Open Access BASE2014

Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution de lege lata und de lege ferenda

Abstract

Die RL 2011/36/EU vom 05. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer erweitert den Begriff des Menschenhandels um die Ausbeutungsformen der Ausnutzung zur Begehung einer Straftat und der Ausbeutung von Betteltätigkeiten. Diese Richtlinie hätte von Deutschland bis zum 06. April 2013 umgesetzt werden müssen. Das geltende Strafrecht entspricht aber schon von seiner Systematik und Regelungsstruktur nicht den Vorgaben des europäischen und internationalen Rechts. Der Gesetzgeber sollte daher die Chance der (verspäteten) Umsetzung nutzen, um den Flickenteppich von nicht aufeinander abgestimmten Strafvorschriften durch einen systematischen Zugriff auf die Spannbreite der Ausbeutung insbesondere der Sexualität und Arbeitskraft zu ersetzen, die mit der Metapher der Pyramide veranschaulicht werden kann. Ein menschenrechtlicher Ansatz verlangt schließlich auch eine Verbesserung des Opferschutzes.

Themen

Sprachen

Deutsch

Verlag

Institut für Wirtschaftsrecht

DOI

10.25673/76762

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