte in bezug auf die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr. Zu Artikel 268. Besondere Begünstigungen für den Verkehr mit Elsaß-Lothringen, Polen und Luxemburg. (17) Zu Artikel 269. Beschränkungen in der Höhe der Einfuhrzölle. (17) Zu Artikel 270. Vorbehalt eines eigenen Zollregimes für das besetzte Gebiet. (18) Zu Artikel 271 bis 273. Bestimmungen über die Schiffahrt. (18) Zu Artikel 276 bis 279. Behandlung der Angehörigen der alliierten und assoziierten Mächte. (19) Zu Artikel 280. Dauer der einseitigen Meistbegünstigung. (19) Allgemeine Bemerkungen über die handeslpolitischen Klauseln des Friedensvertrages (Artikel 264 bis 279). Zu Artikel 281. Staatlicher Betrieb des auswärtigen Handels. (20) IV. Wiederaufleben erloschener und Aufhebung geltender wirtschaftlicher Verträge Deutschlands. (21) Zu Artikel 282 - 288. Wiederinkraftsetzung mehrseitiger Verträge wirtschaftlichen und technischen Inhaltes. (21) Zu Artikel 289. Behandlung zweiseitiger Verträge (conventions bilaterales). (21) Zu Artikel 290 - 294. Behandlung der von Deutschland mit seinen Verbündeten, mit Rußland und Rumänien oder mit Neutralen geschlossenen Verträge. (22) V. Wiedergutmachungen. (23) A. Abstattung durch Gutschrift. (27) B. Abstattung durch unmittelbare Übergabe von Werten. (28) C. Abstattung durch Übergabe von Schuldverschreibungen. (33) VI. Finanzielle Bestimmungen. (37) Zu Artikel 248, erster Absatz, und 251: Die Haftung des deutschen Staatsvermögens und der deutschen Staatseinkünfte für die aus dem Friedensvertrag sich ergebenden Lasten. (37) Zu Artikel 252 und 253. Ausnahmen von dieser Haftung. (39) Zu Artikel 249: Kosten der Besetzung und ihre Bezahlung. (39) Zu Artikel 250: Materiallieferungen auf Grund der Waffenstillstandsverträge. (40) Zu Artikel 254 bis 257: (40) 1. Übernahme von Staatsschulden für Rechnung der abgetretenen Gebiete. (40) 2. Staats- und Krongut in den abgetretenen Gebieten. (41) 3. Ausnahmen von diesen Grundsätzen. (42) VII. Die Liquidierung der auswärtigen Rechte und Interessen Deutschlands. (43) VIII. Friedensabschlüsse mit den Verbündeten Deutschlands und Gebietsfragen. (54) IX. Die Staatsangehörigkeit der Bewohner in den abgetretenen Gebieten und das Optionsrecht. (56) X. Schulden. (61) Einband ( - )

Verlag

Deutschösterr. Staatsdr.

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