Open Access BASE2015

Fehlendes Vertrauen der Landwirte in ihr System

Abstract

Alterssicherung der Landwirte: Seit ihrer Einführung im Jahr 1957 ist die Rente aus der Alterskasse des eigenständigen, verpflichtenden Sozialversicherungssystems der Landwirtschaft als Teilsicherung gedacht. Die Höhe der Beiträge, genauso wie die der Renten, ist verglichen mit der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung niedriger. Für das Auskommen im Alter ist ansonsten vor allem das Vorsorgeprinzip der Kinder in Form von Altenteilleistungen durch den Hoferben vorgesehen. Geregelt durch einen Hofabgabevertrag können dies Kost und Logis oder andere, finanzielle, Absicherungen sein. Ergänzend können Pachteinnahmen, Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung oder private Vorsorge hinzukommen. Die durchschnittliche monatliche Höhe der Renten aus der AdL gibt der letzte Lagebericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2013 mit 462 Euro für Betriebsleiterinnen und mit 245 Euro für Ehegatten an. Die Beiträge der Einzahlenden belaufen sich 2015 auf 232 Euro pro Monat in Westdeutschland und 199 Euro pro Monat in Ostdeutschland. Landwirtschaftliche Unternehmer mit einem Einkommen unterhalb von 15000 Euro bekommen Beitragszuschüsse, gestaffelt nach Einkommensklassen.

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