Open Access BASE2005

Die Grundfreiheit des Warenverkehrs und das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im Spannungsverhältnis zu dem Territorialitätsprinzip der nationalen markenrechtlichen Regelungen - Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Problematik des weltweiten Parallelhandels ; The Rules on the Free Movement of Goods and the European Cartel Provisions and their tense relationship to the Principle of Territoriality of the national Trade Mark Laws - An analysis with special regard to the difficulties of the worldwide parallel trade with goods

Abstract

Ein Markenrecht wird grundsätzlich aufgrund einer nationalen Rechtsordnung verliehen. Dadurch entfaltet das Markenrecht eine territorial begrenzte Wirkung innerhalb des Geltungsbereichs derjenigen Rechtsordnung, aufgrund deren Bestimmungen das Recht verliehen wurde. Dies wird als Territorialitätsprinzip bezeichnet. Entsprechend dieser territorialen Ausschließlichkeitswirkung wird eine nationale Abschottung ermöglicht. Dem Rechtsinhaber wird die Möglichkeit verliehen, die Märkte aufzuteilen, Preisdifferenzierungen aufrechtzuerhalten sowie den freien Verkehr der Waren innerhalb der Grenzen des Gemeinsamen Marktes zu beeinflussen. Es stellt sich die Frage, wie sich diese immanente Abschottungsmöglichkeit zu dem Freiverkehrsgrundsatz und dem Kartellverbot innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verhält, denn sowohl die Warenverkehrsgrundsätze als auch das Kartellverbot bezwecken die Verhinderung solcher Abschottungs- und Aufteilungstendenzen. Der gemeinschaftsrechtliche Spannungszustand zwischen dem Freiverkehrsgrundsatz, der nationale Handelshemmnisse grundsätzlich für unzulässig erklärt, und der Territorialität des nationalen Markenschutzes, die die Hauptursache für nationale Handelsschranken im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr bildet, findet seine Ursache insbesondere in dem Vorbehalt einer mitgliedstaatlichen Regelungskompetenz im Bereich des gewerblichen und kommerziellen Eigentums. Die Anwendung der Warenverkehrsfreiheit auf die nationalen Markenrechtsvorschriften wird als Vorgang der gemeinschaftsrechtlichen Integration nationaler Markenrechte gesehen und ist die gemeinschaftsrechtliche Legitimationskontrolle der mitgliedstaatlichen Handlungsziele. Das Verbot der mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung und das Kartellverbot sind Determinanten des Marktgeschehens in der EG. Zielsetzung ist die Erschaffung eines Europäischen Binnenmarkts mit freiem Warenverkehr und unverfälschtem Wettbewerb. In Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz verbürgen die Warenverkehrsfreiheit und die Wettbewerbsfreiheit dem Gemeinschaftsbürger als Wirtschaftssubjekt eine marktwirtschaftliche Wettbewerbsordnung in der Europäischen Gemeinschaft. Der Schutz der Markenrechte muß ein natürlicher Bestandteil einer solchen freiheitlichen Wirtschaftsordnung sein. Im Konflikt zu der Warenverkehrsfreiheit stehen hierbei die nationalen markenrechtlichen Regelungen, die selbst in einem Spannungsverhältnis von Privatnützigkeit und wirtschaftspolitischer Zielsetzung, von Ubiquität des Schutzgegenstandes und Territorialität der staatlichen Schutzgewährung stehen. ; A Trade Mark Right is basically granted by a national legal system. Due to this a Trade Mark Right only has a limited territorial effect within the scope of the respective legal system which grants the right according to its own conditions. This is called the Principal of Territoriality. According to this territorial limiting effect it is possible for the right holders to split up markets along national borders. Therefore the right holders are able to maintain price differences as well to influence the free flow of goods within the borders of the Common Market and also from countries outside the Common Market into the Common Market. It has to be asked in how far this potential to split up markets relates to the Free-Movement-Rules of the European Common Market (Article 28, 30 ECT) and the cartel provisions (Article 81 ECT). This tension is mainly based on the granting of Trade Mark Rights according to the respective national legal systems. Therefore it has to be asked in how far these colliding interests could be released, i.e. whether the Competition Law and the prohibition on quantitative restriction should take priority over the national Trade Mark laws or the other way round.

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